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Spanien/Belgien: Cannabisclubs in Spanien sind rechtmäßig, erste Gründung eines Wissenschaft: Cannabiskonsum ist nicht mit Risikofaktoren für Herz-Kreislauf- Wissenschaft: THC hemmt primären Marker der Alzheimer-Erkrankung USA: Unterstützung für medizinischen Cannabis USA: Richter ordnet Veränderungen in der offiziellen Erklärung einer Cannabis- Italien: Gesundheitsminister erlaubt den Import von Medikamenten, die THC Hamburg/Studie: Geschlechter gleichen Konsum an, etwas weniger Cannabis Uno-Drogenbericht "Kontrolle funktioniert -Weltdrogenproblem eingedämmt." EU will Drogenanbau bekämpfen - aber nicht in EU-Staaten Italien will Drogengesetz wieder liberalisieren USA: West Hollywood für Cannabis-Konsum Bolivien: Morales legt Grundstein für Koka-Industrie Japan: Alkoholtest für Berufsfahrer übers Handy Schweiz: Liberale Drogenpolitik erfolgreich Urteil: Hasch-Anbau rechtfertigt keine Kündigung der Wohnung Italien: Konsum von Kokain und Cannabis in vier Jahren verdoppelt Frankreich: 80 Zentimeter-Joint - und doch kein Rekord Wissenschaft: Cannabiskonsum vergrößert nicht das Unfallrisiko USA: Richterin erklärt Teile des neuen Gesetzes von Alaska, das den Besitz geringer Mengen Cannabis kriminalisiert, für ungültig Niederlande: Pläne zur Legalisierung der Produktion Wissenschaft: THC gegen Gehirntumor in klinischer Pilotstudie getestet Deutschland: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stellt an Patienten unrealistisch hohe Anforderungen für die Genehmigung zur medizinischen Wissenschaft: Cannabis wirksam bei der Reduzierung postoperativer Schmerzen Mexiko: Unter dem Druck der USA legt Präsident Fox ein Veto gegen ein Drogengesetz ein, das vom Kongress verabschiedet worden war Wissenschaft: Nach einer Magnetresonanz-Tomographie-Studie ist moderater Cannabiskonsum nicht schädlich für das Gehirn von Heranwachsenden USA: Der oberste Gerichtshof von Oregon erlaubt einem Arbeitgeber, einen Arbeiter zu entlassen, der medizinischen Cannabis verwendete Offener Brief: Bundesländer sollen einheitliche Cannabisregeln finden Wissenschaft: Eine Kombination aus THC und Prochlorperazin ist wirksam bei der Reduzierung von Übelkeit und Erbrechen bei Frauen nach Brustoperation Wissenschaft: keine Beziehung zwischen Lungenkrebs und Cannabisrauchen in großer Wissenschaft: Cannabidiol reduziert die Entwicklung von Diabetes in einer Wirtschaft: Nabilon wieder in den USA erhältlich Bund soll jetzt für einheitliche Einstellungspraxis sorgen - Echte Entkriminalisierung überall in Deutschland! Drogenbeauftragte lehnt Gespräch mit DHV ab und wettert weiter gegen Cannabis Drogenbeauftragte lehnt Gespräch mit DHV ab und wettert weiter gegen Cannabis Cannabis und Alkohol führen zum Verlust der Fahreignung - auch für Beifahrer Hanfverband kritisiert Bayerns Vorgehen gegen Cannabis Konsumenten Wissenschaft: Gedächtnis und Aufmerksamkeit werden durch moderaten regelmäßigen Wissenschaft: THC vermindert nächtliche Unruhe bei Patienten mit Alzheimer- Wissenschaft/Großbritannien: Gemischte Ergebnisse in einer Studie mit Sativex Landtagswahlen: Die Cannabispolitik der Parteien in Baden-Württemberg, Wissenschaft: Niedriger Blutdruck und Rimonabant Wissenschaft: Regelmäßiger Cannabiskonsum ist im Urin kürzer nachweisbar als Wissenschaft: Cannabis und THC wirksam bei der Behandlung der idiopathischen Niederlande: Isolierung von Cannabinoiden Wissenschaft: Autofahrer mit THC im Blut haben nur ein geringfügig erhöhtes Italien: Klinische Studie mit Sativex bei MS Italien: Klinische Studie mit THC bei Schmerzen Wissenschaft: Verwendung von Cannabis durch Heranwachsende Wissenschaft: Pharmakokinetik von THC und CBD Deutschland: Am 13. Januar reichen wir die Hanfinitiative ein! Niederlande: Cannabis-Apotheke in Groningen geplant USA/Kanada: Steve Kubby von Kanada in die USA ausgeliefert Deutschland: Drogenbeauftragte Sabine Bätzing Afghanistan baut wieder Cannabis an Steigende Opiumproduktion erwartet Protestmailer: Ministerin soll Cannabis-Studie veröffentlichen Forschungsskandal bei Cannabis – Gesundheitsministerium bestellt unseriöses Gutachten / Empörung bei Wissenschaftlern Großbritannien: Sativex erhältlich für einzelne Patienten als unlizensiertes Niederlande: Büro für medizinischen Cannabis optimistisch, dass das medizinische Bock zum Gärtner gemacht - Thomasius forscht im Auftrag des BMGS Wissenschaft: Cannabinoide können die Entwicklung neuer Gehirnzellen anregen Wissenschaft: Mäuse ohne CB1-Rezeptoren zeigen eine beschleunigte kognitive Australien: Umfrage zu Cannabis für medizinische Zwecke Wissenschaft/Frankreich: Größte jemals zu Cannabis im Straßenverkehr durchgeführte Studie fand nur gering erhöhtes Unfallrisiko für Cannabis Kanada: Übelkeit während der Schwangerschaft Bundesverwaltungsgericht bestätigt Cannabis als Medizin Wissenschaft: Amyotrophe Lateralsklerose Wissenschaft: Haloperidol und CB 1-Rezeptoren Spanien/Belgien: Cannabisclubs in Spanien sind rechtmäßig, erste Gründung eines Jüngst wurden in Spanien eine Anzahl gemeinnütziger Cannabisclubs gegründet, deren Rechtmäßigkeit nun von Gerichten in Katalonien und dem Baskenland bestätigt wurde. In den Cannabisclubs haben sich Personen zusammen geschlossen, die gemeinsam Cannabis anbauen und diesen dann zum Selbstkostenpreis an die Vereinsmitglieder abgeben. Nur die Mitglieder haben Zugang zu den Anbauräumlichkeiten und zum Cannabis. In Spanien ist der Handel mit Cannabis verboten, der Besitz zum Eigenbedarf jedoch erlaubt. Ein Gericht in Bilbao, der größten Stadt des Baskenlandes, sprach vier Angeklagte eines Cannabisclubs mit 66 Mitgliedern vom Vorwurf des illegalen Anbaus von 150 kg Cannabis (frische ganze Pflanzen, die getrocknet 17,4 kg ergaben) frei. 39 der Mitglieder verwenden Cannabis zu medizinischen Zwecken. ENCOD (European Coalition for Just and Effective Drug Policies), eine europäische Organisation für die Änderung der Drogengesetzgebung sieht in den spanischen Cannabisclubs ein Modell auch für andere Länder. Jüngst wurde nun auch in Belgien ein erster Zusammenschluss von Cannabisanbauern ins Leben gerufen. Auch in Belgien ist der Besitz von Cannabis Wissenschaft: Cannabiskonsum ist nicht mit Risikofaktoren für Herz-Kreislauf- Nach Forschungsergebnissen, die in der Zeitschrift American Journal of Cardiology veröffentlicht wurden, ist der Konsum von Cannabis nicht mit der Entwicklung von Risikofaktoren für Herz- Kreislauf-Erkrankungen wie Herzinfarkt und Schlaganfall assoziiert. Während der akute Cannabiskonsum mit einem verstärkten Appetit und Veränderungen des Blutdrucks assoziiert ist, fand eine Langzeitstudie (die CARDIA-Studie) mit 3617 Teilnehmern aus den Vereinigten Staaten keine Wirkung regelmäßigen Cannabiskonsums auf Blutdruck und Blutfette.
Teilnehmer, die in den vergangenen 15 Jahren an mehr als 1800Tagen Cannabis konsumiert hatten, wiesen eine höhere tägliche Kalorienaufnahme, einen stärkeren Alkoholkonsum, einen etwas höheren Blutdruck und etwas höhere Triglycerid- Spiegel im Blut auf, jedoch kein höheres Gewicht und keine höhere Gesamtfett- und Blutzuckerspiegel als der Durchschnitt der anderen Teilnehmer auf. Eine nähere Analyse zeigte, dass Alkohol für den etwas höheren Blutdruck und die etwas höhere Triglycerid- Spiegel verantwortlich war. Die Forscher schlossen, das Cannabiskonsum "nicht unabhängig mit kardiovaskulären Risikofaktoren assoziiert war, [aber] es war mit anderen gesundheitsschädigenden Verhaltensweisen assoziiert, wie eine höhere Kalorienaufnahme, Tabakrauchen und die Verwendung anderer illegaler Drogen." Die CARDIA-Studie untersucht, wie sich Herzerkrankungen bei Erwachsenen entwickeln. Sie begann 1986 mit einer Gruppe von 5115 schwarzen und weißen Männern und Frauen im Alter zwischen 18 und 30 Jahren. Die Teilnehmer aus vier Städten der Vereinigten Staaten waren so ausgewählt worden, dass sie etwa die gleiche Zahl von Menschen in Untergruppen hinsichtlich Rasse, Geschlecht und Bildung aufwiesen. Diese gleichen Teilnehmer wurden gebeten, an Folgeuntersuchungen in den Jahren 1987 - 1988 (Jahr 2), 1990 - 1991 (Jahr 5), 1992 - 1993 (Jahr 7), 1995 - 1996 (Jahr 10) und 2000 - 2001 Wissenschaft: THC hemmt primären Marker der Alzheimer Erkrankung Wissenschaftler des Scripps-Forschungsinstituts in La Jolla (Kalifornien) haben herausgefunden, dass THC die Bildung von Amyloid Ablagerungen, den primären pathologischen Marker für die Alzheimer-Erkrankung, hemmt. Die Studie, die in Molecular Pharmaceutics veröffentlicht wird, sagt aus, dass THC im Vergleich zu mehreren zurzeit zugelassenen Medikamenten für die Behandlung der Erkrankung "ein deutlich stärkerer Hemmer der Bildung" von Amyloid-Ablagerungen ist. Nach der neuen experimentellen Studie hemmt THC ein Protein, das als Beschleuniger der Bildung von Amyloid-Ablagerungen im Gehirn von Alzheimer-Kranken wirkt. Auch wenn sich Experten nicht darüber einig sind, ob das Vorkommen von Beta- Amyloid- Ablagerungen in Bereichen, die besonders wichtig für das Gedächtnis und Denkfunktionen sind, ein Symptom oder die Ursache darstellt, bleibt es ein wichtiges Zeichen für die Erkrankung. Mit seinen starken hemmenden Eigenschaften, so heißt es in der Studie, könnte THC "eine verbesserte Therapie für die Alzheimer-Erkrankung bieten", die " sowohl die Symptome als auch das Fortschreiten der Erkrankung" behandeln würde. Quelle: IACM Zum ersten Mal gibt es bei einer internationalen Aids-Konferenz eine Ausstellung zur medizinischen Verwendung von Cannabis. Die Ausstellung bei der 16.
internationalen Aids-Konferenz in Toronto wird durch das Informationszentrum für medizinisches Marihuana (MMIRC) und die kanadischen Aids-Gesellschaft unterstützt. "Es ist möglich, dass es das einzige Mal ist, bevor wir eine globale Veränderung der Politik hinsichtlich dieser Pflanze erleben," erklärte Hillary Black, Sprecherin des MMIRC. Die Aussteller profitierten von dem kanadischen medizinischen Cannabisprogramm, um Proben von getrocknetem Cannabis USA: Unterstützung für medizinischen Cannabis Die amerikanische Gewerkschaft der Angestellten der Länder, der Kreise und der Städte, die größte Arbeitergewerkschaft im öffentlichen Dienst der Vereinigten Staaten, verabschiedete bei ihrer nationalen Tagung am 8. August in Chicago eine Resolution, die die medizinische Verwendung von Cannabis unterstützt. Diese Gewerkschaft ist nun die größte Organisation von Bürgern, die den Zugang zu therapeutischem Cannabis befürwortet. Quelle: IACM Drei Abgeordnete des Unterhauses des Parlaments haben eine Gesetzesinitiative eingebracht, die die medizinische Verwendung von THC legalisieren würde. In dem Gesetzesvorschlag heißt es, es "solle in Erwägung gezogen werden, die Verwendung der chemischen Verbindung Tetrahydrocannabinol (THC), sei es natürlichen oder synthetischen Ursprungs, zu therapeutischen Zwecken oder für die Forschung" zuzulassen. Gesundheitsminister Dr. Ginés González García äußerte sich Nach einer tierexperimentellen Studie beeinflussen Endocannabinoide direkt bestimmte Nervenzellen im sogenannten Hippocampus des Gehirns, um vor epileptischen Anfällen zu schützen. Die Forscher schlossen daraus, dass diese Beobachtung " einen viel versprechenden therapeutischen Angriffspunkt für die Behandlung von Störungen, die mit einer exzessiven erregenden neuronalen Aktivität verbunden sind, begründen könnte. Quelle: IACM Nach einem Artikel, der in der Zeitschrift Addiction veröffentlicht wird, erhöht Cannabiskonsum während der Schwangerschaft das Risiko für das Kind, im Alter von 14 Jahren selbst Cannabis zu konsumieren. Quelle: IACM USA: Richter ordnet Veränderungen in der offiziellen Erklärung einer Cannabis- Ein Richter ordnete am 25. August an, dass Beamte von Süddakota deutliche Änderungen in der Formulierung eines Vorschlages, der bei den Novemberwahlen zur Abstimmung kommt und die Verwendung von Cannabis für medizinische Zwecke legalisieren würde, vornehmen müssen. Die Wähler werden im November darüber entscheiden, ob Cannabis für Menschen mit bestimmten Erkrankungen, wie Krebs, Aids oder chronische Schmerzen, legalisiert werden soll. Generalstaatsanwaltes Larry Long wird die Gesetzesvorlage erläutern. Richter Max Gors gab Long die Möglichkeit, entweder eine neue vom Richter verfasste Erläuterung zu verwenden oder deutliche Änderungen in der Erläuterung vorzunehmen, die Long verfasst hatte. Mehrere Feststellungen darin erschienen parteiisch, erklärte der Richter.
