Spitexsg.ch

Kanton St.Gallen
Gesundheitsdepartement
Fachkommission Infektion und Hygiene
Empfehlungen
Schutzimpfungen beim Medizinalpersonal

Einführung
Das Medizinalpersonal1 hat ein erhöhtes Risiko bestimmte Infektionskrankheiten zu erwerben. Einer-
seits ergibt sich ein Infektionsrisiko durch den direkten Kontakt mit Patientinnen und Patienten, ande-
rerseits können Medizinalpersonen auch zur Infektionsquelle für Patientinnen und Patienten sowie für
Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen werden.
Die Übertragung von Infektionskrankheiten auf Patientinnen und Patienten ist problematisch, weil bei
ihnen die Infektionsabwehr durch Grundkrankheiten, akute Erkrankungen oder infolge einer Behand-
lung beeinträchtigt sein kann. Massnahmen gegen eine Infektionsübertragung im Spital basieren auf
Expositionsprophylaxe und auf Impfungen. In diesem Dokument werden die Impfempfehlungen für
Medizinalpersonen für die Krankheiten Hepatitis B, Mumps-Masern-Röteln, Varizellen, Influenza und
Pertussis zusammengefasst dargestellt.

Es ist nicht nur das Personal, das diese Empfehlungen beachten soll, sondern auch der Arbeitgeber,
um Personal sowie Patientinnen und Patienten vor gefährlichen Infektionskrankheiten zu schützen. Der
Impfstatus soll deshalb immer vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses auf Vollständigkeit überprüft, und
auf fehlende Immunisierung soll aufmerksam gemacht werden. Zudem sollen die Medizinalpersonen in
Fortbildungen zu diesem Thema von der Notwendigkeit überzeugt und auf dem neuesten Stand gehal-
ten werden.
Hepatitis B
Allgemeines

Gegen Hepatitis B wird im Rahmen der Impfempfehlungen für die allgemeine Bevölkerung bereits bei
Jugendlichen geimpft. Hepatitis B verursacht eine Leberentzündung mit dem Risiko einer chronischen
Infektion, welche zu Leberzirrhose und Leberkarzinom führen kann. Das Übertragungsrisiko ist hoch
(30 Prozent nach signifikanter Exposition mit virushaltigen biologischen Flüssigkeiten). Früher war es
die häufigste berufsassoziierte Infektionskrankheit, welche durch Immunisierung des Personals seit 25
Jahren praktisch kein Problem mehr darstellt.
Argumente für Impfung
-
Potentiell tödlich verlaufende Infektion. Übertragungen möglich von Personal auf Patientinnen und Patienten bei Blut-Blut- Kontakt (z.B.
Risiken der Impfung
-

Abschliessende Empfehlung
- Bei Neueintretenden soll im Arbeitsvertrag die Hepatitis-B-Impfung verlangt werden.
- Beim Anstellungsgespräch soll die Hepatitis-B-Impfung überprüft werden.
- Die Hepatitis-B-Impfung soll zum Schutz für alle Mitarbeitenden obligat sein, da die Hepatitis B
eine potenziell tödlich verlaufende Infektion und das Impfrisiko sehr klein ist. 1 Definition Medizinalpersonal: Alle Personen, welche in Spitälern, Arztpraxen, Alters- und Pflegeheimen oder Spitexorganisati- Masern, Mumps, Röteln (MMR)
Allgemeines

