Spanien/Belgien: Cannabisclubs in Spanien sind rechtmäßig, erste Gründung eines
Wissenschaft: Cannabiskonsum ist nicht mit Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-
Wissenschaft: THC hemmt primären Marker der Alzheimer-Erkrankung
USA: Unterstützung für medizinischen Cannabis
USA: Richter ordnet Veränderungen in der offiziellen Erklärung einer Cannabis-
Italien: Gesundheitsminister erlaubt den Import von Medikamenten, die THC
Hamburg/Studie: Geschlechter gleichen Konsum an, etwas weniger Cannabis
Uno-Drogenbericht "Kontrolle funktioniert -Weltdrogenproblem eingedämmt."
EU will Drogenanbau bekämpfen - aber nicht in EU-Staaten
Italien will Drogengesetz wieder liberalisieren
USA: West Hollywood für Cannabis-Konsum
Bolivien: Morales legt Grundstein für Koka-Industrie
Japan: Alkoholtest für Berufsfahrer übers Handy
Schweiz: Liberale Drogenpolitik erfolgreich
Urteil: Hasch-Anbau rechtfertigt keine Kündigung der Wohnung
Italien: Konsum von Kokain und Cannabis in vier Jahren verdoppelt
Frankreich: 80 Zentimeter-Joint - und doch kein Rekord
Wissenschaft: Cannabiskonsum vergrößert nicht das Unfallrisiko
USA: Richterin erklärt Teile des neuen Gesetzes von Alaska, das den Besitz
geringer Mengen Cannabis kriminalisiert, für ungültig
Niederlande: Pläne zur Legalisierung der Produktion
Wissenschaft: THC gegen Gehirntumor in klinischer Pilotstudie getestet
Deutschland: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stellt an
Patienten unrealistisch hohe Anforderungen für die Genehmigung zur medizinischen
Wissenschaft: Cannabis wirksam bei der Reduzierung postoperativer Schmerzen
Mexiko: Unter dem Druck der USA legt Präsident Fox ein Veto gegen ein
Drogengesetz ein, das vom Kongress verabschiedet worden war
Wissenschaft: Nach einer Magnetresonanz-Tomographie-Studie ist moderater
Cannabiskonsum nicht schädlich für das Gehirn von Heranwachsenden
USA: Der oberste Gerichtshof von Oregon erlaubt einem Arbeitgeber, einen
Arbeiter zu entlassen, der medizinischen Cannabis verwendete
Offener Brief: Bundesländer sollen einheitliche Cannabisregeln finden
Wissenschaft: Eine Kombination aus THC und Prochlorperazin ist wirksam bei der
Reduzierung von Übelkeit und Erbrechen bei Frauen nach Brustoperation
Wissenschaft: keine Beziehung zwischen Lungenkrebs und Cannabisrauchen in großer
Wissenschaft: Cannabidiol reduziert die Entwicklung von Diabetes in einer
Wirtschaft: Nabilon wieder in den USA erhältlich
Bund soll jetzt für einheitliche Einstellungspraxis sorgen - Echte
Entkriminalisierung überall in Deutschland!
Drogenbeauftragte lehnt Gespräch mit DHV ab und wettert weiter gegen Cannabis
Drogenbeauftragte lehnt Gespräch mit DHV ab und wettert weiter gegen Cannabis
Cannabis und Alkohol führen zum Verlust der Fahreignung - auch für Beifahrer
Hanfverband kritisiert Bayerns Vorgehen gegen Cannabis Konsumenten
Wissenschaft: Gedächtnis und Aufmerksamkeit werden durch moderaten regelmäßigen
Wissenschaft: THC vermindert nächtliche Unruhe bei Patienten mit Alzheimer-
Wissenschaft/Großbritannien: Gemischte Ergebnisse in einer Studie mit Sativex
Landtagswahlen: Die Cannabispolitik der Parteien in Baden-Württemberg,
Wissenschaft: Niedriger Blutdruck und Rimonabant
Wissenschaft: Regelmäßiger Cannabiskonsum ist im Urin kürzer nachweisbar als
Wissenschaft: Cannabis und THC wirksam bei der Behandlung der idiopathischen
Niederlande: Isolierung von Cannabinoiden
Wissenschaft: Autofahrer mit THC im Blut haben nur ein geringfügig erhöhtes
Italien: Klinische Studie mit Sativex bei MS
Italien: Klinische Studie mit THC bei Schmerzen
Wissenschaft: Verwendung von Cannabis durch Heranwachsende
Wissenschaft: Pharmakokinetik von THC und CBD
Deutschland: Am 13. Januar reichen wir die Hanfinitiative ein!
Niederlande: Cannabis-Apotheke in Groningen geplant
USA/Kanada: Steve Kubby von Kanada in die USA ausgeliefert
Deutschland: Drogenbeauftragte Sabine Bätzing
Afghanistan baut wieder Cannabis an Steigende Opiumproduktion erwartet
Protestmailer: Ministerin soll Cannabis-Studie veröffentlichen
Forschungsskandal bei Cannabis – Gesundheitsministerium bestellt unseriöses
Gutachten / Empörung bei Wissenschaftlern
Großbritannien: Sativex erhältlich für einzelne Patienten als unlizensiertes
Niederlande: Büro für medizinischen Cannabis optimistisch, dass das medizinische
Bock zum Gärtner gemacht - Thomasius forscht im Auftrag des BMGS
Wissenschaft: Cannabinoide können die Entwicklung neuer Gehirnzellen anregen
Wissenschaft: Mäuse ohne CB1-Rezeptoren zeigen eine beschleunigte kognitive
Australien: Umfrage zu Cannabis für medizinische Zwecke
Wissenschaft/Frankreich: Größte jemals zu Cannabis im Straßenverkehr
durchgeführte Studie fand nur gering erhöhtes Unfallrisiko für Cannabis
Kanada: Übelkeit während der Schwangerschaft
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Cannabis als Medizin
Wissenschaft: Amyotrophe Lateralsklerose
Wissenschaft: Haloperidol und CB 1-Rezeptoren
Spanien/Belgien: Cannabisclubs in Spanien sind rechtmäßig, erste Gründung eines
Jüngst wurden in Spanien eine Anzahl gemeinnütziger Cannabisclubs gegründet,
deren Rechtmäßigkeit nun von Gerichten in Katalonien und dem Baskenland
bestätigt wurde. In den Cannabisclubs haben sich Personen zusammen geschlossen,
die gemeinsam Cannabis anbauen und diesen dann zum Selbstkostenpreis an die
Vereinsmitglieder abgeben. Nur die Mitglieder haben Zugang zu den
Anbauräumlichkeiten und zum Cannabis. In Spanien ist der Handel mit Cannabis
verboten, der Besitz zum Eigenbedarf jedoch erlaubt. Ein Gericht in Bilbao, der
größten Stadt des Baskenlandes, sprach vier Angeklagte eines Cannabisclubs mit
66 Mitgliedern vom Vorwurf des illegalen Anbaus von 150 kg Cannabis (frische
ganze Pflanzen, die getrocknet 17,4 kg ergaben) frei. 39 der Mitglieder
verwenden Cannabis zu medizinischen Zwecken. ENCOD (European Coalition for Just
and Effective Drug Policies), eine europäische Organisation für die Änderung der
Drogengesetzgebung sieht in den spanischen Cannabisclubs ein Modell auch für
andere Länder. Jüngst wurde nun auch in Belgien ein erster Zusammenschluss von
Cannabisanbauern ins Leben gerufen. Auch in Belgien ist der Besitz von Cannabis
Wissenschaft: Cannabiskonsum ist nicht mit Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-
Nach Forschungsergebnissen, die in der Zeitschrift American Journal of
Cardiology veröffentlicht wurden, ist der Konsum von Cannabis nicht mit der
Entwicklung von Risikofaktoren für Herz- Kreislauf-Erkrankungen wie Herzinfarkt
und Schlaganfall assoziiert. Während der akute Cannabiskonsum mit einem
verstärkten Appetit und Veränderungen des Blutdrucks assoziiert ist, fand eine
Langzeitstudie (die CARDIA-Studie) mit 3617 Teilnehmern aus den Vereinigten
Staaten keine Wirkung regelmäßigen Cannabiskonsums auf Blutdruck und Blutfette.
Teilnehmer, die in den vergangenen 15 Jahren an mehr als 1800Tagen Cannabis
konsumiert hatten, wiesen eine höhere tägliche Kalorienaufnahme, einen stärkeren
Alkoholkonsum, einen etwas höheren Blutdruck und etwas höhere Triglycerid-
Spiegel im Blut auf, jedoch kein höheres Gewicht und keine höhere Gesamtfett-
und Blutzuckerspiegel als der Durchschnitt der anderen Teilnehmer auf. Eine
nähere Analyse zeigte, dass Alkohol für den etwas höheren Blutdruck und die
etwas höhere Triglycerid- Spiegel verantwortlich war. Die Forscher schlossen,
das Cannabiskonsum "nicht unabhängig mit kardiovaskulären Risikofaktoren
assoziiert war, [aber] es war mit anderen gesundheitsschädigenden
Verhaltensweisen assoziiert, wie eine höhere Kalorienaufnahme, Tabakrauchen und
die Verwendung anderer illegaler Drogen." Die CARDIA-Studie untersucht, wie sich
Herzerkrankungen bei Erwachsenen entwickeln. Sie begann 1986 mit einer Gruppe
von 5115 schwarzen und weißen Männern und Frauen im Alter zwischen 18 und 30
Jahren. Die Teilnehmer aus vier Städten der Vereinigten Staaten waren so
ausgewählt worden, dass sie etwa die gleiche Zahl von Menschen in Untergruppen
hinsichtlich Rasse, Geschlecht und Bildung aufwiesen. Diese gleichen Teilnehmer
wurden gebeten, an Folgeuntersuchungen in den Jahren 1987 - 1988 (Jahr 2), 1990
- 1991 (Jahr 5), 1992 - 1993 (Jahr 7), 1995 - 1996 (Jahr 10) und 2000 - 2001
Wissenschaft: THC hemmt primären Marker der Alzheimer Erkrankung
Wissenschaftler des Scripps-Forschungsinstituts in La Jolla (Kalifornien) haben
herausgefunden, dass THC die Bildung von Amyloid Ablagerungen, den primären
pathologischen Marker für die Alzheimer-Erkrankung, hemmt. Die Studie, die in
Molecular Pharmaceutics veröffentlicht wird, sagt aus, dass THC im Vergleich zu
mehreren zurzeit zugelassenen Medikamenten für die Behandlung der Erkrankung
"ein deutlich stärkerer Hemmer der Bildung" von Amyloid-Ablagerungen ist. Nach
der neuen experimentellen Studie hemmt THC ein Protein, das als Beschleuniger
der Bildung von Amyloid-Ablagerungen im Gehirn von Alzheimer-Kranken wirkt. Auch
wenn sich Experten nicht darüber einig sind, ob das Vorkommen von Beta- Amyloid-
Ablagerungen in Bereichen, die besonders wichtig für das Gedächtnis und
Denkfunktionen sind, ein Symptom oder die Ursache darstellt, bleibt es ein
wichtiges Zeichen für die Erkrankung. Mit seinen starken hemmenden
Eigenschaften, so heißt es in der Studie, könnte THC "eine verbesserte Therapie
für die Alzheimer-Erkrankung bieten", die " sowohl die Symptome als auch das
Fortschreiten der Erkrankung" behandeln würde. Quelle: IACM
Zum ersten Mal gibt es bei einer internationalen Aids-Konferenz eine Ausstellung
zur medizinischen Verwendung von Cannabis. Die Ausstellung bei der 16.