"Der Gesamteindruck macht einen glauben, dass der Generalstaatsanwalt möchte, dass die Wähler die Initiative ablehnen," schrieb Gors. Unter anderem hatte der Generalstaatsanwalt mehrfach festgestellt, dass selbst bei Annahme der Gesetzesinitiative durch die Wähler des Staates die medizinische Verwendung von Cannabis nach dem Bundesgesetz illegal bleibe. Quelle: IACM In einer Placebo-kontrollierten Studie mit 30 gesunden Probanden untersuchten Wissenschaftler der Mayo-Klinik in Rochester die Wirkungen von THC auf die Passage von Nahrung durch Magen und Darm. Die Teilnehmer erhielten am ersten Studientag dreimal 5 mg THC oder ein Placebo. Die Magenentleerung wurde durch THC verlangsamt und bei den männlichen Teilnehmern, die THC erhalten hatten, war das Magenvolumen bei Nüchternheit verglichen mit der Kontrollgruppe größer. Es wurden keine signifikanten Wirkungen auf die Passage von Nahrung im Darm Italien: Gesundheitsminister erlaubt den Import von Medikamenten, die THC Der italienische Gesundheitsminister Livia Turco hat offiziell angeordnet, dass der Import von Medikamenten, die THC enthalten, weiterhin durch die zentrale Betäubungsmittelkommission des Ministeriums für Patienten erlaubt werden kann, die diese Medikamente benötigen und keine verfügbaren Alternativen haben. Die Anordnung des Ministers ist bis zum 30. November 2006 gültig. Das Betäubungsmittelgesetz der Vorgängerregierung, das zurzeit gültig ist, stellt fest, das Cannabis keinen akzeptierten medizinischen Wert hat, und alle Cannabinoide wurden von der Tabelle II, der offiziellen Liste aller Betäubungsmittel und psychotropen Substanzen mit akzeptiertem medizinischen Nutzen, ausgeschlossen. Nach einem Aufruf im Interesse von Patienten, die von dem regelmäßigen Import vonCannabismedikamenten wie Nabilon, Dronabinol, Sativex und Bedrocan aus dem Ausland abhängig sind, durch mehr als 100 im Gesundheitswesen Beschäftigte und Forscher antwortete der Gesundheitsminister der neuen Regierung mit dieser Anordnung. In der Zwischenzeit wartet er auf die Entscheidung des Obersten Gesundheitsrats, ob Cannabinoide wieder in die Tabelle II aufgenommen werden sollen. Quelle: IACM Ein 23-seitiger Bericht von Americans for Safe Access argumentiert, dass medizinische Cannabisverteilungsstellen sowohl einen Nutzen für Patienten als auch für lokale Behörden darstellen. Der Bericht wurde am 7. September bei einer Pressekonferenz in San Diego vorgestellt. Er beschreibt den Einfluss behördlicher Anordnungen in verschiedenen kalifornischen Städten. Er basiert auf Informationen, die innerhalb von neun Monaten von lokalen Beamten gewonnen wurden. Er beschreibt zudem den Nutzen für Patienten nach einer jüngeren Arbeit eines Forschers der Universität von Kalifornien. Quelle: IACM Unter Verwendung von Daten der laufenden Nationalen Längsschnittbefragung der Jugend (National Longitudinal Survey of Youth) von 1979 untersuchten Wissenschaftler der John Hopkins Universität in Baltimore den Einfluss des Cannabiskonsums auf die Entwicklung von Depressionen. Insgesamt lagen von 8.750 Erwachsenen im Alter zwischen 29 und 37 Jahren, die im Jahre 1994 befragt worden waren, vollständige Daten zum Cannabiskonsum im vorausgegangenen Jahr und einer gegenwärtigen Depression vor. Das Risiko für eine Depression war für Cannabiskonsumenten im Vergleich zur nicht konsumierenden Gruppe um 1,4 erhöht.
Allerdings war nach Berücksichtigung möglicher Einflussfaktoren das Risiko in der Cannabisgruppe nicht länger erhöht.Quelle IACM Hamburg/Studie: Geschlechter gleichen Konsum an, etwas weniger Cannabis Drogenkonsum: Mädchen eifern den Jungen nach Untersuchung unter Hamburgs Schülern - Mißbrauchsverhalten gleicht sich an.
Der Drogenkonsum junger Mädchen gleicht sich offenbar immer mehr dem Verhalten ihrer männlichen Altersgenossen an. Zugleich ist jedoch der Mißbrauch von Cannabis unter Hamburgs Schülern leicht zurückgegangen. Das geht nach Informationen der WELT aus der jüngsten Schülerbefragung zum Umgang mit Rauschmitteln, genannt "Schulbus", hervor. Deren Ergebnisse sollen heute der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Im Rahmen der Studie waren im vergangenen Jahr rund 3000 Hamburger Schüler im Alter zwischen 14 und 18 Jahren befragt worden. Die Mitarbeiter der Landesstelle gegen die Suchtgefahren ermittelten dabei Konsumtrends und Auswirkungen auf den Konsum für legale sowie illegale Rausch- und Suchtmittel. Der aktuellen Erhebung zufolge haben knapp 40 Prozent der im vergangenen Jahr befragten männlichen Jugendlichen bereits mindestens einmal in ihrem Leben Cannabis konsumiert. Im Jahr 2004 seien es noch mehr als 45 Prozent gewesen. Bei den Mädchen sei der Anteil der 14- bis 18jährigen, die Cannabis mindestens schon einmal ausprobiert hätten, von 35 Prozent im Jahr 2004 auf etwas mehr als 37 Prozent im vergangenen Jahr gestiegen. (…) Besorgniserregend sei ferner die Tatsache, daß das Einstiegsjahr weiterhin sinke. Derzeit hätten Jugendliche durchschnittlich im Alter von 14 Jahren das erste Mal Kontakt mit illegalen Drogen, habe die Untersuchung ergeben. Auch wenn der Cannabis-Konsum von Hamburger Jugendlichen im vergangenen Jahr insgesamt leicht zurückgegangen ist, hat der Konsum von Rauschmitteln unter Schülern innerhalb der vergangenen zehn Jahre deutlich zugenommen. So hatten bei der Untersuchung im Jahr 1997 lediglich knapp 22 Prozent der damals 15- bis 17jährigen Befragten erklärt, sie hätten mindestens einmal in ihrem Leben eine oder mehrere illegale Drogen probiert. (…)(Quelle: DHV) Uno-Drogenbericht "Kontrolle funktioniert -Weltdrogenproblem eingedämmt." Uno-Drogenbericht Kokain-Konsum in Europa steigt Erstmals seit einem Vierteljahrhundert ist der Konsum illegaler Drogen wieder auf dem Rückzug. Das geht aus dem Weltdrogenbericht der Uno hervor. Völlig gegen den weltweiten Trend nehmen allerdings in Europa immer mehr Menschen Kokain.Wien - Die Uno ist besorgt über den deutlich gestiegenen Konsum von Kokain in Europa.
"Zu viele berufstätige, gebildete Europäer konsumieren Kokain und verleugnen ihre Abhängigkeit", sagte der Chef der Uno-Behörde für Drogen und Kriminalität (UNODC), Antonio Maria Costa, heute bei der Vorstellung des Weltdrogenberichts 2006 in Wien. (…) Auch bei anderen Drogen gab es Erfolge. Deshalb zog Costa eine verhalten positive Bilanz des weltweiten Kampfes gegen deren Produktion und den Missbrauch: "Die Kontrolle funktioniert, das Weltdrogenproblem ist eingedämmt." (…)Nach einem Vierteljahrhundert sei der Konsum illegaler Rauschmittel erstmals wieder auf dem Rückzug, sagte Costa. Dazu beigetragen hätten vor allem die Fortschritte der Anti-Drogen-Kämpfer im Goldenen Dreieck von Laos, Birma und Thailand. Allein Laos, bis Mitte der neunziger Jahre drittgrößter Opiumproduzent der Welt, habe 2005 seine Schlafmohnproduktion um 72 Prozent reduziert, Birma immerhin um 26 Prozent. Aus Schlafmohn kann Heroin, Opium und Morphium gewonnen Im weltgrößten Anbauland für Schlafmohn, Afghanistan, schrumpfte die Anbaufläche laut Uno-Bericht im vergangenen Jahr um 21 Prozent und damit zum ersten Mal seit 2001. Wegen der Armut der Bevölkerung und der fehlenden Kontrolle der afghanischen Behörden bleibt die Lage aber kritisch. Die meistverbreitete Droge der Welt bleibt Cannabis als Oberbegriff für aus Hanf hergestellte Rauschmittel wie Marihuana oder Haschisch. Etwa 200 Millionen Menschen, und damit fünf Prozent der Menschheit zwischen 15 und 64 Jahren, konsumierten 2004 mindestens einmal eine illegale Droge. Davon konsumierten 162 Millionen Menschen Cannabis.
Obwohl es lange den Ruf einer weichen und vergleichsweise harmlosen Droge hatte, nimmt die gesundheitsschädigende Wirkkraft von Cannabis zu. "Heutzutage entsprechen die schädlichen Eigenschaften von Cannabis jenen von anderen pflanzenbasierten Drogen wie Kokain und Heroin", warnte Costa. Anlässlich des internationalen Tags gegen den Drogenmissbrauch vernichteten die Behörden in mehreren Ländern symbolisch große Mengen an beschlagnahmten Drogen. Die thailändischen Behörden verbrannten mehr als drei Tonnen beschlagnahmter Drogen, darunter Amphetamin, Heroin, Marihuana und Ecstasy, im Schwarzmarktwert von umgerechnet 227 Millionen Euro. Die iranische Regierung ließ 60 Tonnen Drogen verbrennen und forderte mehr Uno-Gelder zur Drogenbekämpfung. Andernfalls könnten Drogen ungehindert nach Europa durchgelassen werden. (Quelle: DHV) EU will Drogenanbau bekämpfen - aber nicht in EU-Staaten EU will Drogenanbau bekämpfen - aber nicht in EU-Staaten Die EU-Kommission will den Drogenanbau weiterhin mit Millionenaufwand bekämpfen, schließt ihr Eingreifen in einzelnen Mitgliedsstaaten aber aus. Am Internationalen Tag gegen Drogen betonte die Brüsseler Behörde heute, die Produktion von Rauschgift in Drittländern wie Afghanistan, Bolivien und Kolumbien und der Schmuggel von dort müssten eingeschränkt werden.
Niederländische Pläne zur Legalisierung des Cannabis-Anbaus kritisierten zwar die Kommissare Franco Frattini (Justiz) und Markos Kyprianou (Gesundheit), "Diese Drogen sollten natürlich nicht zugelassen werden, ob sie nun als weich oder hart bezeichnet werden", sagte Kyprianou. Frattini sagte, der Schengener Vertrag sehe grenznahe Polizeieinsätze gegen den Drogenhandel vor. "Der Drogentourismus ist ein Phänomen, das bekämpft werden muss." Er könne aber nicht in die nationale Drogenpolitik der Niederlande eingreifen, sagte Frattini. "Die EU-Verträge überlassen es den Mitgliedsstaaten, die erlaubten Mengen Die EU-Kommissarin für Außenbeziehungen, Benita Ferrero-Waldner, mahnte die Mitgliedsstaaten zur Zusammenarbeit bei der Drogenbekämpfung. Die EU-Hilfe für die Drogenbekämpfung in Drittstaaten habe sich in den vergangenen drei Jahren fast verdoppelt. Für entsprechende Projekte vor allem in Afghanistan und Lateinamerika habe die EU im vergangenen Jahr mehr als 500 Mio. Euro ausgegeben.