Masern, Mumps und Röteln (MMR) sind hochkontagiöse Kinderkrankheiten mit einer beträchtlichen
Morbidität. MMR werden als Einheit behandelt. Die Impfstrategie ist dieselbe, die Wirkung der Impfung
ist in der Kombination optimiert.
Bei Patientinnen der Gynäkologie/Geburtshilfe besteht das Risiko einer Rötelninfektion während der
Schwangerschaft. Dieses Risiko existiert aber auch für das gesamte nicht-immune, weibliche Spitalper-
sonal im gebärfähigen Alter; infizierte männliche Mitarbeiter sind potentielle Überträger. Die wichtigste
Krankheit für das Spitalsetting sind allerdings Masern. Argumente pro gelten für Masern, Risiken für die
Kombination.
Masern sind eine Aerosol übertragene Infektionskrankheit. Sie sind also im Spitalsetting hoch kontagiös
und verlangen Isolationsmassnahmen.
Argumente für Impfung
Masern im Erwachsenenalter sind nicht harmlos (Enzephalitis 1:1000 Fälle, Todesfälle 1-3 auf 10'000 Erkrankte). Mitarbeitende sind vor der symptomatischen Erkrankung infektiös für Patientinnen und Patienten.
Die Impfung schützt vor Erkrankung und vor Transmission auf Patientinnen und Patienten in der
präklinischen Phase.
Ein Arbeitsausschluss nach ungeschützter Masern-Exposition von nicht immunen Spitalmitarbei-tenden ist meist wegen nicht oder zu spät erkannter Exposition schwierig durchzuführen und auch kostenintensiv. Deshalb ist die MMR-Impfung die einzige sinnvolle Massnahme, mit welcher die Spitäler sicherstellen können, dass die ihnen anvertrauten Patientinnen und Patienten nicht wäh-rend des Spitalaufenthaltes durch das Personal mit Masern infiziert werden. Aufgrund einer überwältigenden Datenlage der hohen Wirksamkeit bei geringem Risiko gehört die MMR-Impfung zur empfohlenen Grundimmunisierung. Für im Gesundheitswesen tätige Berufsper sonen soll die Impfung eine Selbstverständlichkeit darstellen.
Risiken der Impfung
-
Grippeartige Symptome sind in der 2. Woche nach Impfung gelegentlich möglich, dann aber mild. Einzelfälle von asymptomatischer milder Pankreatitis oder Hodenschmerzen sind beschrieben. Neurologische Nebenwirkungen (Meningoenzephalitis, Neuritis bis Guillain-Barré) sind in 1 auf 1
Abschliessende Empfehlung
- Beim Anstellungsgespräch soll die MMR-Impfung thematisiert werden.
-
Der Nutzen überwiegt die Risiken bei weitem. Alle nicht-immunen Mitarbeitenden sollen bei Stel- - Bei Neueintretenden: Im Arbeitsvertrag soll die MMR-Impfung verlangt werden. - Fehlende MMR-Impfungen bei empfänglichen Mitarbeitenden sollen nachgeholt werden. Nicht immunisierte Mitarbeitende dürfen nach ungeschützter Exposition in Abhängigkeit der Inku-bationszeit der Erkrankung und der Dauer der ungeschützten Exposition nicht mit Patientinnen und Patienten in Kontakt kommen. Sie dürfen während dieser Zeit keine Kontakte zu Patientinnen und Patienten haben! Für den Fall einer Exposition von Mitarbeitenden, welche nicht geimpft wur-den, muss ein Quarantäneplan bestehen. Dieser ist zu kommunizieren. Dauer der Kontaktsperre mit Patientinnen und Patienten:  Masern: Mindestens 16 Tage: Vom 5. Tag nach dem ersten Kontakt bis zum 21. Tag nach
Mumps: Mindestens 14 Tage: Vom 12. Tag nach dem ersten Kontakt bis zum 26. Tag nach
Röteln: Mindestens 14 Tage: Vom 7. Tag nach dem ersten Kontakt bis zum 21. Tag nach