internationalen Aids-Konferenz in Toronto wird durch das Informationszentrum für
medizinisches Marihuana (MMIRC) und die kanadischen Aids-Gesellschaft
unterstützt. "Es ist möglich, dass es das einzige Mal ist, bevor wir eine
globale Veränderung der Politik hinsichtlich dieser Pflanze erleben," erklärte
Hillary Black, Sprecherin des MMIRC. Die Aussteller profitierten von dem
kanadischen medizinischen Cannabisprogramm, um Proben von getrocknetem Cannabis
USA: Unterstützung für medizinischen Cannabis
Die amerikanische Gewerkschaft der Angestellten der Länder, der Kreise und der
Städte, die größte Arbeitergewerkschaft im öffentlichen Dienst der Vereinigten
Staaten, verabschiedete bei ihrer nationalen Tagung am 8. August in Chicago eine
Resolution, die die medizinische Verwendung von Cannabis unterstützt. Diese
Gewerkschaft ist nun die größte Organisation von Bürgern, die den Zugang zu
therapeutischem Cannabis befürwortet. Quelle: IACM
Drei Abgeordnete des Unterhauses des Parlaments haben eine Gesetzesinitiative
eingebracht, die die medizinische Verwendung von THC legalisieren würde. In dem
Gesetzesvorschlag heißt es, es "solle in Erwägung gezogen werden, die Verwendung
der chemischen Verbindung Tetrahydrocannabinol (THC), sei es natürlichen oder
synthetischen Ursprungs, zu therapeutischen Zwecken oder für die Forschung"
zuzulassen. Gesundheitsminister Dr. Ginés González García äußerte sich
Nach einer tierexperimentellen Studie beeinflussen Endocannabinoide direkt
bestimmte Nervenzellen im sogenannten Hippocampus des Gehirns, um vor
epileptischen Anfällen zu schützen. Die Forscher schlossen daraus, dass diese
Beobachtung " einen viel versprechenden therapeutischen Angriffspunkt für die
Behandlung von Störungen, die mit einer exzessiven erregenden neuronalen
Aktivität verbunden sind, begründen könnte. Quelle: IACM
Nach einem Artikel, der in der Zeitschrift Addiction veröffentlicht wird, erhöht
Cannabiskonsum während der Schwangerschaft das Risiko für das Kind, im Alter von
14 Jahren selbst Cannabis zu konsumieren. Quelle: IACM
USA: Richter ordnet Veränderungen in der offiziellen Erklärung einer Cannabis-
Ein Richter ordnete am 25. August an, dass Beamte von Süddakota deutliche
Änderungen in der Formulierung eines Vorschlages, der bei den Novemberwahlen zur
Abstimmung kommt und die Verwendung von Cannabis für medizinische Zwecke
legalisieren würde, vornehmen müssen. Die Wähler werden im November darüber
entscheiden, ob Cannabis für Menschen mit bestimmten Erkrankungen, wie Krebs,
Aids oder chronische Schmerzen, legalisiert werden soll. Generalstaatsanwaltes
Larry Long wird die Gesetzesvorlage erläutern. Richter Max Gors gab Long die
Möglichkeit, entweder eine neue vom Richter verfasste Erläuterung zu verwenden
oder deutliche Änderungen in der Erläuterung vorzunehmen, die Long verfasst
hatte. Mehrere Feststellungen darin erschienen parteiisch, erklärte der Richter.
"Der Gesamteindruck macht einen glauben, dass der Generalstaatsanwalt möchte,
dass die Wähler die Initiative ablehnen," schrieb Gors. Unter anderem hatte der
Generalstaatsanwalt mehrfach festgestellt, dass selbst bei Annahme der
Gesetzesinitiative durch die Wähler des Staates die medizinische Verwendung von
Cannabis nach dem Bundesgesetz illegal bleibe. Quelle: IACM
In einer Placebo-kontrollierten Studie mit 30 gesunden Probanden untersuchten
Wissenschaftler der Mayo-Klinik in Rochester die Wirkungen von THC auf die
Passage von Nahrung durch Magen und Darm. Die Teilnehmer erhielten am ersten
Studientag dreimal 5 mg THC oder ein Placebo. Die Magenentleerung wurde durch
THC verlangsamt und bei den männlichen Teilnehmern, die THC erhalten hatten, war
das Magenvolumen bei Nüchternheit verglichen mit der Kontrollgruppe größer. Es
wurden keine signifikanten Wirkungen auf die Passage von Nahrung im Darm
Italien: Gesundheitsminister erlaubt den Import von Medikamenten, die THC
Der italienische Gesundheitsminister Livia Turco hat offiziell angeordnet, dass
der Import von Medikamenten, die THC enthalten, weiterhin durch die zentrale
Betäubungsmittelkommission des Ministeriums für Patienten erlaubt werden kann,
die diese Medikamente benötigen und keine verfügbaren Alternativen haben. Die
Anordnung des Ministers ist bis zum 30. November 2006 gültig. Das
Betäubungsmittelgesetz der Vorgängerregierung, das zurzeit gültig ist, stellt
fest, das Cannabis keinen akzeptierten medizinischen Wert hat, und alle
Cannabinoide wurden von der Tabelle II, der offiziellen Liste aller
Betäubungsmittel und psychotropen Substanzen mit akzeptiertem medizinischen
Nutzen, ausgeschlossen. Nach einem Aufruf im Interesse von Patienten, die von
dem regelmäßigen Import vonCannabismedikamenten wie Nabilon, Dronabinol, Sativex
und Bedrocan aus dem Ausland abhängig sind, durch mehr als 100 im
Gesundheitswesen Beschäftigte und Forscher antwortete der Gesundheitsminister
der neuen Regierung mit dieser Anordnung. In der Zwischenzeit wartet er auf die
Entscheidung des Obersten Gesundheitsrats, ob Cannabinoide wieder in die Tabelle
II aufgenommen werden sollen. Quelle: IACM
Ein 23-seitiger Bericht von Americans for Safe Access argumentiert, dass
medizinische Cannabisverteilungsstellen sowohl einen Nutzen für Patienten als
auch für lokale Behörden darstellen. Der Bericht wurde am 7. September bei einer
Pressekonferenz in San Diego vorgestellt. Er beschreibt den Einfluss
behördlicher Anordnungen in verschiedenen kalifornischen Städten. Er basiert auf
Informationen, die innerhalb von neun Monaten von lokalen Beamten gewonnen
wurden. Er beschreibt zudem den Nutzen für Patienten nach einer jüngeren Arbeit
eines Forschers der Universität von Kalifornien. Quelle: IACM
Unter Verwendung von Daten der laufenden Nationalen Längsschnittbefragung der
Jugend (National Longitudinal Survey of Youth) von 1979 untersuchten
Wissenschaftler der John Hopkins Universität in Baltimore den Einfluss des
Cannabiskonsums auf die Entwicklung von Depressionen. Insgesamt lagen von 8.750
Erwachsenen im Alter zwischen 29 und 37 Jahren, die im Jahre 1994 befragt worden
waren, vollständige Daten zum Cannabiskonsum im vorausgegangenen Jahr und einer
gegenwärtigen Depression vor. Das Risiko für eine Depression war für
Cannabiskonsumenten im Vergleich zur nicht konsumierenden Gruppe um 1,4 erhöht.
Allerdings war nach Berücksichtigung möglicher Einflussfaktoren das Risiko in
der Cannabisgruppe nicht länger erhöht.Quelle IACM
Hamburg/Studie: Geschlechter gleichen Konsum an, etwas weniger Cannabis
Drogenkonsum: Mädchen eifern den Jungen nach Untersuchung unter Hamburgs
Schülern - Mißbrauchsverhalten gleicht sich an.
Der Drogenkonsum junger Mädchen gleicht sich offenbar immer mehr dem Verhalten
ihrer männlichen Altersgenossen an. Zugleich ist jedoch der Mißbrauch von
Cannabis unter Hamburgs Schülern leicht zurückgegangen. Das geht nach
Informationen der WELT aus der jüngsten Schülerbefragung zum Umgang mit
Rauschmitteln, genannt "Schulbus", hervor. Deren Ergebnisse sollen heute der
Öffentlichkeit vorgestellt werden. Im Rahmen der Studie waren im vergangenen
Jahr rund 3000 Hamburger Schüler im Alter zwischen 14 und 18 Jahren befragt
worden. Die Mitarbeiter der Landesstelle gegen die Suchtgefahren ermittelten
dabei Konsumtrends und Auswirkungen auf den Konsum für legale sowie illegale
Rausch- und Suchtmittel. Der aktuellen Erhebung zufolge haben knapp 40 Prozent
der im vergangenen Jahr befragten männlichen Jugendlichen bereits mindestens
einmal in ihrem Leben Cannabis konsumiert. Im Jahr 2004 seien es noch mehr als
45 Prozent gewesen. Bei den Mädchen sei der Anteil der 14- bis 18jährigen, die
Cannabis mindestens schon einmal ausprobiert hätten, von 35 Prozent im Jahr 2004
auf etwas mehr als 37 Prozent im vergangenen Jahr gestiegen. (…)
Besorgniserregend sei ferner die Tatsache, daß das Einstiegsjahr weiterhin
sinke. Derzeit hätten Jugendliche durchschnittlich im Alter von 14 Jahren das
erste Mal Kontakt mit illegalen Drogen, habe die Untersuchung ergeben. Auch wenn
der Cannabis-Konsum von Hamburger Jugendlichen im vergangenen Jahr insgesamt
leicht zurückgegangen ist, hat der Konsum von Rauschmitteln unter Schülern
innerhalb der vergangenen zehn Jahre deutlich zugenommen. So hatten bei der
Untersuchung im Jahr 1997 lediglich knapp 22 Prozent der damals 15- bis
17jährigen Befragten erklärt, sie hätten mindestens einmal in ihrem Leben eine
oder mehrere illegale Drogen probiert. (…)(Quelle: DHV)
Uno-Drogenbericht "Kontrolle funktioniert -Weltdrogenproblem eingedämmt."
Uno-Drogenbericht Kokain-Konsum in Europa steigt
Erstmals seit einem Vierteljahrhundert ist der Konsum illegaler Drogen wieder
auf dem Rückzug. Das geht aus dem Weltdrogenbericht der Uno hervor. Völlig gegen
den weltweiten Trend nehmen allerdings in Europa immer mehr Menschen Kokain.Wien
- Die Uno ist besorgt über den deutlich gestiegenen Konsum von Kokain in Europa.