Italien will Drogengesetz wieder liberalisieren Italien will Drogengesetz wieder liberalisieren Rom - Die neue italienische Gesundheitsministerin, Livia Turco, plant eine Novellierung des erst seit Februar geltenden Drogengesetzes. Sie will die Cannabis-Menge erhöhen, die eine Person zum Privatkonsum besitzen darf, ohne wegen Drogenhandels bestraft zu werden. Hitzige Reaktionen sind die Folge. Die Regierung von Silvio Berlusconi hatte erst im Februar ein strenges Drogengesetz durchgeboxt, das nicht nur die Produktion und den Handel von Drogen strenger bestraft, sondern auch für Besitz und Konsum je nach Fall abgestufte Sanktionen vorsieht. Dabei wurde die Unterscheidung zwischen so genannten harten und weichen Drogen aufgehoben. Falls der Drogenbesitz die zur Definition des "rein persönlichen Konsums"festgelegten Limits nicht überschreitet, sind administrative Sanktionen vorgesehen. Sie umfassen etwa den Entzug des Führerscheins oder der Aufenthaltsbewilligung im Fall von Nicht-EU-Bürgern. Die Mitte-links-Allianz, die im April mit Romano Prodi die Parlamentswahlen gewonnen hat, warnt dagegen vor einer unverhältnismäßigen Kriminalisierung vor allem jugendlicher Drogenabhängiger. Der neue Sozialminister, Paolo Ferrero, hat sich für die Legalisierung weicher Drogen ausgesprochen und damit für hektische Reaktionen im oppositionellen Mitte-rechts-Bündnis gesorgt. "Wie viele haben einen Joint geraucht? Niemand ist daran gestorben", sagte der Minister. (…) USA: West Hollywood für Cannabis-Konsum Die schwulste Stadt der Vereinigten Staaten will den Konsum von Haschisch und Marihuana nicht länger strafrechtlich verfolgen. Der Stadtrat von West Hollywood hat mit vier gegen null Stimmen eine Resolution beschlossen, die besagt, dass 11 Polizeibeamte beim Konsum der leichten Droge ein Auge zudrücken sollen. Der Entschluss ist nicht bindend, da er mit dem Staats- und Bundesgesetz kollidieren Der Besitz selbst kleiner Mengen kann in den USA zu einer Gefängnisstrafe führen. Stadtrat John Duran erwartet aber, dass der Sheriff die Resolution befolgen wird. Die Lokalpolitiker begründeten das Vorgehen mit der hohen Anzahl von HIV-positiven Patienten. Der Cannabis-Wirktstoff THC könne sanft die Nebenwirkungen der Aids-Medikamente lindern. "Marihuana-Konsum, also ein Joint oder zwei, ist einfach ein so unwichtiges Delikt, dass wir unsere Beamten nicht darauf ansetzen sollten", so Duran. Nach wie vor verfolgt werde aber der Konsum auf der Straße oder durch Minderjährige sowie der Handel. West Hollywood war die erste Stadt in den Vereinigten Staaten, in der eine Mehrheit des Stadtrates aus Schwulen und Lesben bestand. 1985 wurde sie auch die erste Stadt, die eine offizielle Eintragung homosexueller Partnerschaften ermöglichte und diese für kommunale Angestellte arbeitsrechtlich anerkannte.(Quelle: DHV) Bolivien: Morales legt Grundstein für Koka-Industrie Venezuela sponsert mit einer Million Dollar Morales legt Grundstein für Koka-Industrie Der bolivianische Präsident Evo Morales ist dabei, sein zweites Wahlversprechen umzusetzen: die kommerzielle Nutzung der Koka-Pflanze. Mit einer Finanzspritze von einer Million Dollar, die der venezolanische Präsident Hugo Chavez seinem Verbündeten in Bolivien zur Verfügung stellt, sollen Fabriken zur Herstellung von Tee, Getränken, Mehl und medizinischen Heilmitteln aus Koka-Blättern gebaut "Die Industrialisierung der Koka-Pflanze ist nichts Schlimmes, denn Koka ist keine Droge", sagte Morales zu hunderten Koka-Bauern in Yunga, wo es per Gesetz erlaubt ist, die Koka-Pflanze anzubauen. "Heute ist ein historischer Tag für Bolivien", sagte Regierungssprecher Alex Contreras. Denn mit der Antidrogen-Politik, "zu der Bolivien gezwungen war", sei (…) Den USA, eines der Industrieländer mit einem riesigen illegalen Kokain- Markt, ist der traditionelle Koka-Anbau der Indianer ein Dorn im Auge. So finanziert die Regierung in Washington ein Programm zur Ausrottung der Koka- Pflanze vor allem in der Region Chapare, wo Präsident Morales als einstiger Chef der Koka-Bauern den Widerstand der Indianer gegen die Zerstörung der Koka- Bolivien hofft nun, über die industrielle Herstellung von Koka-Nutzprodukten auch die ausländischen Märkte zu erobern. Venezuela, Kuba, China und Indien hätten bereits ihr Interesse an den Koka-Produkten bekundet, sagte Agrarminister Hugo Salvatierra. Ende Juni soll bei einem Treffen mit dem argentinischen Präsidenten Nestor Kirchner auch über den Export der bolivianischen Koka- Produkte nach Argentinien geprochen werden, so Salvatierra. Fest steht bereits jetzt: Kubas Staats- und Regierungschef Fidel Castro wird zu seinem 80.
Geburtstag am 13. August einen Kuchen aus Koka-Mehl bekommen. Das versprach der Japan: Alkoholtest für Berufsfahrer übers Handy In Japan können Transportunternehmen künftig über Mobiltelefone aus der Ferne überprüfen, ob ihre Fahrer Alkohol getrunken haben. Bei dem vom Mobilfunkbetreiber NTT DoCoMo entwickelten System mißt ein Sensor der Firma Tanita, der in eines von DoCoMos Mobiltelefonen mit dem UMTS-Format FOMA eingebaut ist, den Atem des Fahrers auf Alkoholgehalt, wie ein Sprecher jetzt mitteilte. Das Ergebnis wird über das FOMA-Netzwerk zum Computer der jeweiligen Firmenzentrale übermittelt. Um sicherzustellen, daß der Fahrer nicht schwindelt, werden über Video-Funktion des Handys auch Bilder des Fahrers beim Test in Echtzeit an seine Vorgesetzten übermittelt. Zielgruppen sind Betreiber von Bus-, Taxi- oder Lastwagenunternehmen.(Quelle: DHV) Schweiz: Liberale Drogenpolitik erfolgreich Die Zahl der Heroineinsteiger sank massiv, nachdem der Staat die Ersatzdroge Methadon als Therapie einsetzte. Dies belegt eine Zürcher Studie. Aus der Drogennot der Stadt Zürich entstand um 1990 die neue Drogenpolitik mit den vier Säulen Prävention, Repression, Schadensminderung und Therapie. Besonders die beiden letzten, neuen Säulen waren lange umstritten, weil sie neben anderen Massnahmen die Abgabe von Methadon und - in engeren Grenzen - von Heroin an die Süchtigen vorsahen. Die Gegner behaupteten, die liberale Drogenpolitik führe zu einer Ausweitung der Heroinsucht und erleichtere labilen Menschen den Einstieg Nun belegt eine Zürcher Langzeitstudie, dass genau das Gegenteil passiert ist: Die Zahl der Heroinneueinsteiger ist seit 1990 drastisch gesunken, Die wissenschaftliche Untersuchung erscheint heute in der renommierten englischen Fachzeitschrift «The Lancet». Die Autoren, der Soziologe Carlos Nordt und der Psychiater Rudolf Stohler, arbeiten am Zentrum für Abhängigkeitserkrankungen der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich. (…) Nordt und Stohler zeigen in ihrer Studie, dass die Zahl der Neueinsteiger von etwa 80 Personen im Jahr 1975 rasch anwuchs. Der Höhepunkt war das Jahr 1990 mit etwa 850 Heroineinsteigern im Kanton Zürich. Dann begann die neue Drogenpolitik, und die Therapie mit der Ersatzdroge Methadon wurde forciert. Die Bevölkerung sah noch keine Besserung - schliesslich fand die Räumung des Letten erst im Februar 1995 statt. Aber hinter den schockierenden Kulissen der offenen Drogenszene hatte der Wandel schon eingesetzt: Die Zahl der neuen Heroin- Konsumenten brach nach 1990 geradezu ein. Im Jahr 2002 begannen noch 150 Personen, Heroin zu spritzen. Etwas flacher verlief die Kurve auf die gesamte Schweiz berechnet, denn die Zürcher Drogenpolitik setzte sich mit etwas Verzögerung im Rest der Schweiz durch. Woher wissen die Forscher, dass die Abnahme der Neueinsteiger mit der medizinischen Methadon- und Heroinabgabe zusammenhängt? «Vor allem deshalb, weil in Ländern ohne ein so breites Methadonprogramm dieser Knick nicht zu beobachten ist», sagt Rudolf Stohler. In Australien, England und Italien blieb das Heroin für Einsteiger attraktiv (siehe Grafik). Die Heroinspritze hatte einst weltweit den düsteren Glorienschein des Rebellentums, viele Pophelden machten es vor - inklusive Exitus. In der Schweiz aber vollzog sich gemäss Nordt und Stohler ein Imagewandel: Drogenabhängigkeit wurde - auch wegen der medizinischen Verschreibung von Methadon und Heroin - in der Bevölkerung nicht mehr als rebellischer Akt gewertet, sondern als Krankheit, die nach Therapie rief. Das nahm dem Heroin viel von seinem einstigen Reiz, es wurde zur Droge der Verlierer. Etwas Zweites zeigt die Untersuchung aber auch: Der Ausstieg aus der Heroinsucht gelingt nur ganz wenigen. Die Gesamtzahl aller Abhängigen sank von 7100 im Jahr 1996 bloss auf 6200 im Jahr 2005. Pro Jahr sterben 1,5 Prozent der Süchtigen, abstinent wird nur gerade 1 Prozent. Deshalb braucht es auch in Zukunft das therapeutische Angebot der vierten Säule. Die Vier-Säulen-Politik hat nicht nur die Einsteigerquote gesenkt, auch die Sicherheit für die gesamte Bevölkerung ist gewachsen, denn die Beschaffungsdelikte von Drogensüchtigen sind seltener geworden. Und nicht zuletzt haben sich die Lebensumstände der Fixer gebessert. Das Abendland ging nicht unter .Für die Zürcher Sozialvorsteherin Monika Stocker ist die Studie eine Genugtuung und eine Bestätigung. «Ich erinnere mich noch gut an die grosse Angst vor der liberalen Drogenpolitik. Viele meinten in den Neunzigerjahren, jetzt gehe das Abendland unter. Von der Uno-Drogenbehörde in Wien reiste eine Delegation von Staatsanwälten an, um Josef Estermann und mir die Kappe zu waschen.» Doch in Zürich habe man früher als anderswo gemerkt, dass man mit Polizeimitteln allein nicht weiterkomme, sagt Monika Stocker. (…)Der Aufsatz ist ab 6. Juni auf der Website der Psychiatrischen Universitätsklinik zu finden: www.pukzh.ch , dort unter den Stichworten Forschung, Sozialpsychiatrie, Forschungsgruppe Substanzstörungen.(Quelle: DHV) Düsseldorf. Ein Kuchen mit berauschender Wirkung hat das Amtsgericht in Düsseldorf beschäftigt und seiner Bäckerin erheblichen Ärger eingebracht. Die Heidelbergerin hatte das Backwerk per Post an einen 30 Jahre alten Düsseldorfer geschickt - darin eingebacken war eine gehörige Dosis Marihuana. Weil der Düsseldorfer nicht daheim war, machte sich dessen Mutter (60) mit großem Appetit über den Kuchen her. Nachdem sie die Hälfte des Geschenks verspeist hatte, setzte die Wirkung ein. Die Zeugin sprach von «Krämpfen, Wahnvorstellungen und einer Psychose». Ihr Sohn gab sich wortkarg: Die Sache sei «dumm gelaufen». Ganz so schlimm werde es nicht gewesen sein, beschwichtigte die Richterin und bestätigte dennoch gegen die abwesende Heidelberger Hobbybäckerin einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung in Höhe von 3000 Euro.(Quelle: Urteil: Hasch-Anbau rechtfertigt keine Kündigung der Wohnung Mieter die in der Wohnung Cannabis anbauen, können deshalb nicht fristlos vom Vermieter gekündigt werden. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden. In dem Fall hatte der Mieter maximal zwei mal die Pflanze angebaut und die Droge anschließend selbst konsumiert. Das Strafverfahren war jedoch gegen eine Strafe von 100 Euro eingestellt worden. Damit sei der Verstoß nicht so gravierend, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sei, hieß es. (BLZ) Aktenzeichen: 208 C Italien: Konsum von Kokain und Cannabis in vier Jahren verdoppelt Der Konsum von Kokain und Cannabis hat sich in Italien zwischen 2001 und 2005 verdoppelt. Die Zahl der Italiener, die Kokain konsumieren, ist in diesem Zeitraum von 350.000 auf 700.000 geklettert, jene der Verbraucher von Cannabis ist von zwei Millionen auf 3,8 Millionen gestiegen, geht aus einem Bericht des Parlaments über den Drogenkonsum hervor, der am Donnerstag in Rom vorgestellt wurde. Weniger gefragt ist dagegen Heroin. (…) Die neue Regierung um Premierminister Romano Prodi plant eine Novellierung des erst seit Februar geltenden Drogengesetzes. Sie will die Cannabis-Menge erhöhen, die eine Person für den Privatgebrauch besitzen darf, ohne wegen Drogenhandels bestraft zu werden. Die Regierung von Silvio Berlusconi hatte erst im Februar ein strenges Gesetz durchgeboxt, das nicht nur die Produktion und den Handel von Drogen strenger bestraft, sondern auch für Besitz und Konsum je nach Fall abgestufte Sanktionen vorsieht. Dabei wurde die Unterscheidung zwischen so genannten harten und weichen Drogen aufgehoben. (…)(Quelle: DHV) Frankreich: 80 Zentimeter-Joint - und doch kein Rekord (…) Nancy - Die Polizisten staunten nicht schlecht, als sie bei einer Hausdurchsuchung auf einen Riesen-Joint von 80 Zentimetern stießen, der immerhin 70 Gramm Cannabis enthielt. Die vier Bastler aus Ostfrankreich gaben einen Rekordversuch zu Protokoll. Sie hätten einen 1,12 Meter langen Joint bauen wollen, um ins Guinnessbuch zu gelangen, ihr Werk allerdings nicht vollenden können, da ihnen vorher das Haschisch ausgegangen sei. Die Beamten waren dem Quartett auf die Schliche gekommen, nachdem sie vergangene Woche einen der Jugendlichen in einem Wald nahe des Städtchens Gerardmer in den Vogesen mit 110 Gramm Cannabis gefasst hatten. Zwei der Täter sind bereits volljährig und müssen sich in Kürze wegen Verstoßes gegen das Rauschmittelgesetz vor Gericht verantworten. Die beiden anderen sind noch minderjährig. Sie müssen ihren ungewöhnlichen Rekordversuch Anfang Oktober vor einem Jugendrichter erläutern.
Wissenschaft: Cannabiskonsum vergrößert nicht das Unfallrisiko Nach einer großen Fall-Kontroll-Studie von Wissenschaftlern der Universität von Missouri in Columbia vergrößerte Cannabis nicht das Risiko für Verletzungen, die eine Krankenhausbehandlung erforderlich machten. Die Forscher untersuchten den Zusammenhang zwischen illegalem Drogenkonsum und Verletzungen bei Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 60 Jahren. Sie führten Interviews mit 2161 verletzten Personen, die in Krankenhausambulanzen behandelt worden waren, und 1856 Kontrollpersonen gleichen Alters und Geschlechtes durch. Bei den Fällen hatten sich 27 Prozent bei einem Sturz verletzt, 19 Prozent waren von einem Objekt getroffen worden, 18 Prozent hatten einen Autounfall erlitten, und der Rest war durch verschiedene Mechanismen verletzt worden. "Selbst angegebener Marihuanakonsum in den vorausgegangenen sieben Tagen war in dieser Studie mit einem deutlich verminderten Risiko für eine Verletzung assoziiert," berichteten die Untersucher. Im Gegensatz dazu war der Konsum anderer illegaler Drogen und/oder kürzlich zurückliegender Alkoholkonsum (in den vorausgehenden sechs Stunden) "mit einem deutlich erhöhten Risiko für eine Verletzung" assoziiert.