Varizellen
Allgemeines

Über 95 Prozent der in der Schweiz aufgewachsenen Erwachsenen haben Varizellen durchgemacht.
Bei negativer Anamnese haben ca. 25 Prozent keine Seronarbe für Varizellen. Die Varizellen werden
als Aerosol übertragen. Im Spital sind immunkompromittierte Personen und schwangere Frauen ge-
fährdet. Akute Varizellen im Erwachsenenalter sind eine potentiell letale (1:4000), schwer verlaufende
Infektionskrankheit (hospitalisationsbedürftige Pneumonie: 1:400; Enzephalitis 1:5000).
Gegen Varizellen nicht immune Personen sind bei uns selten. Die Immunität kann mittels Anamnese
(Windpocken als Kind oder eigene Kinder mit Windpocken gehabt) überprüft werden. Seronegative
Personen können in der Regel für eine Impfung motiviert werden.
Argumente für Impfung
Die Impfung bietet Schutz vor potentiell schwerer Erkrankung. Das Varizellen-Risiko ist im Spital erhöht. Personen mit akuter Varizellenerkrankung sind bereits vor Auftreten von Symptomen hochkontagi- ös und gefährlich; dies gilt insbesondere für Schwangere und Immunsupprimierte. Ein Arbeitsausschluss nach ungeschützter Varizellen-Exposition eines nicht immunen Spitalmitar-beitenden ist meist wegen nicht oder zu spät erkannter Exposition schwierig durchzuführen und auch kostenintensiv. Die Impfung gegen Varizellen ist die einzige Massnahme, mit welcher die Spi-täler sicherstellen können, dass die Mitarbeitenden geschützt sowie die dem Spital anvertrauten Patientinnen und Patienten nicht während des Spitalaufenthaltes durch das Personal mit Varizellen infiziert werden.
Risiken der Impfung
-
Wie eine reguläre Varizellen-Infektion prädisponiert auch die Varizellen-Impfung für spätere Episo-den von Herpes Zoster im Alter.
Abschliessende Empfehlung
- Beim Anstellungsgespräch soll die Varizellen-Impfung thematisiert werden.
- Bei Neueintretenden: Im Arbeitsvertrag soll die Varizellen-Impfung verlangt werden.
-
Nicht immune Mitarbeitende sollen unbedingt gegen Varizellen geimpft werden. Die Abklärung der Immunität erfolgt durch die Anamnese und die Serologie; dadurch wird eine Impfung relativ selten notwendig. Die Abklärung der Immunität und eine allfällige Impfung bei Arbeitsantritt bei allen neuen Mitarbei-tenden sollen obligat sein. Nicht immunisierte Mitarbeitende dürfen nach ungeschützter Exposition in Abhängigkeit der Inku-bationszeit der Erkrankung und der Dauer der ungeschützten Exposition nicht mit Patientinnen und Patienten in Kontakt kommen. Sie dürfen während dieser Zeit keine Kontakte zu Patientinnen und Patienten haben! Für den Fall einer Exposition von Mitarbeitenden, welche nicht geimpft wur-den, muss ein Quarantäneplan bestehen. Dieser ist zu kommunizieren. Dauer der Kontaktsperre mit Patientinnen und Patienten: Mindestens 13 Tage: vom 8. Tag nach dem ersten Kontakt bis zum 21. Tag nach dem letzten Kon-takt.
Influenza
Allgemeines

Für gesunde Erwachsene ist die saisonale Grippe eine lästige, aber in der Regel komplikationslos ver-
laufende Infektionskrankheit. Das Hauptproblem bei der Influenza ist die relative Häufigkeit der Erkran-
kung sowie die Übertragung auf die erhöht komplikationsgefährdeten älteren Patienten und Patienten
mit chronischen und respiratorischen Erkrankungen. Durchschnittlich erkranken 10-15 Prozent der Er-
wachsenen jährlich.
Ein wichtiges Problem ist die hohe Infektiosität 24 Stunden vor Symptombeginn und die Tatsache, dass
50 Prozent aller Infizierten eine oligo- oder asymptomatische Infektion durchmachen und in dieser Zeit
unerkannt infektiös sind.
Argumente für Impfung
Einziges Argument ist der Schutz von Spitalpatientinnen und -Patienten vor Infektionen. Infektionen bei älteren Patientinnen und Patienten führen zu erhöhter Morbidität und Mortalität sowie zu einer längeren Hospitalisationsdauer. Die Schutzwirkung der Grippeimpfung bei älteren und immungeschwächten Patientinnen und Pati-enten ist minimal bis nicht vorhanden. Daher hat der Schutz dieser gefährdeten Personen vor den ansteckenden ungeimpften Personen Priorität. Die Impfung verhindert bei ca. 80 Prozent der Geimpften die Übertragung auf andere und senkt dadurch im Rahmen von schweren Influenzaepidemien die Letalität um die Hälfte.
Risiken der Impfung
-
Guillain-Barré bei ca. 1 von 1 Mio. Geimpften.
Abschliessende Empfehlung
- Beim Anstellungsgespräch soll die Grippe-Impfung thematisiert werden.
-
Alle Neu-Eintretenden wie auch bisher angestellte Mitarbeitende sollen durch intensive Info-Kampagnen für die Durchführung der Grippeimpfung motiviert werden. Eine alljährliche Impfung gegen Influenza wird dringend für alle Spitalmitarbeitenden empfohlen. - Bei Neueintretenden: Im Arbeitsvertrag soll die jährliche Grippe-Impfung verlangt werden. - Nicht-geimpfte Personen sollen bei Kontakt mit Patientinnen und Patienten während einer Grippe-
Pertussis
Allgemeines