"Zu viele berufstätige, gebildete Europäer konsumieren Kokain und verleugnen
ihre Abhängigkeit", sagte der Chef der Uno-Behörde für Drogen und Kriminalität
(UNODC), Antonio Maria Costa, heute bei der Vorstellung des Weltdrogenberichts
2006 in Wien. (…) Auch bei anderen Drogen gab es Erfolge. Deshalb zog Costa eine
verhalten positive Bilanz des weltweiten Kampfes gegen deren Produktion und den
Missbrauch: "Die Kontrolle funktioniert, das Weltdrogenproblem ist eingedämmt."
(…)Nach einem Vierteljahrhundert sei der Konsum illegaler Rauschmittel erstmals
wieder auf dem Rückzug, sagte Costa. Dazu beigetragen hätten vor allem die
Fortschritte der Anti-Drogen-Kämpfer im Goldenen Dreieck von Laos, Birma und
Thailand. Allein Laos, bis Mitte der neunziger Jahre drittgrößter Opiumproduzent
der Welt, habe 2005 seine Schlafmohnproduktion um 72 Prozent reduziert, Birma
immerhin um 26 Prozent. Aus Schlafmohn kann Heroin, Opium und Morphium gewonnen
Im weltgrößten Anbauland für Schlafmohn, Afghanistan, schrumpfte die Anbaufläche
laut Uno-Bericht im vergangenen Jahr um 21 Prozent und damit zum ersten Mal seit
2001. Wegen der Armut der Bevölkerung und der fehlenden Kontrolle der
afghanischen Behörden bleibt die Lage aber kritisch. Die meistverbreitete Droge
der Welt bleibt Cannabis als Oberbegriff für aus Hanf hergestellte Rauschmittel
wie Marihuana oder Haschisch. Etwa 200 Millionen Menschen, und damit fünf
Prozent der Menschheit zwischen 15 und 64 Jahren, konsumierten 2004 mindestens
einmal eine illegale Droge. Davon konsumierten 162 Millionen Menschen Cannabis.
Obwohl es lange den Ruf einer weichen und vergleichsweise harmlosen Droge hatte,
nimmt die gesundheitsschädigende Wirkkraft von Cannabis zu. "Heutzutage
entsprechen die schädlichen Eigenschaften von Cannabis jenen von anderen
pflanzenbasierten Drogen wie Kokain und Heroin", warnte Costa. Anlässlich des
internationalen Tags gegen den Drogenmissbrauch vernichteten die Behörden in
mehreren Ländern symbolisch große Mengen an beschlagnahmten Drogen. Die
thailändischen Behörden verbrannten mehr als drei Tonnen beschlagnahmter Drogen,
darunter Amphetamin, Heroin, Marihuana und Ecstasy, im Schwarzmarktwert von
umgerechnet 227 Millionen Euro. Die iranische Regierung ließ 60 Tonnen Drogen
verbrennen und forderte mehr Uno-Gelder zur Drogenbekämpfung. Andernfalls
könnten Drogen ungehindert nach Europa durchgelassen werden. (Quelle: DHV)
EU will Drogenanbau bekämpfen - aber nicht in EU-Staaten
EU will Drogenanbau bekämpfen - aber nicht in EU-Staaten
Die EU-Kommission will den Drogenanbau weiterhin mit Millionenaufwand bekämpfen,
schließt ihr Eingreifen in einzelnen Mitgliedsstaaten aber aus.
Am Internationalen Tag gegen Drogen betonte die Brüsseler Behörde heute, die
Produktion von Rauschgift in Drittländern wie Afghanistan, Bolivien und
Kolumbien und der Schmuggel von dort müssten eingeschränkt werden.
Niederländische Pläne zur Legalisierung des Cannabis-Anbaus kritisierten zwar
die Kommissare Franco Frattini (Justiz) und Markos Kyprianou (Gesundheit),
"Diese Drogen sollten natürlich nicht zugelassen werden, ob sie nun als weich
oder hart bezeichnet werden", sagte Kyprianou. Frattini sagte, der Schengener
Vertrag sehe grenznahe Polizeieinsätze gegen den Drogenhandel vor. "Der
Drogentourismus ist ein Phänomen, das bekämpft werden muss." Er könne aber nicht
in die nationale Drogenpolitik der Niederlande eingreifen, sagte Frattini. "Die
EU-Verträge überlassen es den Mitgliedsstaaten, die erlaubten Mengen
Die EU-Kommissarin für Außenbeziehungen, Benita Ferrero-Waldner, mahnte die
Mitgliedsstaaten zur Zusammenarbeit bei der Drogenbekämpfung. Die EU-Hilfe für
die Drogenbekämpfung in Drittstaaten habe sich in den vergangenen drei Jahren
fast verdoppelt. Für entsprechende Projekte vor allem in Afghanistan und
Lateinamerika habe die EU im vergangenen Jahr mehr als 500 Mio. Euro ausgegeben.
Italien will Drogengesetz wieder liberalisieren
Italien will Drogengesetz wieder liberalisieren
Rom - Die neue italienische Gesundheitsministerin, Livia Turco, plant eine
Novellierung des erst seit Februar geltenden Drogengesetzes. Sie will die
Cannabis-Menge erhöhen, die eine Person zum Privatkonsum besitzen darf, ohne
wegen Drogenhandels bestraft zu werden. Hitzige Reaktionen sind die Folge. Die
Regierung von Silvio Berlusconi hatte erst im Februar ein strenges Drogengesetz
durchgeboxt, das nicht nur die Produktion und den Handel von Drogen strenger
bestraft, sondern auch für Besitz und Konsum je nach Fall abgestufte Sanktionen
vorsieht. Dabei wurde die Unterscheidung zwischen so genannten harten und
weichen Drogen aufgehoben. Falls der Drogenbesitz die zur Definition des "rein
persönlichen Konsums"festgelegten Limits nicht überschreitet, sind
administrative Sanktionen vorgesehen. Sie umfassen etwa den Entzug des
Führerscheins oder der Aufenthaltsbewilligung im Fall von Nicht-EU-Bürgern.
Die Mitte-links-Allianz, die im April mit Romano Prodi die Parlamentswahlen
gewonnen hat, warnt dagegen vor einer unverhältnismäßigen Kriminalisierung vor
allem jugendlicher Drogenabhängiger. Der neue Sozialminister, Paolo Ferrero, hat
sich für die Legalisierung weicher Drogen ausgesprochen und damit für hektische
Reaktionen im oppositionellen Mitte-rechts-Bündnis gesorgt. "Wie viele haben
einen Joint geraucht? Niemand ist daran gestorben", sagte der Minister. (…)
USA: West Hollywood für Cannabis-Konsum
Die schwulste Stadt der Vereinigten Staaten will den Konsum von Haschisch und
Marihuana nicht länger strafrechtlich verfolgen. Der Stadtrat von West Hollywood
hat mit vier gegen null Stimmen eine Resolution beschlossen, die besagt, dass 11
Polizeibeamte beim Konsum der leichten Droge ein Auge zudrücken sollen. Der
Entschluss ist nicht bindend, da er mit dem Staats- und Bundesgesetz kollidieren
Der Besitz selbst kleiner Mengen kann in den USA zu einer Gefängnisstrafe
führen. Stadtrat John Duran erwartet aber, dass der Sheriff die Resolution
befolgen wird. Die Lokalpolitiker begründeten das Vorgehen mit der hohen Anzahl
von HIV-positiven Patienten. Der Cannabis-Wirktstoff THC könne sanft die
Nebenwirkungen der Aids-Medikamente lindern. "Marihuana-Konsum, also ein Joint
oder zwei, ist einfach ein so unwichtiges Delikt, dass wir unsere Beamten nicht
darauf ansetzen sollten", so Duran. Nach wie vor verfolgt werde aber der Konsum
auf der Straße oder durch Minderjährige sowie der Handel. West Hollywood war die
erste Stadt in den Vereinigten Staaten, in der eine Mehrheit des Stadtrates aus
Schwulen und Lesben bestand. 1985 wurde sie auch die erste Stadt, die eine
offizielle Eintragung homosexueller Partnerschaften ermöglichte und diese für
kommunale Angestellte arbeitsrechtlich anerkannte.(Quelle: DHV)
Bolivien: Morales legt Grundstein für Koka-Industrie
Venezuela sponsert mit einer Million Dollar
Morales legt Grundstein für Koka-Industrie
Der bolivianische Präsident Evo Morales ist dabei, sein zweites Wahlversprechen
umzusetzen: die kommerzielle Nutzung der Koka-Pflanze. Mit einer Finanzspritze
von einer Million Dollar, die der venezolanische Präsident Hugo Chavez seinem
Verbündeten in Bolivien zur Verfügung stellt, sollen Fabriken zur Herstellung
von Tee, Getränken, Mehl und medizinischen Heilmitteln aus Koka-Blättern gebaut
"Die Industrialisierung der Koka-Pflanze ist nichts Schlimmes, denn Koka ist
keine Droge", sagte Morales zu hunderten Koka-Bauern in Yunga, wo es per Gesetz
erlaubt ist, die Koka-Pflanze anzubauen.
"Heute ist ein historischer Tag für Bolivien", sagte Regierungssprecher Alex
Contreras. Denn mit der Antidrogen-Politik, "zu der Bolivien gezwungen war", sei
(…) Den USA, eines der Industrieländer mit einem riesigen illegalen Kokain-
Markt, ist der traditionelle Koka-Anbau der Indianer ein Dorn im Auge. So
finanziert die Regierung in Washington ein Programm zur Ausrottung der Koka-
Pflanze vor allem in der Region Chapare, wo Präsident Morales als einstiger Chef
der Koka-Bauern den Widerstand der Indianer gegen die Zerstörung der Koka-
Bolivien hofft nun, über die industrielle Herstellung von Koka-Nutzprodukten
auch die ausländischen Märkte zu erobern. Venezuela, Kuba, China und Indien
hätten bereits ihr Interesse an den Koka-Produkten bekundet, sagte Agrarminister
Hugo Salvatierra. Ende Juni soll bei einem Treffen mit dem argentinischen
Präsidenten Nestor Kirchner auch über den Export der bolivianischen Koka-
Produkte nach Argentinien geprochen werden, so Salvatierra. Fest steht bereits
jetzt: Kubas Staats- und Regierungschef Fidel Castro wird zu seinem 80.