USA: Richterin erklärt Teile des neuen Gesetzes von Alaska, das den Besitz geringer Mengen Cannabis kriminalisiert, für ungültig Eine Richterin hat am 10. Juli Teile des neuen Gesetzes von Alaska, das den Besitz geringer Mengen Cannabis kriminalisiert, für ungültig erklärt. Sie erklärte, dass es im Widerspruch zu einem Urteil des Obersten Gerichtshofes von Alaska aus dem Jahre 1975 stehe. Es wird erwartet, dass das Justizministerium Berufung einlegen wird. Die Richterin des Kammergerichts, Patricia Collins, erklärte, dass ein niedrigeres Gericht nicht die Entscheidung eines staatlichen Obersten Gerichtshofes verändern könne. Im Jahre 1975 hatte der Oberste Gerichtshof geurteilt, dass das Recht auf Privatsphäre in der eigenen Wohnung den Besitz kleiner Mengen Cannabis für die persönliche Verwendung umfasse.
Collins beschränkte ihre Entscheidung auf den Besitz von weniger als eine Unze (28,5 Gramm) Cannabis. Bevor das Gesetz im Juni in Kraft trat, war es in Alaska legal, bis zu 4 Unzen der Droge zu besitzen. Das neue Gesetz kriminalisiert den Besitz auch geringer Mengen. Ein Besitz von weniger als einer Unze könnte mit bis zu 90 Tagen Gefängnis bestraft werden. Quelle: IACM 62 Prozent der Wähler von Montana nahmen im Jahre 2004 ein medizinisches Cannabisgesetz an. Zur Zeit sind 220 Patienten beim Gesundheitsministerium registriert, um Cannabis zu verwenden. Vor einem Jahr waren es 119 Patienten.
Montana hat zudem 100 registrierte Ärzte, die einem Patienten Cannabis empfohlen haben. Nach dem Gesetz von Montana kann ein registrierter Patient oder ein Betreuer bis zu sechs Cannabispflanzen anbauen oder eine Unze verwertbaren Am 6. Juli wurden fünf Personen verhaftet und Razzien in 13 Cannabis- Verteilungsstellen durchgeführt. Dies sei nach Angaben der Behörden im Rahmen einer Untersuchung in die Herstellung und Verteilung der Droge unter dem Deckmantel medizinischer Zwecke erfolgt. Es wurden auch Untersuchungen gegen vier Ärzte wegen des Verdachts des Verkaufs von medizinischen Marihuana- Empfehlungen an Personen, die nach Angaben von Behördenvertretern die Droge nicht in legitimer Weise benötigen, eingeleitet. Patienten, die in den Verkauf involviert seien, würden nicht verhaftet. Die Untersuchung wurde sowohl von örtlichen als auch von Bundesbeamten durchgeführt.Quelle: IACM Niederlande: Pläne zur Legalisierung der Produktion Die Bürgermeister von 20 der 30 größten Städte der Niederlande unterstützen eine Legalisierung der Cannabisproduktion. Bisher darf Cannabis in CoffeeShops verkauft werden, die Produktion ist jedoch verboten. Die Pläne, auch die Produktion zu erlauben, werden von Alexander Pechthold, dem für innerstädtische Probleme zuständigen Minister, unterstützt. Auch das niederländische Parlament hat sich in einer Debatte mit der Frage befasst. Ein Vorschlag des Parlaments fordert, Pilotprojekte zur Legalisierung des Cannabis-Verkaufs an Coffee-Shops Der Deutsche Hanf Verband hat sich mit einem Brief an den Bund der Steuerzahler gewendet. In dem Schreiben wird auf die Verschwendung von Steuergeldern durch das Festhalten am Cannabisverbot hingewiesen. Im Folgenden unser Schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren! Sie prangern in vorbildlicher Weise alle möglichen Spielarten der Steuerverschwendung an. Haben Sie sich schon einmal mit der Frage der Effektivität der Drogenpolitik auseinander gesetzt? Der Deutsche Hanf Verband (DHV) hat sich vor einiger Zeit mit der Frage der Kosten der Cannabisprohibition beschäftigt. Das Ergebnis ist hier zu finden: http://www.hanfverband.de/themen/finanzielle_auswirkungen.php oder als pdf- http://www.hanfverband.de/download/themen/dhv_finanzielle_auswirkungen.pdf Dieses Papier ist zwar relativ ungenau und unvollständig, aber es ist immer noch die detaillierteste Annäherung an dieses Thema, die derzeit in Deutschland exsistiert. Sehr vorsichtig geschätzt geht den Staatskassen allein durch das Verbot von Cannabis eine Milliarde Euro pro Jahr verloren. Es könnte auch deutlich mehr sein. Über eine halbe Milliarde Euro kommt allein durch den "Verzicht" auf Cannabissteuern zustande. Eine weitere Milliarde wird für die Strafverfolgung im Cannabisbereich ausgegeben, von der der DHV die Hälfte zur Einsparung und die andere Hälfte zum Einsatz bei anderen Kriminalitätsbereichen vorschlägt. Als dritte Säule käme eine fünfstellige Zahl legaler Arbeitsplätze hinzu, die nach Einschätzung des DHV mehrere hundert Millionen Euro an Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen einbringen würden. Nun könnte man diese Ausgaben für gerechtfertigt halten, wenn sie einem gemeinnützigen Ziel dienen würden. Das ist aber letztendlich nicht erkennbar. Unabhängig von der Frage, wie gefährlich z.B. Cannabis denn nun ist, gibt es keinen Nachweis dafür, dass das Verbot den Konsum überhaupt beeinflusst oder das Angebot verknappt, was ja Sinn der Anstrengungen ist. Bei den Ausgaben für Prävention und Hilfe, die wenigstens einige Effekte haben könnten, liegt Deutschland übrigens weit hinten im EU-Vergleich. Das Verbot und die Ausgaben für dessen "Durchsetzung" dienen offensichtlich nur einem öffentlichkeitswirksamen Aktionismus, der am Ende genauso offensichtlich darin scheitert, irgendeine Verbesserung der Situation herbeizuführen. Im Gegenteil: das Verbot hat etliche negative Begleiterscheinungen, die sicher nicht primäres Ziel der Prohibition sind. Die Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten, die ansonsten unbescholtene Bürger sind, oder die Förderung krimineller Strukturen, die das Geschäft praktisch staatlich zugewiesen bekommen und sehr viel Schwarzgeld in die legale Wirtschaft einspeisen, sind nur zwei Beispiel von vielen negativen Auswirkungen der Prohibition. Unter dem Strich sind Drogenverbote, z.B. von Cannabis, ein Paradebeispiel für die Verschwendung von Steuergeldern - ineffektiv und teuer Insofern sollte das Thema ein gefundenes Fressen für ihren Verband sein. Ich würde mich freuen, Ihre Meinung zu dem Thema zu erfahren oder sogar von Ihren Aktivitäten diesbezüglich unterrichtet zu werden Für Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Georg Wurth.
Wissenschaft: THC gegen Gehirntumor in klinischer Pilotstudie getestet Ergebnisse einer klinischen Studie mit THC bei neun Patienten mit Gehirnskrebs, die in einem Krankenhaus auf Teneriffa, Spanien, durchgeführt worden war, wurden im British Journal of Cancer veröffentlicht. Die Patienten litten an einem Glioblastom, einem sehr aggressiven Hirntumor und waren erfolglos mit einer Standardtherapie (Operation und Strahlentherapie) behandelt worden. Die mediane Überlebenszeit nach der THC- Behandlung betrug 24 Wochen. Zwei Patienten überlebten nahezu ein Jahr. THC wurde über einen kleinen Katheter, dessen Spitze bei einer Operation in den Tumor gelegt worden war, direkt in den Tumor verabreicht. Die anfängliche THC-Dosis betrug 20 bis 40 Mikrogramm, was auf 80 bis 180 Mikrogramm pro Tag gesteigert wurde. Die Patienten wurden 10 bis 64 Tage behandelt. Die Behandlung wurde von allen Patienten gut vertragen. Die Tumoren der neun Patienten exprimierten unterschiedliche Mengen an CB1- und CB2- Rezeptoren, es gab jedoch keine Korrelation zwischen der Rezeptorexpression und dem Überleben. Wegen des Studiendesigns war es nicht möglich, die Wirkung von THC auf das Überleben zu bestimmen. Dies hätte eine Kontrollgruppe verlangt, die nicht oder mit einer anderen Therapie behandelt worden wäre. Ein Vergleich mit der Überlebenszeit in Pilotstudien mit anderen Medikamenten legt nahe, dass THC in dieser Studie für die Patienten von Nutzen war. Die Wissenschaftler stellten fest, dass THC zumindest "nicht das Tumorwachstum erleichterte und das Überleben der Patienten nicht verminderte". Sie schlagen weitere Studien mit Cannabinoiden bei diesem und anderen Arten von Tumoren entweder allein oder in Kombination mit Deutschland: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stellt an Patienten unrealistisch hohe Anforderungen für die Genehmigung zur medizinischen Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat den Antragstellern auf eine Erlaubnis zur Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken am 5. Juli ein gleich lautendes Schreiben geschickt, in dem das Institut um weitere Angaben und Unterlagen bittet. Unter Verweis auf Paragraphen des Betäubungsmittelgesetzes werden von den Patienten Voraussetzungen erwartet, wie sie allenfalls von Apotheken oder pharmazeutischen Unternehmen erfüllt werden können. So wird eine Aufbewahrung des Cannabis in Panzerschränken oder Räumen aus Stahlbeton und ein Nachweis über eine Sachkenntnis im Umgang mit Betäubungsmitteln verlangt. Sofern beabsichtigt sei, Cannabis zu importieren, so weist das BfArM darauf hin, dass für jede einzelne Einfuhr eine separate Importgenehmigung erforderlich sei. Es wird um eine Stellungnahme bis zum 31.
August oder um eine Bitte um Fristverlängerung gebeten. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, Dr. Franjo Grotenhermen, weist darauf hin, dass in Kanada und in den Staaten der USA, in denen die medizinische Verwendung von Cannabis erlaubt ist, an die Patienten nicht solche Forderungen gestellt werden. Auch Patienten, denen in Deutschland Opiate verschrieben werden, dürfen eine Ration, die drei Monate reicht, ohne besondere Vorkehrungsmaßnahmen zu Hause aufbewahren. "Das Institut versucht auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahre 2005 mit allen Mitteln zu verhindern, dass Patienten einen legalen Zugang zur medizinischen Verwendung von Cannabis erhalten," erklärte er. "Die Forderungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte widersprechen dem Geist des Gerichtsurteils." Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil vom 19. Mai 2005 darauf hingewiesen, dass das Bundesinstitut "insbesondere bei Cannabis" eine Erlaubnis zum Eigenanbau durch Patienten in Erwägung ziehen solle. Die ACM bittet Apotheker, die bereit sind, Cannabis zu importieren und/oder zu lagern, und Ärzte, die bereit sind, ihre Patienten Cannabis zu empfehlen, sich bei der ACM zu melden (Telefon: 02247-968084, E-Mail: [email protected] ). Das Schreiben des BfArM kann aus dem Internet unter der folgenden Adresse herunter geladen Das Repräsentantenhaus stimmte am 28. Juni dafür, dem Bund weiterhin die Strafverfolgung von Patienten, die in Staaten, die das erlauben, Cannabis zu medizinischen Zwecken verwenden, zu erlauben. Mit 259 zu 163 Stimmen stimmte das Repräsentantenhaus gegen eine Vorlage, die das Justizministerium daran gehindert hätte, Menschen in 11 Staaten mit solchen medizinischen Cannabisgesetzen zu Wissenschaft: Cannabis wirksam bei der Reduzierung postoperativer Schmerzen Die Wirksamkeit und Sicherheit eines kapsulierten Cannabisextraktes (Cannador) bei der Behandlung postoperativer Schmerzen wurden in einer Multicenterstudie mit 12 britischen Zentren untersucht. Cannador ist auf den Gehalt von THC und anderer Cannabinoide standardisiert. Drei einzelne Dosen (5,10 und 15 mg THC) wurden verabreicht, nachdem die Patienten nach einer Operation entschieden hatten, die patientenkontrollierte Analgesie einzustellen, und wenn eine orale Schmerzbehandlung indiziert war. Die Patienten konnten um eine zusätzliche Schmerzbehandlung bitten, wenn der Cannabisextrakt nicht wirksam genug war. Der Arm mit 5 mg THC wurde nach Einschluss von 11 Patienten abgebrochen, da alle Patienten innerhalb weniger als sechs Stunden nach der Gabe des Cannabisextraktes um eine zusätzliche Schmerzbehandlung baten, und diese Dosis daher als unzureichend angesehen wurde. Der Arm mit 10 mg THC wurde nach Erreichen der angestrebten Zahl von 30 Patienten beendet. 50 Prozent (15 von 30) dieser Patienten benötigten innerhalb von sechs Stunden zusätzliche Medikamente.