Zunahme von Erkrankungen, Komplikationen bei Neugeborenen, hohe Dunkelziffern, nosokomiale In-
fekte/Ausbrüche, Immunität bei Erwachsenen unklar.
2 Definition Grippeepidemie: Gemäss BAG/Sentinella-Überwachung Überschreiten des Schwellenwertes Argumente für Impfung
-
Die einmalige zusätzliche Impfung des Personals im Erwachsenenalter schützt Risiko- Das Risiko einer Übertragung bzw. eines Ausbruchs ist im Spital erhöht. Die Pertussis-Impfung ist die einzige Massnahme, mit welcher die Spitäler sicher- stellen können, dass die dem Spital anvertrauten Patientinnen und Patienten nicht während des Spitalaufenthaltes durch das Personal mit Keuchhusten infiziert werden. Ein Arbeitsausschluss angesteckter Medizinalpersonen ist kostenintensiv.
Risiken der Impfung
-
Die Impfung erfolgt in Kombination mit Diphterie/Tetanus (DT) und allenfalls Polio. Lokale Reaktionen, meist mild, nicht häufiger auftretend als bei DT-Impfung.
Abschliessende Empfehlung
-
Beim Anstellungsgespräch soll die Pertussis-Impfung thematisiert werden. Neueintretende: Im Arbeitsvertrag soll die Pertussis-Impfung im Erwachsenenalter Mitarbeitende im Kontakt mit Risikopatienten (Neonatologie, Wöchnerinnenabteilung) sollen einmalig im Erwachsenenalter gegen Pertussis geimpft werden, allen anderen Letzte DT Impfung > 2 Jahre: DTPer Impfung jetzt Letzte DT Impfung < 2 Jahre: DTPer 2 Jahre nach letzter DT-Impfung Erkrankung: Erkranktes Personal bleibt der Arbeit fern. Dauer bei antibiotischer Therapie: Mindestens bis Ende der Therapie (5 Tage) bzw. je nach Klinik; ohne antibiotische Therapie: Bis Tag 21 nach Erkran-kungsbeginn. Ungeschützte Exposition: Mitarbeitende, die im Erwachsenenalter nicht gegen Pertussis geimpft wurden, wird bis 14 Tage nach ungeschützter Exposition eine Prophylaxe mit Azithromycin (1. Tag 500 mg, 2.-5.Tag 250mg tgl.) empfohlen. Wird diese nicht eingenommen, wird von Tag 7 bis Tag 14 nach letzter Exposition bei Patientenkontakt mit Abstand < 1 m eine chirurgische Maske getragen. Zusätzlich werden die-se Mitarbeitenden zu diesem Zeitpunkt nochmals zur Pertussisimpfung aufgefordert (Ziel: Schutz-aufbau für allfällige erneute Exposition).

Source: http://www.spitexsg.ch/aktuell/newsletter_archiv/NL-2011/NL-2011_07/files/SG_Empfehlungen-Schutzimpfungen.pdf

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Landesarbeitsgemeinschaft gesundheit und soziales nrw

Landesarbeitsgemeinschaft Gesundheit und Soziales NRW Protokoll LAG Gesundheit und Soziales Termin: Samstag,22.09.2012.2012 11:00 – 16:30 UhrOrt: LINKES Zentrum Oberhausen, Elsässer Str. 19, 46045 Oberhausen Teilnehmer/innen Vili Baßnik , Elke Eisenburger, Peter Esser, Rolf Fahnenbruck , Sylvia von Höfen, Rolf Kohn, Werner Rejek, Gast: Angela Spelsberg, Vorstandsmitglied bei Tran

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