Geburtstag am 13. August einen Kuchen aus Koka-Mehl bekommen. Das versprach der
Japan: Alkoholtest für Berufsfahrer übers Handy
In Japan können Transportunternehmen künftig über Mobiltelefone aus der Ferne
überprüfen, ob ihre Fahrer Alkohol getrunken haben. Bei dem vom
Mobilfunkbetreiber NTT DoCoMo entwickelten System mißt ein Sensor der Firma
Tanita, der in eines von DoCoMos Mobiltelefonen mit dem UMTS-Format FOMA
eingebaut ist, den Atem des Fahrers auf Alkoholgehalt, wie ein Sprecher jetzt
mitteilte. Das Ergebnis wird über das FOMA-Netzwerk zum Computer der jeweiligen
Firmenzentrale übermittelt. Um sicherzustellen, daß der Fahrer nicht schwindelt,
werden über Video-Funktion des Handys auch Bilder des Fahrers beim Test in
Echtzeit an seine Vorgesetzten übermittelt. Zielgruppen sind Betreiber von Bus-,
Taxi- oder Lastwagenunternehmen.(Quelle: DHV)
Schweiz: Liberale Drogenpolitik erfolgreich
Die Zahl der Heroineinsteiger sank massiv, nachdem der Staat die Ersatzdroge
Methadon als Therapie einsetzte. Dies belegt eine Zürcher Studie. Aus der
Drogennot der Stadt Zürich entstand um 1990 die neue Drogenpolitik mit den vier
Säulen Prävention, Repression, Schadensminderung und Therapie. Besonders die
beiden letzten, neuen Säulen waren lange umstritten, weil sie neben anderen
Massnahmen die Abgabe von Methadon und - in engeren Grenzen - von Heroin an die
Süchtigen vorsahen. Die Gegner behaupteten, die liberale Drogenpolitik führe zu
einer Ausweitung der Heroinsucht und erleichtere labilen Menschen den Einstieg
Nun belegt eine Zürcher Langzeitstudie, dass genau das Gegenteil passiert ist:
Die Zahl der Heroinneueinsteiger ist seit 1990 drastisch gesunken, Die
wissenschaftliche Untersuchung erscheint heute in der renommierten englischen
Fachzeitschrift «The Lancet». Die Autoren, der Soziologe Carlos Nordt und der
Psychiater Rudolf Stohler, arbeiten am Zentrum für Abhängigkeitserkrankungen der
Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich. (…)
Nordt und Stohler zeigen in ihrer Studie, dass die Zahl der Neueinsteiger von
etwa 80 Personen im Jahr 1975 rasch anwuchs. Der Höhepunkt war das Jahr 1990 mit
etwa 850 Heroineinsteigern im Kanton Zürich. Dann begann die neue Drogenpolitik,
und die Therapie mit der Ersatzdroge Methadon wurde forciert. Die Bevölkerung
sah noch keine Besserung - schliesslich fand die Räumung des Letten erst im
Februar 1995 statt. Aber hinter den schockierenden Kulissen der offenen
Drogenszene hatte der Wandel schon eingesetzt: Die Zahl der neuen Heroin-
Konsumenten brach nach 1990 geradezu ein. Im Jahr 2002 begannen noch 150
Personen, Heroin zu spritzen. Etwas flacher verlief die Kurve auf die gesamte
Schweiz berechnet, denn die Zürcher Drogenpolitik setzte sich mit etwas
Verzögerung im Rest der Schweiz durch. Woher wissen die Forscher, dass die
Abnahme der Neueinsteiger mit der medizinischen Methadon- und Heroinabgabe
zusammenhängt? «Vor allem deshalb, weil in Ländern ohne ein so breites
Methadonprogramm dieser Knick nicht zu beobachten ist», sagt Rudolf Stohler. In
Australien, England und Italien blieb das Heroin für Einsteiger attraktiv (siehe
Grafik). Die Heroinspritze hatte einst weltweit den düsteren Glorienschein des
Rebellentums, viele Pophelden machten es vor - inklusive Exitus. In der Schweiz
aber vollzog sich gemäss Nordt und Stohler ein Imagewandel: Drogenabhängigkeit
wurde - auch wegen der medizinischen Verschreibung von Methadon und Heroin - in
der Bevölkerung nicht mehr als rebellischer Akt gewertet, sondern als Krankheit,
die nach Therapie rief. Das nahm dem Heroin viel von seinem einstigen Reiz, es
wurde zur Droge der Verlierer. Etwas Zweites zeigt die Untersuchung aber auch:
Der Ausstieg aus der Heroinsucht gelingt nur ganz wenigen. Die Gesamtzahl aller
Abhängigen sank von 7100 im Jahr 1996 bloss auf 6200 im Jahr 2005. Pro Jahr
sterben 1,5 Prozent der Süchtigen, abstinent wird nur gerade 1 Prozent. Deshalb
braucht es auch in Zukunft das therapeutische Angebot der vierten Säule. Die
Vier-Säulen-Politik hat nicht nur die Einsteigerquote gesenkt, auch die
Sicherheit für die gesamte Bevölkerung ist gewachsen, denn die
Beschaffungsdelikte von Drogensüchtigen sind seltener geworden. Und nicht
zuletzt haben sich die Lebensumstände der Fixer gebessert. Das Abendland ging
nicht unter .Für die Zürcher Sozialvorsteherin Monika Stocker ist die Studie
eine Genugtuung und eine Bestätigung. «Ich erinnere mich noch gut an die grosse
Angst vor der liberalen Drogenpolitik. Viele meinten in den Neunzigerjahren,
jetzt gehe das Abendland unter. Von der Uno-Drogenbehörde in Wien reiste eine
Delegation von Staatsanwälten an, um Josef Estermann und mir die Kappe zu
waschen.» Doch in Zürich habe man früher als anderswo gemerkt, dass man mit
Polizeimitteln allein nicht weiterkomme, sagt Monika Stocker. (…)Der Aufsatz ist
ab 6. Juni auf der Website der Psychiatrischen Universitätsklinik zu finden:
www.pukzh.ch , dort unter den Stichworten Forschung, Sozialpsychiatrie,
Forschungsgruppe Substanzstörungen.(Quelle: DHV)
Düsseldorf. Ein Kuchen mit berauschender Wirkung hat das Amtsgericht in
Düsseldorf beschäftigt und seiner Bäckerin erheblichen Ärger eingebracht. Die
Heidelbergerin hatte das Backwerk per Post an einen 30 Jahre alten Düsseldorfer
geschickt - darin eingebacken war eine gehörige Dosis Marihuana. Weil der
Düsseldorfer nicht daheim war, machte sich dessen Mutter (60) mit großem Appetit
über den Kuchen her. Nachdem sie die Hälfte des Geschenks verspeist hatte,
setzte die Wirkung ein. Die Zeugin sprach von «Krämpfen, Wahnvorstellungen und
einer Psychose». Ihr Sohn gab sich wortkarg: Die Sache sei «dumm gelaufen». Ganz
so schlimm werde es nicht gewesen sein, beschwichtigte die Richterin und
bestätigte dennoch gegen die abwesende Heidelberger Hobbybäckerin einen
Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung in Höhe von 3000 Euro.(Quelle:
Urteil: Hasch-Anbau rechtfertigt keine Kündigung der Wohnung
Mieter die in der Wohnung Cannabis anbauen, können deshalb nicht fristlos vom
Vermieter gekündigt werden. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden. In dem
Fall hatte der Mieter maximal zwei mal die Pflanze angebaut und die Droge
anschließend selbst konsumiert. Das Strafverfahren war jedoch gegen eine Strafe
von 100 Euro eingestellt worden. Damit sei der Verstoß nicht so gravierend, dass
eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sei, hieß es. (BLZ) Aktenzeichen: 208 C
Italien: Konsum von Kokain und Cannabis in vier Jahren verdoppelt
Der Konsum von Kokain und Cannabis hat sich in Italien zwischen 2001 und 2005
verdoppelt. Die Zahl der Italiener, die Kokain konsumieren, ist in diesem
Zeitraum von 350.000 auf 700.000 geklettert, jene der Verbraucher von Cannabis
ist von zwei Millionen auf 3,8 Millionen gestiegen, geht aus einem Bericht des
Parlaments über den Drogenkonsum hervor, der am Donnerstag in Rom vorgestellt
wurde. Weniger gefragt ist dagegen Heroin.
(…) Die neue Regierung um Premierminister Romano Prodi plant eine Novellierung
des erst seit Februar geltenden Drogengesetzes. Sie will die Cannabis-Menge
erhöhen, die eine Person für den Privatgebrauch besitzen darf, ohne wegen
Drogenhandels bestraft zu werden. Die Regierung von Silvio Berlusconi hatte erst
im Februar ein strenges Gesetz durchgeboxt, das nicht nur die Produktion und den
Handel von Drogen strenger bestraft, sondern auch für Besitz und Konsum je nach
Fall abgestufte Sanktionen vorsieht. Dabei wurde die Unterscheidung zwischen so
genannten harten und weichen Drogen aufgehoben. (…)(Quelle: DHV)
Frankreich: 80 Zentimeter-Joint - und doch kein Rekord
(…) Nancy - Die Polizisten staunten nicht schlecht, als sie bei einer
Hausdurchsuchung auf einen Riesen-Joint von 80 Zentimetern stießen, der immerhin
70 Gramm Cannabis enthielt. Die vier Bastler aus Ostfrankreich gaben einen
Rekordversuch zu Protokoll. Sie hätten einen 1,12 Meter langen Joint bauen
wollen, um ins Guinnessbuch zu gelangen, ihr Werk allerdings nicht vollenden
können, da ihnen vorher das Haschisch ausgegangen sei. Die Beamten waren dem
Quartett auf die Schliche gekommen, nachdem sie vergangene Woche einen der
Jugendlichen in einem Wald nahe des Städtchens Gerardmer in den Vogesen mit 110
Gramm Cannabis gefasst hatten. Zwei der Täter sind bereits volljährig und müssen
sich in Kürze wegen Verstoßes gegen das Rauschmittelgesetz vor Gericht
verantworten. Die beiden anderen sind noch minderjährig. Sie müssen ihren
ungewöhnlichen Rekordversuch Anfang Oktober vor einem Jugendrichter erläutern.
Wissenschaft: Cannabiskonsum vergrößert nicht das Unfallrisiko
Nach einer großen Fall-Kontroll-Studie von Wissenschaftlern der Universität von
Missouri in Columbia vergrößerte Cannabis nicht das Risiko für Verletzungen, die
eine Krankenhausbehandlung erforderlich machten. Die Forscher untersuchten den
Zusammenhang zwischen illegalem Drogenkonsum und Verletzungen bei Erwachsenen im
Alter zwischen 18 und 60 Jahren. Sie führten Interviews mit 2161 verletzten
Personen, die in Krankenhausambulanzen behandelt worden waren, und 1856
Kontrollpersonen gleichen Alters und Geschlechtes durch. Bei den Fällen hatten
sich 27 Prozent bei einem Sturz verletzt, 19 Prozent waren von einem Objekt
getroffen worden, 18 Prozent hatten einen Autounfall erlitten, und der Rest war
durch verschiedene Mechanismen verletzt worden. "Selbst angegebener
Marihuanakonsum in den vorausgegangenen sieben Tagen war in dieser Studie mit
einem deutlich verminderten Risiko für eine Verletzung assoziiert," berichteten
die Untersucher. Im Gegensatz dazu war der Konsum anderer illegaler Drogen
und/oder kürzlich zurückliegender Alkoholkonsum (in den vorausgehenden sechs
Stunden) "mit einem deutlich erhöhten Risiko für eine Verletzung" assoziiert.