Der Arm mit 15 mg THC wurde nach Einschluss von 24 Patienten beendet, nachdem der letzte Patient eine schwerwiegende Nebenwirkung (Blutdruckabfall, Blässe und langsamer Puls) erlitten hatte. 25 Prozent (6 von 24) aus dieser Gruppe benötigten eine zusätzliche Schmerzmedikation. Die Nebenwirkungen waren auch in der höchsten Dosisgruppe im Allgemeinen von geringer Intensität. Der Patient mit dem Blutdruck- und Herzfrequenzabfall erholte sich schnell ohne medikamentöse Therapie. Die Wissenschaftler folgerten, dass "10 mg Cannador als die optimale Dosis bestimmt wurde, weil sie ohne ernste oder schwerwiegende Nebenwirkungen in einer Gruppe von fitten erwachsenen Patienten nach einer Operation wirksam die Mexiko: Unter dem Druck der USA legt Präsident Fox ein Veto gegen ein Drogengesetz ein, das vom Kongress verabschiedet worden war Nach starkem Druck durch die Vereinigten Staaten hat Präsident Vincente Fox den Kongress gebeten, ein Gesetz, das der Kongress Ende April verabschiedet hatte, und das den Besitz geringer Drogenmengen entkriminalisiert hätte, zu überarbeiten. In einer Stellungnahme vom 3. Mai erklärte Herr Fox, dass das Gesetz geändert werden sollte, "um absolut klarzumachen, dass der Besitz von Drogen und ihr Konsum in unserem Land eine Straftat darstellt und bleiben wird." Offizielle Vertreter des US-Außenministeriums und der Drogenkontrollbehörde des Weißen Hauses trafen sich am 1. Mai in Washington mit dem mexikanischen Botschafter und drückten ihre großen Bedenken gegen das Gesetz aus. Sie sagten, es würde Touristen, die Drogen einnehmen wollen, nach Mexiko ziehen und zu einem stärkeren Konsum führen. Dies erklärte Tom Riley, der Sprecher des US- amerikanischen Büros für nationale Drogenkontrollpolitik. Der Leiter der mexikanischen Bundespolizei Eduard Medina Mora, der wichtigste Architekt der ersten Gesetzesvorlage, die Herr Fox im Januar an den Kongress gesendet hatte, erklärte, dass es wahr sei, dass das Gesetz den Besitz geringer Mengen illegaler Drogen zu einer Ordnungswidrigkeit machen würde. Er fügte jedoch hinzu, dass Menschen, die mit diesen Drogen gefasst würden, sich weiterhin vor einem Richter verantworten müssten und mit einer Anzahl von Strafen rechnen müssten. Das gegenwärtige Gesetz enthält eine Regelung, die es Personen, die wegen Drogenbesitzes verhaftet werden, erlaubt zu argumentieren, sie seien Abhängige und die Drogen seien nur für die persönliche Verwendung bestimmt. Herr Medina Mora erklärte, das neue Gesetz setze eine Obergrenze für jede Droge, die man besitzen und bei der man weiterhin behaupten dürfe, sie werde wegen einer Wissenschaft: Nach einer Magnetresonanz-Tomographie-Studie ist moderater Cannabiskonsum nicht schädlich für das Gehirn von Heranwachsenden Wissenschaftler des Nathan S. Kline-Instituts für psychiatrische Forschung und der medizinischen Hochschule der Universität New York untersuchten die Gehirne von 10 Personen, die als Heranwachsende regelmäßige Cannabiskonsumenten waren und 10 Kontrollpersonen mit fortgeschrittenen Methoden der Magnetresonanz- Tomographie. Sie fanden keinen "Hinweis auf eine Gehirnatrophie oder auf einen Verlust der Integrität der „weißen Substanz" und schlossen daraus, dass "regelmäßiger Cannabiskonsum wahrscheinlich nicht neurotoxisch für das normale, sich entwickelnde Gehirn ist". Die ehemaligen Cannabiskonsumenten waren nun 18 bis 27 Jahre alt und hatten Cannabis zwischen täglich bis 2 - 3mal pro Woche über einen Zeitraum von einem oder mehreren Jahren als Heranwachsende konsumiert, waren jedoch zurzeit abstinent. Sie wurden mit Personen vergleichbaren Alters und Geschlechts, die niemals Cannabis verwendet hatten, verglichen. Messungen wurden vom gesamten Gehirn und bestimmten Gehirnregionen, die oft mit psychotischen Erfahrungen und dem Gedächtnis in Beziehung stehen, gewonnen. Die Wissenschaftler stellten fest, dass ihre "Daten vorläufig sind und einer Wiederholung mit einer größeren Zahl von Probanden bedürfen, obwohl sie Bedeutung für die Zurückweisung der Hypothese haben, nach der Cannabis allein eine psychiatrische Störung wie eine Schizophrenie durch die direkte Verursachung einer Hirnschädigung auslösen kann". Quelle: IACM USA: Der oberste Gerichtshof von Oregon erlaubt einem Arbeitgeber, einen Arbeiter zu entlassen, der medizinischen Cannabis verwendete Der oberste Gerichtshof von Oregon urteilte am 4. Mai, dass ein Arbeitgeber nicht gegen die staatlichen Behindertengesetze verstoßen hatte, weil er einen Arbeiter entlassen hatte, der medizinischen Cannabis verwendete. Der Fall betrifft Robert Washburn, einen Maschinenschlosser, der entlassen worden war, nachdem er durch Drogentests gefallen war. Washburn besitzt einen staatlichen Ausweis, der ihm die Verwendung von Cannabis erlaubt, um Spasmen in den Beinen, die seinen Schlaf stören, zu lindern. Er verwendete die Droge zu Hause und nicht während der Arbeit, die Firma kündigte ihm jedoch im Jahre 2001. Ein Bezirksgericht erklärte, dass das staatliche medizinische Cannabisgesetz nicht verlangt, dass Arbeitgeber "der medizinischen Verwendung von Marihuana am Arbeitsplatz Rechnung tragen". Allerdings war das Berufungsgericht von Oregon anderer Auffassung und erklärte, dass die Testergebnisse nicht nachwiesen, dass Washburn die Droge während der Arbeitszeit verwendet hatte. In seinem Urteil erklärte der oberste Gerichtshof nun, dass die Beeinträchtigung von Washburn nach dem staatlichen Gesetz nicht einen Grad erreichte, der ihn zu einem Behinderten macht. Da die vorherige Medikation seine Erkrankung ausreichend gelindert habe, wäre er nicht gezwungen gewesen, Cannabis zu verwenden. Quelle: Nach Angaben der Drogenexperten Astrid Fontaine und Michel Hautefeuille nimmt der Cannabiskonsum unter Managern, Bankern, Wirtschaftsführern und leitenden In einem Leitartikel plädierte Dr. George Lundberg, Herausgeber von MedGenMed und außerplanmäßiger Professor für Gesundheitspolitik an der Harvard-Universität in Boston für eine Umstufung von Cannabis in den USA, damit er medizinisch verwendet werden kann: "In der Tat hat die Durchsetzung unrealistischer Gesetze hinsichtlich Marihuana wahrscheinlich mehr Schaden verursacht als Marihuana selbst. Obwohl es nach toxikologischen und pathologischen Kriterien weit davon entfernt ist, harmlos zu sein, ist Marihuana wesentlich weniger gefährlich als viele andere Substanzen in weniger restriktiven Klassen, wie Morphium und Kokain, um nicht die unklassifizierten Massenkiller Tabak und Alkohol zu nennen.
Selbstverständlich besitzt Marihuana einen nachgewiesenen medizinischen Nutzen für einige Erkrankungen. Die Menschen halten sich an Gesetze, von denen sie denken, dass sie gerecht sind; sie befolgen die Marihuana-Gesetze nicht, weil sie wissen, dass sie ungerecht sind, ja geradezu absurd. Quelle: IACM Ein synthetisches Cannabinoid (ACEA), das selektiv an den CB1-Rezeptor bindet, hemmte die Bildung von Magengeschwüren bei Ratten. Acetylsalizylsäure (Aspirin) verursachte innerhalb von drei Stunden Verletzungen der Magenschleimhaut, die dosisabhängig durch das Cannabinoid vermindert wurden. Es wird davon ausgegangen, dass diese Wirkung durch eine Reduzierung der Säuresekretion Die Berufungskammer am Landgericht München II stellte das Verfahren ein. "Damit hat erstmals in Bayern ein Gericht anerkannt, dass jemand Cannabis aus medizinischen Gründen braucht", sagte der 45-Jährige erfreut. Franz S. (Name geändert) hatte angeführt, gelegentliche Joints zur Bekämpfung von Nervenschmerzen und Appetitlosigkeit zu benötigen. Ursprünglich hatte er einen Strafbefehl über 3500 Euro bekommen, nachdem er von der Polizei mit zehn Gramm Marihuana und 5,5 Gramm Haschisch erwischt worden war. S. legte Widerspruch ein.
Vor einem Jahr hatte ihn das Amtsgericht Wolfratshausen dennoch verurteilt, freilich beließ es Amtsrichter Helmut Berger angesichts der besonderen Umstände bei einer Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro. S. ließ den Fall aber nicht auf sich beruhen: Er ging in Berufung - und erreichte beim Landgericht München II die Einstellung seines Verfahrens: Die Staatsanwaltschaft stimmte zu. Lediglich für den Besitz einer weiteren Droge - acht Pilze mit der psychoaktiven Substanz Psilocybin - muss er eine Geldstrafe von 600 Euro zahlen. Seine Anwältin Claudia Wüllrich sieht das Urteil als Erfolg an: "In Bayern ist es schon etwas Besonderes, wenn ein Gericht bei solchen Mengen Haschisch und Marihuana sagt, wir stellen das Verfahren ein." Dies "erreicht sonst nicht mal ein Ersttäter".
In der Gerichtsentscheidung sei ein "gewisser Wandel in der Vorstellung der Strafbarkeit solcher Fälle erkennbar". Von einem Präzedenzfall wollte die Juristin aber nicht sprechen. "Das sind immer Einzelfallentscheidungen." Nach der Gerichtsentscheidung ist S. dabei, bei der Bundesopiumstelle eine offizielle Genehmigung für den Cannabis-Konsum als Medikament zu stellen. Die Behörde gehört zum Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn und regelt den Verkehr mit Betäubungsmitteln. "Ich hoffe, dass meinem Antrag stattgegeben wird und ich dann kein Straftäter mehr bin." Wenn nicht, dann könne es ihm immer wieder passieren, dass er von der Polizei mit Drogen erwischt und angezeigt werde. Einstweilen kann S. durchschnaufen: "Ich habe schon gemerkt, wie mich das Ganze nervlich belastet und mir an die Gesundheit geht." Er fühle sich gut. Die kaum zu ertragenden Nervenschmerzen, eine Nebenwirkung der Aids- Medikamente, seien weg. "Ich kann wieder ein normales Leben führen." Er schaffe sogar wieder Klimmzüge und habe im Winter aushilfsweise als Skilehrer gearbeitet. ANDREAS STEPPAN Quelle: www.ovb-online.de Offener Brief: Bundesländer sollen einheitliche Cannabisregeln finden Das Max-Planck-Institut hat in einer Studie massive Unterschiede bei der Verfolgung von Cannabiskonsumenten in den Bundesländern festgestellt. Nun fordern Bundesregierung und Deutscher Hanf Verband die zuständigen Landesminister auf, Konsequenzen zu ziehen und die verfassungrechtlich bedenkliche Praxis zu beenden. Schon 1994 hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, dass die Bundesländer bei der Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten im Wesentlichen einheitlich vorgehen sollen. Im März veröffentliche das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg (MPI) die Ergebnisse seiner Studie zum Thema "Drogenkonsum und Strafverfolgungspraxis" : "In der Rechtspraxis zeigen sich erhebliche Unterschiede in der Anwendung des Strafverfolgungsverzichtes." Wie durch eine Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag bekannt wurde, sieht auch die Bundesregierung in dem Bereich Handlungsbedarf. Sie hat die zuständigen Landesminister aufgefordert, die Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten zu vereinheitlichen. Der Deutsche Hanf Verband fordert nun in einem Brief an alle zuständigen Landesministerien, dass sich die Länder schnellstmöglich auf eine einheitliche Linie einigen. Dabei darf es nicht nur um eine einheitliche Definition der "geringen Menge" gehen, sondern auch um Unterschiede in der Behandlung von "Wiederholungstätern" und anderen Besonderheiten. Georg Wurth vom Deutschen Hanf Verband: "Das Ergebnis der Vereinheitlichung sollte eine echte Entkriminalisierung sein, die für Konsumenten klar und verlässlich ist und die Polizei deutlich entlastet." Konkret schlägt der Hanfverband die so genannte "Rechtswidrigkeitslösung" vor.
Demnach würde im BtMG verankert, dass der Besitz von Cannabis erst ab einer bestimmten Menge rechtswidrig ist. Derzeit muss jeder noch so kleine Fall von der Polizei bearbeitet und an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden, die die Verfahren dann meistens einstellt. Mit der Rechtswidrigkeitslösung müsste die Polizei in diesen Fällen nicht mehr aktiv werden. Dadurch würde eine maximale Verlässlichkeit der Regelung für Polizei und Konsumenten sichergestellt und eine ganz erhebliche Entlastung von Polizei und Staatsanwälten könnte erreicht werden. Beide müssten nicht mehr im Großteil der Cannabisverfahren für den Papierkorb arbeiten und könnten Kapazitäten für sinnvollere Dinge frei machen. Schließlich geht es um über 100.000 Strafverfahren gegen Cannabiskonsumenten jedes Jahr! Dadurch können auch Mittel für präventive Arbeit freigemacht werden, z.B. um extremen Cannabiskonsum bei Jugendlichen zu verhindern. Anlagen und weitere Informationen: In der Anlage der Brief des DHV an alle zuständigen Landesministerien, verschickt am 23.05.06 Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1994: BVerfG fordert Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten und einheitliches Vorgehen in den Bundesländern http://www.jurathek.de/showdocument.php3?ID=330 Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg - Drogenkonsum und Strafverfolgungspraxis: "erhebliche Unterschiede in der Anwendung des Strafverfolgungsverzichtes" http://www.iuscrim.mpg.de/forsch/krim/schaefer.html Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen zum Thema: Bundesregierung sieht Handlungsbedarf und fordert die Länder auf, eine www.hanfverband.de/download/intern/Antwort_kleine_anfrage_mpi_studie_st-1.pdf Wissenschaft: Eine Kombination aus THC und Prochlorperazin ist wirksam bei der Reduzierung von Übelkeit und Erbrechen bei Frauen nach Brustoperation Wissenschaftler der Universität von Arkansas und des zentralen Veteranen-Krankenhaussystems von Arkansas untersuchten die Wirkungen von 5 mg oralem THC und 25 mg rektalem Prochlorperazin auf die Häufigkeit von Übelkeit und Erbrechen bei Frauen nach einer Brustoperation unter Vollnarkose. Die Häufigkeit der Übelkeit nahm verglichen mit den nicht behandelten Patienten von 59 Prozent auf 15 Prozent, die Häufigkeit des Erbrechens von 29 Prozent auf 3 Prozent ab. Es wurde eine retrospektive Studie mit 242 auswertbaren Patientinnen durchgeführt, die zwischen Juli 2001 und März 2003 operiert worden waren. 127 Patientinnen waren vor September 2002 operiert worden und hatten keine Prophylaxe erhalten. 115 Patientinnen waren nach September 2002 operiert worden und hatten vor der Operation orales THC (Dronabinol) und rektales Prochlorperazin erhalten. Die Daten wurden den Krankenhausakten entnommen. Die Forscher folgerten, dass postoperative Übelkeit und postoperatives Erbrechen (PONV) ein "wichtiges Problem bei Patientinnen mit Brustoperation darstellt. Die präoperative Behandlung mit Dronabinol und Prochlorperazin reduzierte signifikant die Zahl und Schwere der PONV-Episoden". Quelle: IACM Wissenschaft: keine Beziehung zwischen Lungenkrebs und Cannabisrauchen in großer Eine große Studie zum Zusammenhang zwischen Cannabisrauchen und Lungenkrebs, die bereits beim Kongress der Internationalen Gesellschaft für Cannabinoidforschung im Jahre 2005 vorgestellt worden war, wurde nun beim Kongress der amerikanischen Thorax-Gesellschaft in San Diego vorgestellt und erzielte ein großes Interesse in den Medien. Die Studie mit 611 Lungenkrebspatienten und 1040 gesunden Kontrollen, sowie 601 Patienten mit Krebs in der Kopf- oder Nackenregion fand kein erhöhtes Risiko für Lungenkrebs, selbst nach starkem und langzeitigem Konsum von Cannabis. "Wir hatten erwartet, dass beim Vorliegen von starkem Marihuanakonsum - mehr als 500 bis 1000 Konsumeinheiten - das Krebsrisiko einige Jahre bis Jahrzehnte nach der Marihuana-Exposition ansteigen würde," erklärte Forschungsleiter Dr. Donald Tashkin von der Universität von Kalifornien, Los Angeles, gegenüber der Zeitschrift Scientific American. Die Wissenschaftler fanden jedoch, dass selbst die Teilnehmer, die mehr als 20.000 Cannabiszigaretten in ihrem Leben geraucht hatten, kein erhöhtes Risiko für Wissenschaft: Cannabidiol reduziert die Entwicklung von Diabetes in einer Wissenschaftler des Hadassah Universitätskrankenhauses in Jerusalem untersuchten die Wirkungen des Pflanzencannabinoids Cannabidiol (CBD) auf die Entwicklung von Diabetes bei Mäusen, die aus genetischen Gründen einen Diabetes entwickeln. So genannte NOD-Mäuse entwickeln im Alter von 4 bis 5 Wochen eine Insulitis, gefolgt von Diabetes mit einem Median von 14 Wochen. Eine Insulitis ist eine Entzündung der Zellen in der Bauchspeicheldrüse, die Insulin produzieren, und Diabetes ist ein Ergebnis der Zerstörung dieser Zeilen. NOD-Mäuse, die im Alter von 6 bis 12 Wochen 10 bis 20 Injektionen von CBD (5 mg pro Kilogramm Körpergewicht) erhalten hatten, wiesen eine signifikant auf 30 Prozent reduzierte Häufigkeit von Diabetes gegenüber 86 Prozent in der unbehandelten Kontrollgruppe auf. Bei den Mäusen, die in der behandelten Gruppe einen Diabetes entwickelten, war der Beginn der Erkrankung zudem deutlich verzögert. Die Blutspiegel von zwei Zytokinen, die Entzündungen fördern, IFN-Gamma und TFN- Alpha, sind bei NOD-Mäusen im Allgemeinen erhöht. Eine Behandlung mit CBD verursachte eine signifikante Reduzierung (mehr als 70 Prozent) der Spiegel beider Zytokine. In einem anderen Experiment wurden mit CBD behandelte Mäuse 26 Wochen lang beobachtet. Während die fünf Kontroll-Mäuse sämtlich einen Diabetes entwickelten, waren drei der fünf mit CBD behandelten Mäuse nach 26 Wochen frei von Diabetes. Die Forscher folgerten, dass eine Bestätigung der beobachteten immunmodulatorischen Wirkungen von CBD "zur klinischen Anwendung dieser Substanz bei der Vorbeugung des Typ-1-Diabetes" und möglicherweise weiterer Autoimmunerkrankungen führen könnte. Sie wiesen darauf hin, dass viele Patienten, bei denen ein Typ-1-Diabetes diagnostiziert wird, zum Zeitpunkt der Diagnose eine ausreichende Zahl restlicher Zellen, die Insulin produzieren, aufweisen. Diese Patienten könnten Kandidaten für eine immunmodulatorische Wirtschaft: Nabilon wieder in den USA erhältlich 17 Jahre nachdem es vom US-Markt zurückgezogen worden war, wird Nabilon, ein synthetischer Abkömmling von THC wieder zum Verkauf als Medikament bei Übelkeit und Erbrechen im Rahmen einer Chemotherapie angeboten werden. Dies erklärte sein Hersteller am 16. Mai. Nabilon wird unter dem Handelsnamen Cesamet von Valeant Pharmaceuticals International, einer Firma mit Sitz in Costa Mesa, Kalifornien, vermarktet. Valeant kaufte das Medikament im Jahre 2004 von Eli Lilly und verkauft es zurzeit in Kanada. Valeant erklärte, dass Eli Lilly die arzneimittelrechtliche Zulassung von Nabilon durch die amerikanische Arzneimittelbehörde FDA (Food and Drug Administration) im Jahre 1985, zog es jedoch im Jahre 1989 vom Markt zurück. Das Medikament wird mit Dronabinol (THC), dem wichtigsten aktiven Bestandteil von Cannabis, konkurrieren, der in den USA von Solvay Pharmaceuticals unter dem Handelsnamen Marinol vermarktet wird.
Dronabinol, der internationale Freiname (INN) dieses Cannabisbestandteils, wird irrtümlicherweise oft synthetisches THC genannt, weil Dronabinol in Marinol synthetisch hergestellt wird, und Marinol das erste Dronabinol-Produkt war, das in Apotheken erhältlich ist. Die Nebenwirkungen von Nabilon sind ähnlich wie die Der Stadtrat der Bundeshauptstadt Bern hat beschlossen, ein Pilotprojekt zum kontrollierten Verkauf von Cannabis zu starten, obwohl die Bundesregierung und der Kanton dagegen sind. In dem Pilotprojekt soll Cannabis verkauft werden dürfen, sofern man sich an Regeln wie Werbeverbot, kein Verkauf an Minderjährige und die maximale Verkaufsmenge pro Tag hält. Eine Gesetzesinitiative zur kontrollierten Abgabe von Cannabis war im letzten Jahr im Schweizer Parlament gescheitert. (Quelle: 20min.ch vom 23. Mai 2006) Quelle: IACM Am 9. Mai trat ein Gesetz in Kraft, das von der alten Regierung beschlossen worden war und die Sanktionen für den Besitz kleiner Drogenmengen verschärfte.
Allerdings würden vier neue Gesetzesvorschläge, die nach der Wahl der neuen Regierung im Mai eingebracht worden waren, den Besitz von Cannabis entkriminalisieren und die Möglichkeiten zur therapeutischen Verwendung Französische Wissenschaftler berichteten, dass die Behandlung mit einem CB1- Rezeptorantagonisten die Wundheilungsreaktion nach akuter Leberverletzung bei Mäusen verringerte und das Fortschreiten der Zirrhose in drei Modellen chronischer Leberverletzung hemmte. Sie schlossen, dass "unsere Studie zeigt, dass CB1-Rezeptorantagonisten viel versprechend für die Behandlung der Bund soll jetzt für einheitliche Einstellungspraxis sorgen - Echte Entkriminalisierung überall in Deutschland! Nach einer gestern vorgestellten Studie des Max-Planck-Institutes in Freiburg gibt es in Deutschland noch immer erhebliche Unterschiede bei der Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten, obwohl das Bundesverfassungsgericht schon 1994 eine bundesweit einheitliche Regelung angemahnt hat . Die Politik hat das Problem nun 12 Jahre lang ausgesessen und immer wieder behauptet, das Vorgehen der Bundesländer sei gar nicht so unterschiedlich. Die Bundesregierung hat da offensichtlich eine Verzögerungstaktik angewendet. Die ungleiche Behandlung von Cannabiskonsumenten ist seit Jahren offensichtlich . Das zeigen schon die sehr unterschiedlichen Verordnungen zum Thema. Aber auch die Praxis zeigt eindeutige Resultate. Beim DHV gehen regelmäßig Hilferufe von betroffenen Menschen ein, die sich wegen geringster Vergehen vor dem Richter wiederfinden.
Fast alle diese Fälle spielen sich in Bayern ab. Spätestens mit Erscheinen dieser Studie ist nun klar, dass die derzeitige Behandlung von Cannabiskonsumenten in Deutschland verfassungswidrig ist. Der Deutsche Hanf Verband fordert nun die Bundesregierung auf, unverzüglich für eine bundeseinheitliche Regelung zu sorgen, die eine echte Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten darstellt. Auf keinen Fall sollen die bayrischen Verhältnisse auf das ganze Land übertragen werden. Dort herrschen unmenschliche und undemokratische Verhältnisse. Rechtschaffene Hanffreunde werden dort wie Schwerverbrecher behandelt. Besser sollte die liberale Haltung von Schleswig- Holstein überall angewendet werden. In allen Bundesländern sollten also relativ hohe Werte für die "geringe Menge" Cannabis angesetzt werden und auch Wiederholungsfälle sollten regelmäßig eingestellt werden. Nur so kann eine echte Entlastung der Strafverfolgungsbehörden erreicht werden und nur so kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Hanfkonsum keine Straftat ist. Quelle: Drogenbeauftragte lehnt Gespräch mit DHV ab und wettert weiter gegen Cannabis Die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing gibt sich auf ihrer Internetseite gesprächsbereit, sie freue sich „auf den Dialog mit den Vertretern der Suchthilfeverbände und mit den vielen Menschen, die sich als Betroffene oder in Forschung, Praxis, Selbsthilfe oder Politik mit dem Thema Drogen und Sucht beschäftigen". In meiner Terminanfrage vom 09.02. habe ich mich darauf bezogen.
Fast zwei Monate später kam dann die Antwort, dass sich wegen der vielen Terminanfragen in „absehbarer Zeit" kein Gespräch realisieren lasse. Allerdings scheint das eher ein grundsätzliches Problem der Frau Bätzing zu sein. Soweit uns bekannt ist, hat sie sich nämlich noch mit keiner Organisation getroffen, die grundsätzliche Bedenken gegen die Drogen-Repression hat. Entgegen ihrer o.g.
Aussage duckt sie sich wohl einfach weg. Das scheint auch für andere drogenpolitische Themen zu gelten, denn immer wieder meldet sich an ihrer Stelle in den Medien die ehemalige Drogenbeauftragte Caspers-Merk zu Wort. Wie auch immer, wir werden sie nach Ablauf der absehbaren Zeit wieder um einen Termin bitten. Zwischenzeitlich wird sie vermutlich munter weiter Panikmache http://focus.msn.de/gesundheit/news/haschisch_nid_27371.html Kiffer werden immer jünger Kiffende Zwölfjährige sind kein Einzelfall mehr. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), kritisiert, dass der Konsum von Cannabis zu sehr bagatellisiert werde. In einem Interview mit FOCUS sagte Sabine Bätzing: „Früher hieß es immer, ein Joint sei nicht so schlimm. Davon werde man nicht abhängig. Inzwischen sind die Risiken besser bekannt. Cannabis kann zu Angststörungen oder Wahnvorstellungen führen und abhängig machen.“ (.)Quelle: 5. BKA: größter Haschischfund seit 10 Jahren Schade um das Hasch, aber es hätte sowieso nur einen Tag für die 4 Millionen Kiffer in Deutschland gereicht .Der Polizei ist ein Schlag gegen eine internationale Bande von Drogenhändlern geglückt. Im Rhein-Main-Gebiet nahm sie drei mutmaßliche Mitglieder fest und stellte 680 Kilogramm Haschisch sicher.
(.) Zwei der Festgenommenen hatten die Drogen aus dem Raum Barcelona im Laderaum eines Transporters ins Rhein-Main-Gebiet gebracht. Es handele sich dabei um die seit zehn Jahren größte vom BKA sichergestellte Menge an Haschisch, so die Fahnder, die bei den Festnahmen von Beamten des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz und der hessischen Polizei unterstützt wurden. Die BKA-Fahnder hatten bereits seit Monaten gegen die im Rhein-Main-Gebiet ansässige Bande ermittelt und hatten dabei mit Beamten anderer Staaten zusammengearbeitet. (.) Cannabis und Alkohol führen zum Verlust der Fahreignung - auch für Beifahrer Parallelkonsum von Cannabis und Alkohol führt zum Verlust der Fahreignung - Urteil: Führerscheinentzug auch für bekifften Beifahrer. Auch ein Beifahrer verliert den Führerschein, wenn ihm Mischkonsum von Alkohol und Cannabis nachgewiesen werden kann. Eine MPU ist dabei nicht notwendig, der Sofortvollzug zulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart. Dem Verfahren lag der Fall von zwei Männern zugrunde, die Anfang Februar 2005 in eine Polizeikontrolle kamen. Es stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht über einen Führerschein verfügte und zudem unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss stand. Quelle: Wissenschaft: Cannabis und THC reduzieren die Inkontinenz bei multipler Sklerose Daten aus einer klinischen Studie, die im März 2006 veröffentlicht wurden, zeigen, dass verglichen mit einem Placebo sowohl ein Cannabisextrakt als auch isoliertes THC eine signifikante Verringerung der Inkontinenz verursachten.
Diese Studie war Bestandteil einer großen multizentrischen Studie zu Cannabinoiden bei 630 Multiple-Sklerose-Patienten in Großbritannien (CAMS- Studie), deren wichtigste Ergebnisse bereits im Jahre 2004 veröffentlicht worden waren. Die Teilnehmer hatten 15 Wochen lang entweder den kapsulierten Cannabisextrakt Cannador, die THC-Zubereitung Marinol oder ein Placebo erhalten, gewichtsabhängig mit einer maximalen täglichen Dosis von 10 bis 25 mg THC. Sie führten ein Inkontinenz-Tagebuch. Der Cannabisextrakt resultierte in einer Reduzierung der Inkontinenz um 38 Prozent, THC um 33 Prozent und das Placebo um 18 Prozent. Die Forscher schlossen daraus, dass diese "Befunde eine klinische Wirkung von Cannabis auf Inkontinenz-Episoden bei Patienten mit MS nahe legen".