USA: Richterin erklärt Teile des neuen Gesetzes von Alaska, das den Besitz
geringer Mengen Cannabis kriminalisiert, für ungültig
Eine Richterin hat am 10. Juli Teile des neuen Gesetzes von Alaska, das den
Besitz geringer Mengen Cannabis kriminalisiert, für ungültig erklärt. Sie
erklärte, dass es im Widerspruch zu einem Urteil des Obersten Gerichtshofes von
Alaska aus dem Jahre 1975 stehe. Es wird erwartet, dass das Justizministerium
Berufung einlegen wird. Die Richterin des Kammergerichts, Patricia Collins,
erklärte, dass ein niedrigeres Gericht nicht die Entscheidung eines staatlichen
Obersten Gerichtshofes verändern könne. Im Jahre 1975 hatte der Oberste
Gerichtshof geurteilt, dass das Recht auf Privatsphäre in der eigenen Wohnung
den Besitz kleiner Mengen Cannabis für die persönliche Verwendung umfasse.
Collins beschränkte ihre Entscheidung auf den Besitz von weniger als eine Unze
(28,5 Gramm) Cannabis. Bevor das Gesetz im Juni in Kraft trat, war es in Alaska
legal, bis zu 4 Unzen der Droge zu besitzen. Das neue Gesetz kriminalisiert den
Besitz auch geringer Mengen. Ein Besitz von weniger als einer Unze könnte mit
bis zu 90 Tagen Gefängnis bestraft werden. Quelle: IACM
62 Prozent der Wähler von Montana nahmen im Jahre 2004 ein medizinisches
Cannabisgesetz an. Zur Zeit sind 220 Patienten beim Gesundheitsministerium
registriert, um Cannabis zu verwenden. Vor einem Jahr waren es 119 Patienten.
Montana hat zudem 100 registrierte Ärzte, die einem Patienten Cannabis empfohlen
haben. Nach dem Gesetz von Montana kann ein registrierter Patient oder ein
Betreuer bis zu sechs Cannabispflanzen anbauen oder eine Unze verwertbaren
Am 6. Juli wurden fünf Personen verhaftet und Razzien in 13 Cannabis-
Verteilungsstellen durchgeführt. Dies sei nach Angaben der Behörden im Rahmen
einer Untersuchung in die Herstellung und Verteilung der Droge unter dem
Deckmantel medizinischer Zwecke erfolgt. Es wurden auch Untersuchungen gegen
vier Ärzte wegen des Verdachts des Verkaufs von medizinischen Marihuana-
Empfehlungen an Personen, die nach Angaben von Behördenvertretern die Droge
nicht in legitimer Weise benötigen, eingeleitet. Patienten, die in den Verkauf
involviert seien, würden nicht verhaftet. Die Untersuchung wurde sowohl von
örtlichen als auch von Bundesbeamten durchgeführt.Quelle: IACM
Niederlande: Pläne zur Legalisierung der Produktion
Die Bürgermeister von 20 der 30 größten Städte der Niederlande unterstützen eine
Legalisierung der Cannabisproduktion. Bisher darf Cannabis in CoffeeShops
verkauft werden, die Produktion ist jedoch verboten. Die Pläne, auch die
Produktion zu erlauben, werden von Alexander Pechthold, dem für innerstädtische
Probleme zuständigen Minister, unterstützt. Auch das niederländische Parlament
hat sich in einer Debatte mit der Frage befasst. Ein Vorschlag des Parlaments
fordert, Pilotprojekte zur Legalisierung des Cannabis-Verkaufs an Coffee-Shops
Der Deutsche Hanf Verband hat sich mit einem Brief an den Bund der Steuerzahler
gewendet. In dem Schreiben wird auf die Verschwendung von Steuergeldern durch
das Festhalten am Cannabisverbot hingewiesen. Im Folgenden unser Schreiben: Sehr
geehrte Damen und Herren! Sie prangern in vorbildlicher Weise alle möglichen
Spielarten der Steuerverschwendung an. Haben Sie sich schon einmal mit der Frage
der Effektivität der Drogenpolitik auseinander gesetzt? Der Deutsche Hanf
Verband (DHV) hat sich vor einiger Zeit mit der Frage der Kosten der
Cannabisprohibition beschäftigt. Das Ergebnis ist hier zu finden:
http://www.hanfverband.de/themen/finanzielle_auswirkungen.php oder als pdf-
http://www.hanfverband.de/download/themen/dhv_finanzielle_auswirkungen.pdf
Dieses Papier ist zwar relativ ungenau und unvollständig, aber es ist immer noch
die detaillierteste Annäherung an dieses Thema, die derzeit in Deutschland
exsistiert. Sehr vorsichtig geschätzt geht den Staatskassen allein durch das
Verbot von Cannabis eine Milliarde Euro pro Jahr verloren. Es könnte auch
deutlich mehr sein. Über eine halbe Milliarde Euro kommt allein durch den
"Verzicht" auf Cannabissteuern zustande. Eine weitere Milliarde wird für die
Strafverfolgung im Cannabisbereich ausgegeben, von der der DHV die Hälfte zur
Einsparung und die andere Hälfte zum Einsatz bei anderen Kriminalitätsbereichen
vorschlägt. Als dritte Säule käme eine fünfstellige Zahl legaler Arbeitsplätze
hinzu, die nach Einschätzung des DHV mehrere hundert Millionen Euro an
Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen einbringen würden. Nun könnte
man diese Ausgaben für gerechtfertigt halten, wenn sie einem gemeinnützigen Ziel
dienen würden. Das ist aber letztendlich nicht erkennbar. Unabhängig von der
Frage, wie gefährlich z.B. Cannabis denn nun ist, gibt es keinen Nachweis dafür,
dass das Verbot den Konsum überhaupt beeinflusst oder das Angebot verknappt, was
ja Sinn der Anstrengungen ist. Bei den Ausgaben für Prävention und Hilfe, die
wenigstens einige Effekte haben könnten, liegt Deutschland übrigens weit hinten
im EU-Vergleich. Das Verbot und die Ausgaben für dessen "Durchsetzung" dienen
offensichtlich nur einem öffentlichkeitswirksamen Aktionismus, der am Ende
genauso offensichtlich darin scheitert, irgendeine Verbesserung der Situation
herbeizuführen. Im Gegenteil: das Verbot hat etliche negative
Begleiterscheinungen, die sicher nicht primäres Ziel der Prohibition sind. Die
Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten, die ansonsten unbescholtene Bürger
sind, oder die Förderung krimineller Strukturen, die das Geschäft praktisch
staatlich zugewiesen bekommen und sehr viel Schwarzgeld in die legale Wirtschaft
einspeisen, sind nur zwei Beispiel von vielen negativen Auswirkungen der
Prohibition. Unter dem Strich sind Drogenverbote, z.B. von Cannabis, ein
Paradebeispiel für die Verschwendung von Steuergeldern - ineffektiv und teuer
Insofern sollte das Thema ein gefundenes Fressen für ihren Verband sein. Ich
würde mich freuen, Ihre Meinung zu dem Thema zu erfahren oder sogar von Ihren
Aktivitäten diesbezüglich unterrichtet zu werden Für Nachfragen stehe ich gerne
zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Georg Wurth.
Wissenschaft: THC gegen Gehirntumor in klinischer Pilotstudie getestet
Ergebnisse einer klinischen Studie mit THC bei neun Patienten mit Gehirnskrebs,
die in einem Krankenhaus auf Teneriffa, Spanien, durchgeführt worden war, wurden
im British Journal of Cancer veröffentlicht. Die Patienten litten an einem
Glioblastom, einem sehr aggressiven Hirntumor und waren erfolglos mit einer
Standardtherapie (Operation und Strahlentherapie) behandelt worden. Die mediane
Überlebenszeit nach der THC- Behandlung betrug 24 Wochen. Zwei Patienten
überlebten nahezu ein Jahr. THC wurde über einen kleinen Katheter, dessen Spitze
bei einer Operation in den Tumor gelegt worden war, direkt in den Tumor
verabreicht. Die anfängliche THC-Dosis betrug 20 bis 40 Mikrogramm, was auf 80
bis 180 Mikrogramm pro Tag gesteigert wurde. Die Patienten wurden 10 bis 64 Tage
behandelt. Die Behandlung wurde von allen Patienten gut vertragen. Die Tumoren
der neun Patienten exprimierten unterschiedliche Mengen an CB1- und CB2-
Rezeptoren, es gab jedoch keine Korrelation zwischen der Rezeptorexpression und
dem Überleben. Wegen des Studiendesigns war es nicht möglich, die Wirkung von
THC auf das Überleben zu bestimmen. Dies hätte eine Kontrollgruppe verlangt, die
nicht oder mit einer anderen Therapie behandelt worden wäre. Ein Vergleich mit
der Überlebenszeit in Pilotstudien mit anderen Medikamenten legt nahe, dass THC
in dieser Studie für die Patienten von Nutzen war. Die Wissenschaftler stellten
fest, dass THC zumindest "nicht das Tumorwachstum erleichterte und das Überleben
der Patienten nicht verminderte". Sie schlagen weitere Studien mit Cannabinoiden
bei diesem und anderen Arten von Tumoren entweder allein oder in Kombination mit
Deutschland: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stellt an
Patienten unrealistisch hohe Anforderungen für die Genehmigung zur medizinischen
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat den
Antragstellern auf eine Erlaubnis zur Verwendung von Cannabis zu medizinischen
Zwecken am 5. Juli ein gleich lautendes Schreiben geschickt, in dem das Institut
um weitere Angaben und Unterlagen bittet. Unter Verweis auf Paragraphen des
Betäubungsmittelgesetzes werden von den Patienten Voraussetzungen erwartet, wie
sie allenfalls von Apotheken oder pharmazeutischen Unternehmen erfüllt werden
können. So wird eine Aufbewahrung des Cannabis in Panzerschränken oder Räumen
aus Stahlbeton und ein Nachweis über eine Sachkenntnis im Umgang mit
Betäubungsmitteln verlangt. Sofern beabsichtigt sei, Cannabis zu importieren, so
weist das BfArM darauf hin, dass für jede einzelne Einfuhr eine separate
Importgenehmigung erforderlich sei. Es wird um eine Stellungnahme bis zum 31.
August oder um eine Bitte um Fristverlängerung gebeten. Der Vorsitzende der
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, Dr. Franjo Grotenhermen, weist darauf
hin, dass in Kanada und in den Staaten der USA, in denen die medizinische
Verwendung von Cannabis erlaubt ist, an die Patienten nicht solche Forderungen
gestellt werden. Auch Patienten, denen in Deutschland Opiate verschrieben
werden, dürfen eine Ration, die drei Monate reicht, ohne besondere
Vorkehrungsmaßnahmen zu Hause aufbewahren. "Das Institut versucht auch nach dem
Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahre 2005 mit allen Mitteln zu
verhindern, dass Patienten einen legalen Zugang zur medizinischen Verwendung von
Cannabis erhalten," erklärte er. "Die Forderungen des Bundesinstituts für
Arzneimittel und Medizinprodukte widersprechen dem Geist des Gerichtsurteils."
Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil vom 19. Mai 2005 darauf
hingewiesen, dass das Bundesinstitut "insbesondere bei Cannabis" eine Erlaubnis
zum Eigenanbau durch Patienten in Erwägung ziehen solle. Die ACM bittet
Apotheker, die bereit sind, Cannabis zu importieren und/oder zu lagern, und
Ärzte, die bereit sind, ihre Patienten Cannabis zu empfehlen, sich bei der ACM
zu melden (Telefon: 02247-968084, E-Mail: [email protected] ). Das Schreiben
des BfArM kann aus dem Internet unter der folgenden Adresse herunter geladen
Das Repräsentantenhaus stimmte am 28. Juni dafür, dem Bund weiterhin die
Strafverfolgung von Patienten, die in Staaten, die das erlauben, Cannabis zu
medizinischen Zwecken verwenden, zu erlauben. Mit 259 zu 163 Stimmen stimmte das
Repräsentantenhaus gegen eine Vorlage, die das Justizministerium daran gehindert
hätte, Menschen in 11 Staaten mit solchen medizinischen Cannabisgesetzen zu
Wissenschaft: Cannabis wirksam bei der Reduzierung postoperativer Schmerzen
Die Wirksamkeit und Sicherheit eines kapsulierten Cannabisextraktes (Cannador)
bei der Behandlung postoperativer Schmerzen wurden in einer Multicenterstudie
mit 12 britischen Zentren untersucht. Cannador ist auf den Gehalt von THC und
anderer Cannabinoide standardisiert. Drei einzelne Dosen (5,10 und 15 mg THC)
wurden verabreicht, nachdem die Patienten nach einer Operation entschieden
hatten, die patientenkontrollierte Analgesie einzustellen, und wenn eine orale
Schmerzbehandlung indiziert war. Die Patienten konnten um eine zusätzliche
Schmerzbehandlung bitten, wenn der Cannabisextrakt nicht wirksam genug war. Der
Arm mit 5 mg THC wurde nach Einschluss von 11 Patienten abgebrochen, da alle
Patienten innerhalb weniger als sechs Stunden nach der Gabe des
Cannabisextraktes um eine zusätzliche Schmerzbehandlung baten, und diese Dosis
daher als unzureichend angesehen wurde. Der Arm mit 10 mg THC wurde nach
Erreichen der angestrebten Zahl von 30 Patienten beendet. 50 Prozent (15 von 30)
dieser Patienten benötigten innerhalb von sechs Stunden zusätzliche Medikamente.
Der Arm mit 15 mg THC wurde nach Einschluss von 24 Patienten beendet, nachdem
der letzte Patient eine schwerwiegende Nebenwirkung (Blutdruckabfall, Blässe und
langsamer Puls) erlitten hatte. 25 Prozent (6 von 24) aus dieser Gruppe
benötigten eine zusätzliche Schmerzmedikation. Die Nebenwirkungen waren auch in
der höchsten Dosisgruppe im Allgemeinen von geringer Intensität. Der Patient mit
dem Blutdruck- und Herzfrequenzabfall erholte sich schnell ohne medikamentöse
Therapie. Die Wissenschaftler folgerten, dass "10 mg Cannador als die optimale
Dosis bestimmt wurde, weil sie ohne ernste oder schwerwiegende Nebenwirkungen in
einer Gruppe von fitten erwachsenen Patienten nach einer Operation wirksam die
Mexiko: Unter dem Druck der USA legt Präsident Fox ein Veto gegen ein
Drogengesetz ein, das vom Kongress verabschiedet worden war
Nach starkem Druck durch die Vereinigten Staaten hat Präsident Vincente Fox den
Kongress gebeten, ein Gesetz, das der Kongress Ende April verabschiedet hatte,
und das den Besitz geringer Drogenmengen entkriminalisiert hätte, zu
überarbeiten. In einer Stellungnahme vom 3. Mai erklärte Herr Fox, dass das
Gesetz geändert werden sollte, "um absolut klarzumachen, dass der Besitz von
Drogen und ihr Konsum in unserem Land eine Straftat darstellt und bleiben wird."
Offizielle Vertreter des US-Außenministeriums und der Drogenkontrollbehörde des
Weißen Hauses trafen sich am 1. Mai in Washington mit dem mexikanischen
Botschafter und drückten ihre großen Bedenken gegen das Gesetz aus. Sie sagten,
es würde Touristen, die Drogen einnehmen wollen, nach Mexiko ziehen und zu einem
stärkeren Konsum führen. Dies erklärte Tom Riley, der Sprecher des US-
amerikanischen Büros für nationale Drogenkontrollpolitik. Der Leiter der
mexikanischen Bundespolizei Eduard Medina Mora, der wichtigste Architekt der
ersten Gesetzesvorlage, die Herr Fox im Januar an den Kongress gesendet hatte,
erklärte, dass es wahr sei, dass das Gesetz den Besitz geringer Mengen illegaler
Drogen zu einer Ordnungswidrigkeit machen würde. Er fügte jedoch hinzu, dass
Menschen, die mit diesen Drogen gefasst würden, sich weiterhin vor einem Richter
verantworten müssten und mit einer Anzahl von Strafen rechnen müssten. Das
gegenwärtige Gesetz enthält eine Regelung, die es Personen, die wegen
Drogenbesitzes verhaftet werden, erlaubt zu argumentieren, sie seien Abhängige
und die Drogen seien nur für die persönliche Verwendung bestimmt. Herr Medina
Mora erklärte, das neue Gesetz setze eine Obergrenze für jede Droge, die man
besitzen und bei der man weiterhin behaupten dürfe, sie werde wegen einer
Wissenschaft: Nach einer Magnetresonanz-Tomographie-Studie ist moderater
Cannabiskonsum nicht schädlich für das Gehirn von Heranwachsenden
Wissenschaftler des Nathan S. Kline-Instituts für psychiatrische Forschung und
der medizinischen Hochschule der Universität New York untersuchten die Gehirne
von 10 Personen, die als Heranwachsende regelmäßige Cannabiskonsumenten waren
und 10 Kontrollpersonen mit fortgeschrittenen Methoden der Magnetresonanz-
Tomographie. Sie fanden keinen "Hinweis auf eine Gehirnatrophie oder auf einen
Verlust der Integrität der „weißen Substanz" und schlossen daraus, dass
"regelmäßiger Cannabiskonsum wahrscheinlich nicht neurotoxisch für das normale,
sich entwickelnde Gehirn ist". Die ehemaligen Cannabiskonsumenten waren nun 18
bis 27 Jahre alt und hatten Cannabis zwischen täglich bis 2 - 3mal pro Woche
über einen Zeitraum von einem oder mehreren Jahren als Heranwachsende
konsumiert, waren jedoch zurzeit abstinent. Sie wurden mit Personen
vergleichbaren Alters und Geschlechts, die niemals Cannabis verwendet hatten,
verglichen. Messungen wurden vom gesamten Gehirn und bestimmten Gehirnregionen,
die oft mit psychotischen Erfahrungen und dem Gedächtnis in Beziehung stehen,
gewonnen. Die Wissenschaftler stellten fest, dass ihre "Daten vorläufig sind und
einer Wiederholung mit einer größeren Zahl von Probanden bedürfen, obwohl sie
Bedeutung für die Zurückweisung der Hypothese haben, nach der Cannabis allein
eine psychiatrische Störung wie eine Schizophrenie durch die direkte
Verursachung einer Hirnschädigung auslösen kann". Quelle: IACM
USA: Der oberste Gerichtshof von Oregon erlaubt einem Arbeitgeber, einen
Arbeiter zu entlassen, der medizinischen Cannabis verwendete
Der oberste Gerichtshof von Oregon urteilte am 4. Mai, dass ein Arbeitgeber
nicht gegen die staatlichen Behindertengesetze verstoßen hatte, weil er einen
Arbeiter entlassen hatte, der medizinischen Cannabis verwendete. Der Fall
betrifft Robert Washburn, einen Maschinenschlosser, der entlassen worden war,
nachdem er durch Drogentests gefallen war. Washburn besitzt einen staatlichen
Ausweis, der ihm die Verwendung von Cannabis erlaubt, um Spasmen in den Beinen,
die seinen Schlaf stören, zu lindern. Er verwendete die Droge zu Hause und nicht
während der Arbeit, die Firma kündigte ihm jedoch im Jahre 2001. Ein
Bezirksgericht erklärte, dass das staatliche medizinische Cannabisgesetz nicht
verlangt, dass Arbeitgeber "der medizinischen Verwendung von Marihuana am
Arbeitsplatz Rechnung tragen". Allerdings war das Berufungsgericht von Oregon
anderer Auffassung und erklärte, dass die Testergebnisse nicht nachwiesen, dass
Washburn die Droge während der Arbeitszeit verwendet hatte. In seinem Urteil
erklärte der oberste Gerichtshof nun, dass die Beeinträchtigung von Washburn
nach dem staatlichen Gesetz nicht einen Grad erreichte, der ihn zu einem
Behinderten macht. Da die vorherige Medikation seine Erkrankung ausreichend
gelindert habe, wäre er nicht gezwungen gewesen, Cannabis zu verwenden. Quelle:
Nach Angaben der Drogenexperten Astrid Fontaine und Michel Hautefeuille nimmt
der Cannabiskonsum unter Managern, Bankern, Wirtschaftsführern und leitenden
In einem Leitartikel plädierte Dr. George Lundberg, Herausgeber von MedGenMed
und außerplanmäßiger Professor für Gesundheitspolitik an der Harvard-Universität
in Boston für eine Umstufung von Cannabis in den USA, damit er medizinisch
verwendet werden kann: "In der Tat hat die Durchsetzung unrealistischer Gesetze
hinsichtlich Marihuana wahrscheinlich mehr Schaden verursacht als Marihuana
selbst. Obwohl es nach toxikologischen und pathologischen Kriterien weit davon
entfernt ist, harmlos zu sein, ist Marihuana wesentlich weniger gefährlich als
viele andere Substanzen in weniger restriktiven Klassen, wie Morphium und
Kokain, um nicht die unklassifizierten Massenkiller Tabak und Alkohol zu nennen.