USA: Razzien bei Herstellern von Cannabisprodukten in Kalifornien Hunderte von Schachteln mit Cannabis-haltigen Süßigkeiten und tausende Cannabispflanzen wurden am 16. März bei fünf zeitgleichen Razzien der Drogenbehörde (Drug Enforcement Administration, DEA) in drei kalifornischen Städten (Oakland, Emeryville, Lafayette) beschlagnahmt. Die Behörden sprachen von dem größten Unternehmen dieser Art zur Herstellung und Verteilung von Cannabis an der Westküste. 12 Personen wurden verhaftet, und ihnen droht eine Anklage wegen Cannabishandel. Nach Angaben der DEA sollten die Schachteln an Cannabisclubs und über das Internet vertrieben werden. Unterstützer von medizinischem Cannabis wiesen darauf hin, dass es sich um durch das kalifornische Gesetz legitimierte Hersteller handelt. Die Verpackung der Süßigkeiten war mit Hinweisen zur Dosierung und Angabe der Inhaltstoffe sowie dem Hinweis, dass sie nur zu medizinischen Zwecken verwendet werden sollen, versehen. Die örtliche Polizei war an den Razzien beteiligt.Quelle: The Oakland Das medizinische Cannabisgesetz von Rhode Island trat am 31. März inkraft. Im Januar wurde der Staat der 11. Staat der USA, der die medizinische Verwendung von Cannabis legalisiert hat. Das Medizinische Marihuana-Programm gibt an Menschen mit schweren Erkrankungen wie multiple Sklerose und Glaukom Ausweiskarten ab, mit denen sie bis zu 12 Cannabispflanzen anbauen oder 2,5 Unzen (70 Gramm) Cannabis kaufen dürfen. Quelle: Associated Press vom 31. März Der ehemalige Gesundheitsminister Francesco Storace hatte einem Multiple- Sklerose-Kranken aus Südtirol eine Ausnahmegenehmigung zur Verwendung des Cannabisextraktes Sativex erteilt. Dies sorgte in Italien für Aufsehen, da es einen Präzedenzfall schafft. Quelle: Die Neue Südtiroler Tageszeitung vom 23.
Nach Informationen der Hanfapotheke (www.hanfapotheke.org) haben bisher 29 Patienten durch Empfehlung eines Arztes, der mit der Apotheke zusammenarbeitet, Zugang zur Hanfapotheke erhalten. Davon konnten 22 mindestens einmal über einen Spender, der Cannabis kostenlos und anonym an Patienten verschickt, mit Cannabis versorgt werden. Es gibt zurzeit 12 Patenschaften, in denen ein Spender die Versorgung eines Patienten verlässlich übernimmt. 11 Patienten stehen zurzeit unversorgt auf der Warteliste. Quelle: IACM Niederlande: Isolierung von Cannabinoiden Farmalyse BV kündigte an, dass die Firma in Zusammenarbeit mit der Universität Leiden eine neue Methode zur Isolierung von Cannabinoiden aus der Cannabispflanze entwickelt habe. Viele der Cannabinoide, die die Firma anbietet, seien bei keinem anderen Anbieter erhältlich. In einer E-Mail schrieb Farmalyse, dass die Reinheit des so erhaltenen THC (Dronabinol) 99 Prozent überschreiten würde. "Zusammen mit Feyecon BV wurde eine neue Zubereitung entwickelt. Diese neue Zubereitung, in die die aktive Substanz eingeschlossen ist, erlaubt eine sublinguale Verabreichung. THC ist eingeschlossen, so dass es ein trockenes Pulver ergibt, das die Produktion von Tabletten erlaubt." Quelle: IACM Nach einer Umfrage durch das Pew-Research-Center zum gegenwärtigen moralischen Empfinden der Bürger der USA wird das Rauchen von Cannabis nicht als so schlecht betrachtet wie übermäßiges Trinken von Alkohol. 1502 Personen wurden im Februar befragt, und die Ergebnisse wurden am 28. März veröffentlicht. 10 Themen wurden auf der Basis ihrer moralischen Bewertung eingeordnet. Auf Platz eins der Liste erklärten 88 Prozent der Teilnehmer, dass es falsch sei, wenn Verheiratete eine Affäre hätten. Den dritten Platz auf der Moral-Skala nahm das Trinken von zu viel Alkohol ein (61 Prozent), das Rauchen von Cannabis lag auf Platz fünf (50 Ein Fallbericht eines Patienten mit Spastik des Bauches und der Beine aufgrund einer traumatischen Verletzung der Wirbelsäule in Höhe des Halses wurde vorgestellt. Er hatte Atemprobleme, war jedoch in der Lage, tagsüber ohne apparative Unterstützung zu atmen. Da alle Standardmedikamente gegen Spastik wirkungslos waren, wurde ihm THC in einer Dosis von zweimal täglich 2,5 mg verabreicht, was zu einer Verbesserung der Symptome führte. Allerdings nahmen nach einer Behandlungsdauer von drei Tagen die Atemprobleme zu, und die Behandlung mit THC musste abgebrochen werden. Quelle: IACM Forscher des Schweizer Bundesinstituts für Technologie in Zürich wiesen nach, dass Bestandteile von Echinacin, so genannte Alkylamide, ihre immunmodulatorischen Wirkungen über verschiedene Mechanismen, die zum Teil abhängig und zum Teil unabhängig von der Aktivierung von CB2-Rezeptoren sind, vermittelt werden. Sie zeigten, dass verschiedene Alkylamide von Echinacin stärker an den CB2-Rezeptor binden als Endocannabinoide. Sie reduzieren Entzündungen durch Wirkungen auf Zytokine, beispielsweise durch die Hemmung von TNF-Alpha (Tumor-Nekrose-Faktor-alpha). Quelle: IACM Wissenschaftler der Universität von Arizona in Tucson wiesen durch verschiedene Verfahren nach, dass die Aktivierung des CB2-Rezeptors tatsächlich zu einer Reduzierung von Schmerzen führte. Sie verwendeten spezifische Cannabinoidrezeptor-Antagonisten und genetisch veränderte Mäuse. Quelle: IACM Wissenschaftler von Schering-Plough in Italien stellten tierexperimentelle Forschung vor, nach der CB2-Rezeptoren im Rückenmark an den analgetischen Wirkungen, die durch diesen Rezeptor vermittelt werden, beteiligt sein könnten.
Bisher war bekannt, dass die Aktivierung peripherer CB2-Rezeptoren eine Schmerzreduzierung bewirkt. Diese Forschung bestätigt, dass CB2-Rezeptoren im zentralen Nervensystem vorkommen, die zu den Wirkungen von CB2-Agonisten Wissenschaft: Cannabis und THC wirksam bei der Behandlung der idiopathischen Wissenschaftler des Psychiatrischen Institutes des Staates New York in New York City stellten eine Fallstudie vor, in der eine Frau,die seit Jahren unter einer idiopathischen intrakraniellen Hypertension litt, nach dem Rauchen von Cannabis von einer Abnahme ihrer Kopfschmerzen, Lichtempfindlichkeit, vorübergehenden Blindheit, eines vergrößerten blinden Fleckes und ihres Tinnitus berichtete.
Diese Symptome und Krankheitszeichen, darunter auch das Papillenödem (Schwellung der Eintrittstellen des Sehnervs), sind mit einem erhöhten Schädelinnendruck assoziiert. Das bedeutet, dass Cannabis den Schädelinnendruck wirksam senkte.
Eine effektive Behandlung wurde auch mit einer zweimal täglich verabreichten THC-Dosis von 10 mg, später mit einer geringeren Dosis von zweimal täglich 5 mg THC erzielt. Bei der idiopathischen intrakraniellen Hypertension handelt es sich um eine neurologische Störung, die durch einen hohen Druck der das Gehirn umgebenden Flüssigkeit charakterisiert ist. Sie ist auch bekannt unter dem Namen Pseudotumor cerebri, da sie einige Anzeichen und Symptome aufweist, die durch Hirntumore hervorgerufen werden können, ohne dass in diesem Fall ein Tumor vorhanden ist. Das Gehirn ist von einer Wasser-ähnlichen Flüssigkeit umgeben, die Cerebrospinalflüssigkeit (CSF). Ist die Menge an CSF erhöht, so erhöht sich der Druck auf das Gehirn. Die Ursachen dieser Erkrankung sind unbekannt. Sie tritt meistens bei übergewichtigen Frauen im gebärfähigen Alter und nur selten bei schlanken Männern auf. Quelle: IACM Wissenschaft: Regelmäßiger Cannabiskonsum ist im Urin kürzer nachweisbar als Nach einer Übersicht in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Drug Court Review "ist der Nachweis von Cannabinoiden im Urin von Gelegenheitskonsumenten bei Verwendung der üblichen Nachweisgrenzen (Cutoff) nach mehr als sieben Tagen eher ungewöhnlich. Bei chronischen Rauchern wird selbst bei Verwendung einer Cannabinoidnachweisgrenze von 20 ng/ml nach Beendigung des Rauchens ein positives Testergebnis nicht länger als 21 Tage erwartet“. In Drogenscreenings mit einer Nachweisgrenze von 50 ng/ml wird der Nachweisweiszeitraum bei regelmäßigen Konsumenten typischerweise nicht mehr als 10 Tage und bei Gelegenheitskonsumenten zwischen 3 und 4 Tage betragen. Der Autor, Dr. Paul Cary von der Universität von Missouri, merkte an, dass Wissenschaftler, Vertreter der Justiz und Cannabiskonsumenten allgemein davon ausgehen, dass die Verwendung von Cannabis 30 Tage oder länger nach dem letzten Konsum durch Drogenscreenings im Urin nachgewiesen werden könne. Er stellte jedoch fest, dass einige der Studien, bei denen eine lange Nachweisbarkeitsdauer ermittelt wurde, grundlegende methodische Schwächen aufwiesen. Der wichtigste einschränkende Faktor sei "die unzureichende Möglichkeit, die Abstinenz von Marihuana durch die Teilnehmer während der Studie sicherzustellen". Trotz der Einschränkungen der vorhandenen Studien wies seine Analyse nach, dass eine sehr lange Nachweisbarkeitsdauer für Cannabinoide (30 oder mehr Tage) selten ist. In den durch Dr.Cary untersuchten Studien betrug die durchschnittliche Nachweisbarkeitsdauer für das THC- Abbauprodukt THC-COOH im Urin gewohnheitsmäßiger Cannabiskonsumenten bei einer Nachweisgrenze von 20 ng/ml 14 Tage. In vielen Studien "bestand die Quelle der maximalen Cannabinoidnachweisbarkeitsdauer aus nur einem einzigen Teilnehmer".
Er folgerte daraus, dass "diese seltenen Beobachtungen einen unverhältnismäßig großen Einfluss" auf die Wahrnehmung über die Länge der Nachweismöglichkeit von Cannabiskonsum im Urin nach dem letzten Konsum gehabt haben.
Eine große Fall-Kontroll-Studie fand bei Kindern, deren Mütter während der Schwangerschaft Cannabis konsumiert hatten, kein erhöhtes Risiko für die Entwicklung einer Kinderleukämie. Dieser Bericht der Kinderkrebsforschungsgruppe (Children's Cancer Group) der Vereinigten Staaten und Kanada umfasste 517 Fälle mit kindlicher akuter myeloischer Leukämie (AML), die in den Jahren 1989 bis 1993 diagnostiziert worden waren, und 610 Kontrollen. Weder ein Lebenszeitkonsum von Cannabis durch die Mütter noch ein Cannabiskonsum während der Schwangerschaft war mit einem erhöhten Risiko für eine Kinderleukämie assoziiert. Die Forscher schlossen daraus, dass die "früher berichtete positive Assoziation zwischen mütterlichem Marihuanakonsum vor und während der Schwangerschaft und AML in der Kindheit nicht bestätigt wurde". Quelle: IACM Wissenschaft: Niedriger Blutdruck und Rimonabant In dieser Studie hatte das Rauchen einer Cannabiszigarette keine einheitliche Wirkung auf den Blutdruck, verursachte jedoch bei 7 von 40 gesunden Studienteilnehmern einen niedrigen Blutdruck mit entsprechenden Symptomen (Schwindel, Benommenheit). Der CB1-Rezeptor-Antagonist Rimonabant verminderte die blutdrucksenkende Wirkung. Dies legt nahe, dass der CB1- Rezeptor eine wichtige Rolle bei der Vermittlung dieser Wirkung spielt. Quelle: IACM Landtagswahlen: Die Cannabispolitik der Parteien in Baden-Württemberg, Am 26. März 2006 werden in den drei Bundesländern neue Landtage gewählt. Viele "betroffene" Wähler haben sich wahrscheinlich noch nicht entschieden, ob und wen sie wählen wollen. Für die Hanffreunde unter den ihnen haben wir die drogenpolitischen Teile der Wahlprogramme der Parteien zusammengetragen und bewertet. Dabei haben wir natürlich mal wieder insbesondere auf Cannabis geachtet und auf die Position der Parteien zu einer möglichen Liberalisierung Wissenschaft/Großbritannien: Gemischte Ergebnisse in einer Studie mit Sativex Am 17. März gab GW Pharmaceuticals enttäuschende Ergebnisse einer Phase-III- Studie mit dem Cannabisextrakt Sativex bei 335 Personen mit Spastik wegen MS bekannt. Das Unternehmen erklärte, dass Multiple-Sklerose-Patienten, die sich an das Studienprotokoll gehalten hätten, einen Nutzen gehabt hätten. Eine Analyse aller Studienteilnehmer – ob sie sich an das Protokoll gehalten hätten oder nicht – habe jedoch keinen signifikanten Vorteil gegenüber dem Placebo ergeben.