Selbstverständlich besitzt Marihuana einen nachgewiesenen medizinischen Nutzen
für einige Erkrankungen. Die Menschen halten sich an Gesetze, von denen sie
denken, dass sie gerecht sind; sie befolgen die Marihuana-Gesetze nicht, weil
sie wissen, dass sie ungerecht sind, ja geradezu absurd. Quelle: IACM
Ein synthetisches Cannabinoid (ACEA), das selektiv an den CB1-Rezeptor bindet,
hemmte die Bildung von Magengeschwüren bei Ratten. Acetylsalizylsäure (Aspirin)
verursachte innerhalb von drei Stunden Verletzungen der Magenschleimhaut, die
dosisabhängig durch das Cannabinoid vermindert wurden. Es wird davon
ausgegangen, dass diese Wirkung durch eine Reduzierung der Säuresekretion
Die Berufungskammer am Landgericht München II stellte das Verfahren ein. "Damit
hat erstmals in Bayern ein Gericht anerkannt, dass jemand Cannabis aus
medizinischen Gründen braucht", sagte der 45-Jährige erfreut. Franz S. (Name
geändert) hatte angeführt, gelegentliche Joints zur Bekämpfung von
Nervenschmerzen und Appetitlosigkeit zu benötigen. Ursprünglich hatte er einen
Strafbefehl über 3500 Euro bekommen, nachdem er von der Polizei mit zehn Gramm
Marihuana und 5,5 Gramm Haschisch erwischt worden war. S. legte Widerspruch ein.
Vor einem Jahr hatte ihn das Amtsgericht Wolfratshausen dennoch verurteilt,
freilich beließ es Amtsrichter Helmut Berger angesichts der besonderen Umstände
bei einer Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro. S. ließ den Fall aber nicht auf sich
beruhen: Er ging in Berufung - und erreichte beim Landgericht München II die
Einstellung seines Verfahrens: Die Staatsanwaltschaft stimmte zu. Lediglich für
den Besitz einer weiteren Droge - acht Pilze mit der psychoaktiven Substanz
Psilocybin - muss er eine Geldstrafe von 600 Euro zahlen. Seine Anwältin Claudia
Wüllrich sieht das Urteil als Erfolg an: "In Bayern ist es schon etwas
Besonderes, wenn ein Gericht bei solchen Mengen Haschisch und Marihuana sagt,
wir stellen das Verfahren ein." Dies "erreicht sonst nicht mal ein Ersttäter".
In der Gerichtsentscheidung sei ein "gewisser Wandel in der Vorstellung der
Strafbarkeit solcher Fälle erkennbar". Von einem Präzedenzfall wollte die
Juristin aber nicht sprechen. "Das sind immer Einzelfallentscheidungen."
Nach der Gerichtsentscheidung ist S. dabei, bei der Bundesopiumstelle eine
offizielle Genehmigung für den Cannabis-Konsum als Medikament zu stellen. Die
Behörde gehört zum Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn
und regelt den Verkehr mit Betäubungsmitteln. "Ich hoffe, dass meinem Antrag
stattgegeben wird und ich dann kein Straftäter mehr bin." Wenn nicht, dann könne
es ihm immer wieder passieren, dass er von der Polizei mit Drogen erwischt und
angezeigt werde. Einstweilen kann S. durchschnaufen: "Ich habe schon gemerkt,
wie mich das Ganze nervlich belastet und mir an die Gesundheit geht." Er fühle
sich gut. Die kaum zu ertragenden Nervenschmerzen, eine Nebenwirkung der Aids-
Medikamente, seien weg. "Ich kann wieder ein normales Leben führen." Er schaffe
sogar wieder Klimmzüge und habe im Winter aushilfsweise als Skilehrer
gearbeitet. ANDREAS STEPPAN Quelle: www.ovb-online.de
Offener Brief: Bundesländer sollen einheitliche Cannabisregeln finden
Das Max-Planck-Institut hat in einer Studie massive Unterschiede bei der
Verfolgung von Cannabiskonsumenten in den Bundesländern festgestellt. Nun
fordern Bundesregierung und Deutscher Hanf Verband die zuständigen
Landesminister auf, Konsequenzen zu ziehen und die verfassungrechtlich
bedenkliche Praxis zu beenden. Schon 1994 hatte das Bundesverfassungsgericht
gefordert, dass die Bundesländer bei der Entkriminalisierung von
Cannabiskonsumenten im Wesentlichen einheitlich vorgehen sollen. Im März
veröffentliche das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales
Strafrecht in Freiburg (MPI) die Ergebnisse seiner Studie zum Thema
"Drogenkonsum und Strafverfolgungspraxis" : "In der Rechtspraxis zeigen sich
erhebliche Unterschiede in der Anwendung des Strafverfolgungsverzichtes." Wie
durch eine Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag bekannt
wurde, sieht auch die Bundesregierung in dem Bereich Handlungsbedarf. Sie hat
die zuständigen Landesminister aufgefordert, die Entkriminalisierung von
Cannabiskonsumenten zu vereinheitlichen. Der Deutsche Hanf Verband fordert nun
in einem Brief an alle zuständigen Landesministerien, dass sich die Länder
schnellstmöglich auf eine einheitliche Linie einigen. Dabei darf es nicht nur um
eine einheitliche Definition der "geringen Menge" gehen, sondern auch um
Unterschiede in der Behandlung von "Wiederholungstätern" und anderen
Besonderheiten. Georg Wurth vom Deutschen Hanf Verband: "Das Ergebnis der
Vereinheitlichung sollte eine echte Entkriminalisierung sein, die für
Konsumenten klar und verlässlich ist und die Polizei deutlich entlastet."
Konkret schlägt der Hanfverband die so genannte "Rechtswidrigkeitslösung" vor.
Demnach würde im BtMG verankert, dass der Besitz von Cannabis erst ab einer
bestimmten Menge rechtswidrig ist. Derzeit muss jeder noch so kleine Fall von
der Polizei bearbeitet und an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden, die
die Verfahren dann meistens einstellt. Mit der Rechtswidrigkeitslösung müsste
die Polizei in diesen Fällen nicht mehr aktiv werden. Dadurch würde eine
maximale Verlässlichkeit der Regelung für Polizei und Konsumenten sichergestellt
und eine ganz erhebliche Entlastung von Polizei und Staatsanwälten könnte
erreicht werden. Beide müssten nicht mehr im Großteil der Cannabisverfahren für
den Papierkorb arbeiten und könnten Kapazitäten für sinnvollere Dinge frei
machen. Schließlich geht es um über 100.000 Strafverfahren gegen
Cannabiskonsumenten jedes Jahr! Dadurch können auch Mittel für präventive Arbeit
freigemacht werden, z.B. um extremen Cannabiskonsum bei Jugendlichen zu
verhindern. Anlagen und weitere Informationen: In der Anlage der Brief des DHV
an alle zuständigen Landesministerien, verschickt am 23.05.06 Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes von 1994: BVerfG fordert Entkriminalisierung von
Cannabiskonsumenten und einheitliches Vorgehen in den Bundesländern
http://www.jurathek.de/showdocument.php3?ID=330 Max-Planck-Institut für
ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg - Drogenkonsum und
Strafverfolgungspraxis: "erhebliche Unterschiede in der Anwendung des
Strafverfolgungsverzichtes" http://www.iuscrim.mpg.de/forsch/krim/schaefer.html
Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen zum Thema:
Bundesregierung sieht Handlungsbedarf und fordert die Länder auf, eine
www.hanfverband.de/download/intern/Antwort_kleine_anfrage_mpi_studie_st-1.pdf
Wissenschaft: Eine Kombination aus THC und Prochlorperazin
ist wirksam bei der Reduzierung von Übelkeit und Erbrechen bei Frauen nach
Brustoperation Wissenschaftler der Universität von Arkansas und des zentralen
Veteranen-Krankenhaussystems von Arkansas untersuchten die Wirkungen von 5 mg
oralem THC und 25 mg rektalem Prochlorperazin auf die Häufigkeit von Übelkeit
und Erbrechen bei Frauen nach einer Brustoperation unter Vollnarkose. Die
Häufigkeit der Übelkeit nahm verglichen mit den nicht behandelten Patienten von
59 Prozent auf 15 Prozent, die Häufigkeit des Erbrechens von 29 Prozent auf 3
Prozent ab. Es wurde eine retrospektive Studie mit 242 auswertbaren Patientinnen
durchgeführt, die zwischen Juli 2001 und März 2003 operiert worden waren. 127
Patientinnen waren vor September 2002 operiert worden und hatten keine
Prophylaxe erhalten. 115 Patientinnen waren nach September 2002 operiert worden
und hatten vor der Operation orales THC (Dronabinol) und rektales
Prochlorperazin erhalten. Die Daten wurden den Krankenhausakten entnommen. Die
Forscher folgerten, dass postoperative Übelkeit und postoperatives Erbrechen
(PONV) ein "wichtiges Problem bei Patientinnen mit Brustoperation darstellt. Die
präoperative Behandlung mit Dronabinol und Prochlorperazin reduzierte
signifikant die Zahl und Schwere der PONV-Episoden". Quelle: IACM
Wissenschaft: keine Beziehung zwischen Lungenkrebs und Cannabisrauchen in großer
Eine große Studie zum Zusammenhang zwischen Cannabisrauchen und Lungenkrebs, die
bereits beim Kongress der Internationalen Gesellschaft für Cannabinoidforschung
im Jahre 2005 vorgestellt worden war, wurde nun beim Kongress der amerikanischen
Thorax-Gesellschaft in San Diego vorgestellt und erzielte ein großes Interesse
in den Medien. Die Studie mit 611 Lungenkrebspatienten und 1040 gesunden
Kontrollen, sowie 601 Patienten mit Krebs in der Kopf- oder Nackenregion fand
kein erhöhtes Risiko für Lungenkrebs, selbst nach starkem und langzeitigem
Konsum von Cannabis. "Wir hatten erwartet, dass beim Vorliegen von starkem
Marihuanakonsum - mehr als 500 bis 1000 Konsumeinheiten - das Krebsrisiko einige
Jahre bis Jahrzehnte nach der Marihuana-Exposition ansteigen würde," erklärte
Forschungsleiter Dr. Donald Tashkin von der Universität von Kalifornien, Los
Angeles, gegenüber der Zeitschrift Scientific American. Die Wissenschaftler
fanden jedoch, dass selbst die Teilnehmer, die mehr als 20.000
Cannabiszigaretten in ihrem Leben geraucht hatten, kein erhöhtes Risiko für
Wissenschaft: Cannabidiol reduziert die Entwicklung von Diabetes in einer
Wissenschaftler des Hadassah Universitätskrankenhauses in Jerusalem untersuchten
die Wirkungen des Pflanzencannabinoids Cannabidiol (CBD) auf die Entwicklung von
Diabetes bei Mäusen, die aus genetischen Gründen einen Diabetes entwickeln. So
genannte NOD-Mäuse entwickeln im Alter von 4 bis 5 Wochen eine Insulitis,
gefolgt von Diabetes mit einem Median von 14 Wochen. Eine Insulitis ist eine
Entzündung der Zellen in der Bauchspeicheldrüse, die Insulin produzieren, und
Diabetes ist ein Ergebnis der Zerstörung dieser Zeilen. NOD-Mäuse, die im Alter
von 6 bis 12 Wochen 10 bis 20 Injektionen von CBD (5 mg pro Kilogramm
Körpergewicht) erhalten hatten, wiesen eine signifikant auf 30 Prozent
reduzierte Häufigkeit von Diabetes gegenüber 86 Prozent in der unbehandelten
Kontrollgruppe auf. Bei den Mäusen, die in der behandelten Gruppe einen Diabetes
entwickelten, war der Beginn der Erkrankung zudem deutlich verzögert. Die
Blutspiegel von zwei Zytokinen, die Entzündungen fördern, IFN-Gamma und TFN-
Alpha, sind bei NOD-Mäusen im Allgemeinen erhöht. Eine Behandlung mit CBD
verursachte eine signifikante Reduzierung (mehr als 70 Prozent) der Spiegel
beider Zytokine. In einem anderen Experiment wurden mit CBD behandelte Mäuse 26
Wochen lang beobachtet. Während die fünf Kontroll-Mäuse sämtlich einen Diabetes
entwickelten, waren drei der fünf mit CBD behandelten Mäuse nach 26 Wochen frei
von Diabetes. Die Forscher folgerten, dass eine Bestätigung der beobachteten
immunmodulatorischen Wirkungen von CBD "zur klinischen Anwendung dieser Substanz
bei der Vorbeugung des Typ-1-Diabetes" und möglicherweise weiterer
Autoimmunerkrankungen führen könnte. Sie wiesen darauf hin, dass viele
Patienten, bei denen ein Typ-1-Diabetes diagnostiziert wird, zum Zeitpunkt der
Diagnose eine ausreichende Zahl restlicher Zellen, die Insulin produzieren,
aufweisen. Diese Patienten könnten Kandidaten für eine immunmodulatorische
Wirtschaft: Nabilon wieder in den USA erhältlich
17 Jahre nachdem es vom US-Markt zurückgezogen worden war, wird Nabilon, ein
synthetischer Abkömmling von THC wieder zum Verkauf als Medikament bei Übelkeit
und Erbrechen im Rahmen einer Chemotherapie angeboten werden. Dies erklärte sein
Hersteller am 16. Mai. Nabilon wird unter dem Handelsnamen Cesamet von Valeant
Pharmaceuticals International, einer Firma mit Sitz in Costa Mesa, Kalifornien,
vermarktet. Valeant kaufte das Medikament im Jahre 2004 von Eli Lilly und
verkauft es zurzeit in Kanada. Valeant erklärte, dass Eli Lilly die
arzneimittelrechtliche Zulassung von Nabilon durch die amerikanische
Arzneimittelbehörde FDA (Food and Drug Administration) im Jahre 1985, zog es
jedoch im Jahre 1989 vom Markt zurück. Das Medikament wird mit Dronabinol (THC),
dem wichtigsten aktiven Bestandteil von Cannabis, konkurrieren, der in den USA
von Solvay Pharmaceuticals unter dem Handelsnamen Marinol vermarktet wird.