Diese Ergebnisse bedeuten, dass GW möglicherweise den Antrag auf Zulassung von Sativex in Großbritannien verschieben wird. "Wir brauchen hinsichtlich der Zulassung eine Atempause und müssen entscheiden, ob wir mit dem Antrag für diese Indikation mit Volldampf vorwärts gehen, oder ob es für uns strategisch mehr Sinn macht, auf die Ergebnisse der Studien zu neuropathischen Schmerzen zu warten, bevor wir den Antrag stellen", erklärte Geschäftsführer Justin Gover gegenüber Reuters. Alle Patienten, die an der am 17. März vorgestellten Studie teilnahmen, nahmen die besten verfügbaren Medikamente gegen Spastik und nahmen sie auch während der Studie ein. Daher waren alle Verbesserungen, die in der Studie beobachtet wurden, über die gegenwärtig verfügbare Medikation hinaus erzielt worden. Der primäre Zielparameter war die Verbesserung der Spastik, gemessen auf einer numerischen Skala zwischen 0 und 10. Die Dauer Behandlung während der Studie betrug 14 Wochen. Quelle: IACM Wissenschaft: THC vermindert nächtliche Unruhe bei Patienten mit Alzheimer- Wissenschaftler der Charité in Berlin stellten in einer kleinen Studie eine positive Wirkung von THC auf die nächtliche Unruhe bei sechs Patienten mit fortgeschrittener Demenz, darunter fünf Alzheimer-Patienten, fest. Sie erhielten zwei Wochen lang abends 2,5 mg THC. Das Medikament führte bei allen Teilnehmern zu einer objektiven Reduzierung der nächtlichen motorischen Aktivität, die mit einem Bewegungsmesser an einem Arm bestimmt wurde. Im Mittel nahmen die nächtlichen Bewegungen auf 59 Prozent des Ausgangswertes ab. In einer begleitenden Beurteilung neuropsychologischer Symptome durch die Untersucher mittels eines standardisierten Fragebogens (Neuropsychiatric Inventory) ergab sich ein günstiger Einfluss von THC auf das motorische Verhalten, Agitiertheit, Reizbarkeit und Störungen des Appetits. Nebenwirkungen traten nicht auf. Die aktuelle Studie bestätigt Untersuchungen aus den Jahren 1997 und 2003, nach denen THC die Unruhe von Alzheimer-Patienten reduzieren kann. Agitiertheit ist mit den bisher zur Verfügung stehenden Medikamenten, wie beispielsweise Neuroleptika, oft nicht befriedigend behandelbar. Die Autoren der aktuellen Studie weisen darauf hin, dass THC eine neue Behandlungsoption für diese Patientengruppe darstellen und dabei helfen könnte, kostenintensive und langzeitige stationäre Aufenthalte zu vermeiden. Eine etwas höhere Dosierung könne möglicherweise noch stärkere therapeutische Wirkungen zeigen. Quelle: IACM Wissenschaft: Gedächtnis und Aufmerksamkeit werden durch moderaten regelmäßigen Wissenschaftler der Universität von Utrecht in den Niederlanden fanden zwischen moderaten gewohnheitsmäßigen Konsumenten von Cannabis, die die Droge eine Woche lang nicht verwendet hatten, und Nicht-Konsumenten keine Unterschiede bei der Bewältigung von Tests, die das Arbeitsgedächtnis und die selektive Aufmerksamkeit untersuchten. Zudem fanden sie keine Unterschiede in den mithilfe der funktionellen Kernspintomographie (fMRI) erhaltenen allgemeinen Mustern der Hirnaktivität. Eine nähere Betrachtung der Hirnaktivität ergab jedoch eine signifikante Veränderung in einem kleinen Bereich in der linken Hirnrinde. Die gewohnheitsmäßigen Cannabiskonsumenten hatten in ihrem Leben bisher zwischen 675 und 5400 Cannabiszigaretten und im vergangenen Jahr zwischen 75 und 900 (Median: 350) Cannabiszigaretten geraucht. Nicht-Konsumenten hatten insgesamt bisher zwischen 0 und 15 Cannabiszigaretten geraucht. Beim Arbeitsgedächtnistest mussten sich die Teilnehmer fünf Konsonanten einprägen. Später wurden ihnen dann Konsonanten gezeigt, und die Teilnehmer mussten einen Knopf drücken, wenn ein Konsonant aus der eingeprägten Liste vorkam. Der Test zur selektiven Aufmerksamkeit verlangte von den Teilnehmern, dass sie Töne, die eine höhere oder tiefere Tonlage als der Ausgangston hatten, und Punkte, die größer oder kleiner als der Ausgangspunkt waren, erkennen. Die Forscher schlussfolgerten, dass sie "bei gewohnheitsmäßigen, jedoch relativ moderaten Cannabiskonsumenten nach einwöchiger Abstinenz keine Hinweise auf grobe langzeitige Defizite beim Arbeitsgedächtnis und bei der selektiven Aufmerksamkeit fanden". Allerdings merkten sie an, dass sie wegen des Unterschiedes bei der Aktivität in einer Hirnregion, die am Arbeitsgedächtnis beteiligt ist, "Wirkungen von Cannabis auf die Gehirnfunktion nicht vollständig ausschließen können". Frühere Studien hätten sich auf extrem starke Konsumenten konzentriert, die nicht repräsentativ für die Mehrzahl der Freizeitkonsumenten von Cannabis seien. Quelle: IACM Zum ersten Mal hat die argentinische Justiz in Erwägung gezogen, dass der Besitz von Cannabis zum Eigenbedarf gerechtfertigt sein könnte, wenn dies zu medizinischen Zwecken geschieht. Ein Berufungsgericht hat die Verurteilung einer Frau durch eine niedrigere Instanz, die wegen Cannabisbesitz angeklagt war, aufgehoben, weil das Gericht den Grund für den Besitz der Droge nicht berücksichtigt habe. María Romilda Servini de Cubría gab an, dass sie den Cannabis zur Linderung ihrer durch eine Wirbelsäulenerkrankung hervorgerufenen Schmerzen und zur Förderung ihres Schlafes konsumierte. Quelle: IACM Nach einer Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht weist die Strafverfolgung von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Bundesländern auf. Nach der vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebenen Untersuchung "werden bei konsumbezogenen Cannabisdelikten in Bayern bis zu 60%, in Schleswig-Holsteinund in Berlin aber bis zu 90% der Verfahren ohne Auflagen eingestellt". Diese Unterschiede erschienen "im Lichte der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nicht unproblematisch". Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahre 1994 die Politik angemahnt, für eine weitgehend einheitliche Rechtspraxis zu sorgen. Quelle: Pressemitteilung des Wissenschaft: Autofahrer mit THC im Blut haben nur ein geringfügig erhöhtes Wissenschaftler des französischen Nationalinstitutes für Transport- und Sicherheitsforschung (INRETS) sowie anderer französischer Forschungseinrichtungen stellten in der Fachzeitschrift "British Medical Journal" die Ergebnisse der bisher größten Untersuchung zu Cannabis im Straßenverkehr vor. Diese von der Regierung finanzierte Studie bestätigt Ergebnisse früherer Untersuchungen, nach denen Cannabiskonsum keine oder nur eine geringe Zunahme des Unfallrisikos verursacht. Wie bereits in einer im Jahre 2004 veröffentlichten australischen Untersuchung beobachtet wurde, stieg das Risiko mit zunehmender THC-Blutkonzentration an. Die Fall-Kontroll-Studie umfasste 10.748 Fahrer von Kraftfahrzeugen (überwiegend Pkws), die zwischen Oktober 2001 und September 2003 in Frankreich in Unfälle mit Todesfolge verwickelt waren. Die Forscher verglichen die 6766 Fahrer, die als Unfallverursacher betrachtet wurden (Fälle), mit 3006 Fahrern, die aus den 3982 übrigen Fahrern ausgewählt worden waren (Kontrollen). 681 Fahrer wiesen eine THC-Blut- Konzentration von über 1 ng/ml auf, von denen 42 Prozent zusätzlich eine Blutalkoholkonzentration von über 0,5 Promille aufwiesen. 60,5 Prozent der THC-positiven Fahrer waren jünger als 25 Jahre alt, verglichen mit 24,5 Prozent in der gesamten Gruppe der 9772 analysierten Fahrer. Der Nachweis von THC war mit einem erhöhten Risiko für die Unfallverursachung von 3,3 assoziiert. Es bestand eine Dosis-Wirkungsbeziehung. Eine THC-Blutkonzentration von weniger als 1 ng/ml war mit einer Verursachungsrate von 2,2 assoziiert, die bei einer THC- Blutkonzentration von über 5 ng/ml auf 4,7 anstieg. Wenn das zusätzliche Vorkommen von Alkohol über 0,5 Promille berücksichtigt wurde, nahm das Risiko für THC- positive Fahrer von 3,3 auf 2,4 ab, und wenn das Alter der Fahrer und weitere Einflussfaktoren berücksichtigt wurden, sank das Risiko für die THC- positive Gruppe weiter auf 1,8 ab. Nach Berücksichtigung aller Einflussfaktoren war eine THC-Blutkonzentration unter 1 ng/ml mit einem erhöhten Risiko von 1,6 assoziiert, das bei einer THC-Blutkonzentration über 5 ng/ml auf 2,1 anstieg.
Ein Alter unter 25 Jahre war mit einem erhöhten Risiko von 1,9 assoziiert. Das angepasste Risiko für Alkohol über 0,5 Promille Blutkonzentration betrug 8,5.
Aus ihren Daten schrieben die Forscher 2,5 Prozent aller tödlichen Unfälle dem Cannabis und 29 Prozent dem Alkohol zu. In einem Leserbrief an das British Medical Journal schrieb Dr. Franjo Grotenhermen vom deutschen nova-Institut: "Die Darstellung der Ergebnisse in der Zusammenfassung ist ein wenig irreführend. Die Zahlen für die unangepassten Odds Ratios legen eine Risikoerhöhung um mehr als das Dreifache für alle THC-positiven Fahrer und eine mehr als zweifache Erhöhung selbst für Fahrer mit einer THC-Blutkonzentrationen von weniger als 1 ng/ml nahe. Allerdings zeigt eine genauere Betrachtung der Ergebnisse, dass zwei Faktoren zu dem erhöhten Unfallrisiko beitrugen, nämlich Alkoholkonsum und das niedrigere Alter der THC-positiven Fahrer verglichen mit dem Gesamtkollektiv. Etwa 42 Prozent der THC-positiven Fahrer wiesen zudem eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von mehr als 0,5 Promille auf. Selbst eine BAK unter 0,5 Promille war in der Studie mit einem erhöhten Risiko um den Faktor 2,7 verbunden, es wurden jedoch keine Daten zum Anteil der THC-positiven Fahrer mit einer zusätzlichen BAK von weniger als 0,5 Promille angegeben. Daher sind keine Informationen über die Fahrer verfügbar, die nur THC in ihrem Blut aufwiesen, sowie über ihr Unfallverursachungsrisiko, was bisher die übliche Art und Weise der Ergebnisdarstellung in früheren Studien war." Quelle: IACM Italien: Klinische Studie mit Sativex bei MS Eine klinische Studie mit dem Cannabisextrakt Sativex bei Patienten mit multipler Sklerose hat an der Universität von Rom begonnen. In einer 10-wöchigen Plazebo-kontrollierten Studie wird die Gehirnaktivität im Zusammenhang mit Bewegungen bei 20 MS-Patienten, die an einer Spastik der unteren Gliedmaßen leiden, untersucht. Die Studie wird zudem den Umfang der Spastik und Veränderungen der Erregbarkeit in bestimmten Hirnregionen, inklusive von Regionen, die verantwortlich für Bewegungen sind, untersuchen. Die Untersuchungen der Gehirnaktivität werden mit der funktionellen Magnetresonanztomographie durchgeführt. Dieses bildgebende Verfahren ist eine Technik zur Bestimmung der Frage, welche Teile des Gehirns durch verschiedene Arten körperlicher Wahrnehmungen oder Aktivitäten, wie Sehen, Geräusche oder die Bewegung eines Fingers aktiviert werden Quelle: http://www.clinicaltrials.gov/ct/show/nct00202423 ) Italien: Klinische Studie mit THC bei Schmerzen 80 Patienten mit Krebs werden an einer klinischen Studie mit THC (Marinol) für die Behandlung von Schmerzen teilnehmen. Dies wurde von Dr. Rosanna Cerbo, Professorin für Neurologie an der Universität von Rom angekündigt. Sie stellte das Studienprotokoll bei der Tagung "Cannabinoide und Schmerz" am 28. Oktober in Mailand vor. Die Hälfte der Patienten soll THC erhalten und die andere Hälfte THC und Morphium. Das Studienprotokoll ist verfügbar in dem Bericht über die Tagung "Cannabinoidi e dolore: attualita e prospettive" unter http://medicalcannabis.it . (Quelle: Pressemitteilung von ACT vom 9. November Die spanische Gesellschaft zur Erforschung der Cannabinoide (SEIC, Sociedad Espanola de Investigacion Sobre Cannabinoides) hielt vom 25. bis 27. November in Barcelona ihre sechste jährliche Tagung ab. Neben der Vorstellung von Grundlagenforschung gab es einen runden Tisch zur therapeutischen Verwendung von Cannabinoiden, inklusive einer Vorstellung von Sativex, einem Cannabisextrakt, der von dem britischen Unternehmen GW Pharmaceuticals hergestellt wird, und der an eine begrenzte Zahl von Patienten in Spanien abgegeben werden soll. Der Tagungsband ist verfügbar auf der Webseite unter http://www.ucm.es/info/seic- web/libro2005.pdf . Quelle: persönliche Mitteilung von Ricardo Navarrete-Varo Eine breite Mehrheit im niederländischen Parlament hat einen Plan zur Legalisierung des Cannabis-Anbaus vorgelegt. Die Kriminalität im Umfeld der Cannabis-Produktion soll so eingedämmt werden. Zudem könnten Steuern eingenommen werden. In einem Testprogramm sollen die Pflanzen dem Vorschlag zufolge zunächst in der Nähe von Maastricht unter öffentlicher Kontrolle angebaut werden. Coffe- Shops, in denen die Droge legal gekauft und konsumiert werden kann, müssten ihre Kunden über Herkunft der Droge, über seine chemische Zusammensetzung und über die Gefahren des Cannabiskonsums informieren. Quelle: Der Spiegel vom 2.
In einem Artikel mit dem Titel "Das Jahr in der Medizin von A bis Z" stellte das

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KC Health Coordinator for the UK Beagle Clubs The condition is seen in other breeds of dog too but Beagles along with Bernese Mountain Dogs, Duck Tolling Retrievers and Springer Spaniels seem to be over-represented in the canine population. It is primarily a disease of the younger dog, most often being seen around 6-8months of age for the first time although it has been seen as young as 10 weeks

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