Dronabinol, der internationale Freiname (INN) dieses Cannabisbestandteils, wird
irrtümlicherweise oft synthetisches THC genannt, weil Dronabinol in Marinol
synthetisch hergestellt wird, und Marinol das erste Dronabinol-Produkt war, das
in Apotheken erhältlich ist. Die Nebenwirkungen von Nabilon sind ähnlich wie die
Der Stadtrat der Bundeshauptstadt Bern hat beschlossen, ein Pilotprojekt zum
kontrollierten Verkauf von Cannabis zu starten, obwohl die Bundesregierung und
der Kanton dagegen sind. In dem Pilotprojekt soll Cannabis verkauft werden
dürfen, sofern man sich an Regeln wie Werbeverbot, kein Verkauf an Minderjährige
und die maximale Verkaufsmenge pro Tag hält. Eine Gesetzesinitiative zur
kontrollierten Abgabe von Cannabis war im letzten Jahr im Schweizer Parlament
gescheitert. (Quelle: 20min.ch vom 23. Mai 2006) Quelle: IACM
Am 9. Mai trat ein Gesetz in Kraft, das von der alten Regierung beschlossen
worden war und die Sanktionen für den Besitz kleiner Drogenmengen verschärfte.
Allerdings würden vier neue Gesetzesvorschläge, die nach der Wahl der neuen
Regierung im Mai eingebracht worden waren, den Besitz von Cannabis
entkriminalisieren und die Möglichkeiten zur therapeutischen Verwendung
Französische Wissenschaftler berichteten, dass die Behandlung mit einem CB1-
Rezeptorantagonisten die Wundheilungsreaktion nach akuter Leberverletzung bei
Mäusen verringerte und das Fortschreiten der Zirrhose in drei Modellen
chronischer Leberverletzung hemmte. Sie schlossen, dass "unsere Studie zeigt,
dass CB1-Rezeptorantagonisten viel versprechend für die Behandlung der
Bund soll jetzt für einheitliche Einstellungspraxis sorgen - Echte
Entkriminalisierung überall in Deutschland!
Nach einer gestern vorgestellten Studie des Max-Planck-Institutes in Freiburg
gibt es in Deutschland noch immer erhebliche Unterschiede bei der
Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten, obwohl das Bundesverfassungsgericht
schon 1994 eine bundesweit einheitliche Regelung angemahnt hat . Die Politik hat
das Problem nun 12 Jahre lang ausgesessen und immer wieder behauptet, das
Vorgehen der Bundesländer sei gar nicht so unterschiedlich. Die Bundesregierung
hat da offensichtlich eine Verzögerungstaktik angewendet. Die ungleiche
Behandlung von Cannabiskonsumenten ist seit Jahren offensichtlich . Das zeigen
schon die sehr unterschiedlichen Verordnungen zum Thema. Aber auch die Praxis
zeigt eindeutige Resultate. Beim DHV gehen regelmäßig Hilferufe von betroffenen
Menschen ein, die sich wegen geringster Vergehen vor dem Richter wiederfinden.
Fast alle diese Fälle spielen sich in Bayern ab. Spätestens mit Erscheinen
dieser Studie ist nun klar, dass die derzeitige Behandlung von
Cannabiskonsumenten in Deutschland verfassungswidrig ist. Der Deutsche Hanf
Verband fordert nun die Bundesregierung auf, unverzüglich für eine
bundeseinheitliche Regelung zu sorgen, die eine echte Entkriminalisierung von
Cannabiskonsumenten darstellt. Auf keinen Fall sollen die bayrischen
Verhältnisse auf das ganze Land übertragen werden. Dort herrschen unmenschliche
und undemokratische Verhältnisse. Rechtschaffene Hanffreunde werden dort wie
Schwerverbrecher behandelt. Besser sollte die liberale Haltung von Schleswig-
Holstein überall angewendet werden. In allen Bundesländern sollten also relativ
hohe Werte für die "geringe Menge" Cannabis angesetzt werden und auch
Wiederholungsfälle sollten regelmäßig eingestellt werden. Nur so kann eine echte
Entlastung der Strafverfolgungsbehörden erreicht werden und nur so kann dem
Umstand Rechnung getragen werden, dass Hanfkonsum keine Straftat ist. Quelle:
Drogenbeauftragte lehnt Gespräch mit DHV ab und wettert weiter gegen Cannabis
Die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing gibt sich auf ihrer Internetseite
gesprächsbereit, sie freue sich „auf den Dialog mit den Vertretern der
Suchthilfeverbände und mit den vielen Menschen, die sich als Betroffene oder in
Forschung, Praxis, Selbsthilfe oder Politik mit dem Thema Drogen und Sucht
beschäftigen". In meiner Terminanfrage vom 09.02. habe ich mich darauf bezogen.
Fast zwei Monate später kam dann die Antwort, dass sich wegen der vielen
Terminanfragen in „absehbarer Zeit" kein Gespräch realisieren lasse. Allerdings
scheint das eher ein grundsätzliches Problem der Frau Bätzing zu sein. Soweit
uns bekannt ist, hat sie sich nämlich noch mit keiner Organisation getroffen,
die grundsätzliche Bedenken gegen die Drogen-Repression hat. Entgegen ihrer o.g.
Aussage duckt sie sich wohl einfach weg. Das scheint auch für andere
drogenpolitische Themen zu gelten, denn immer wieder meldet sich an ihrer Stelle
in den Medien die ehemalige Drogenbeauftragte Caspers-Merk zu Wort. Wie auch
immer, wir werden sie nach Ablauf der absehbaren Zeit wieder um einen Termin
bitten. Zwischenzeitlich wird sie vermutlich munter weiter Panikmache
http://focus.msn.de/gesundheit/news/haschisch_nid_27371.html Kiffer werden immer
jünger Kiffende Zwölfjährige sind kein Einzelfall mehr. Die Drogenbeauftragte
der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), kritisiert, dass der Konsum von
Cannabis zu sehr bagatellisiert werde. In einem Interview mit FOCUS sagte Sabine
Bätzing: „Früher hieß es immer, ein Joint sei nicht so schlimm. Davon werde man
nicht abhängig. Inzwischen sind die Risiken besser bekannt. Cannabis kann zu
Angststörungen oder Wahnvorstellungen führen und abhängig machen.“ (.)Quelle:
5. BKA: größter Haschischfund seit 10 Jahren
Schade um das Hasch, aber es hätte sowieso nur einen Tag für die 4 Millionen
Kiffer in Deutschland gereicht .Der Polizei ist ein Schlag gegen eine
internationale Bande von Drogenhändlern geglückt. Im Rhein-Main-Gebiet nahm sie
drei mutmaßliche Mitglieder fest und stellte 680 Kilogramm Haschisch sicher.
(.) Zwei der Festgenommenen hatten die Drogen aus dem Raum Barcelona im
Laderaum eines Transporters ins Rhein-Main-Gebiet gebracht. Es handele sich
dabei um die seit zehn Jahren größte vom BKA sichergestellte Menge an Haschisch,
so die Fahnder, die bei den Festnahmen von Beamten des Landeskriminalamtes
Rheinland-Pfalz und der hessischen Polizei unterstützt wurden. Die BKA-Fahnder
hatten bereits seit Monaten gegen die im Rhein-Main-Gebiet ansässige Bande
ermittelt und hatten dabei mit Beamten anderer Staaten zusammengearbeitet. (.)
Cannabis und Alkohol führen zum Verlust der Fahreignung - auch für Beifahrer
Parallelkonsum von Cannabis und Alkohol führt zum Verlust der Fahreignung -
Urteil: Führerscheinentzug auch für bekifften Beifahrer. Auch ein Beifahrer
verliert den Führerschein, wenn ihm Mischkonsum von Alkohol und Cannabis
nachgewiesen werden kann. Eine MPU ist dabei nicht notwendig, der Sofortvollzug
zulässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart. Dem Verfahren lag der
Fall von zwei Männern zugrunde, die Anfang Februar 2005 in eine Polizeikontrolle
kamen. Es stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht über einen Führerschein
verfügte und zudem unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss stand. Quelle:
Wissenschaft: Cannabis und THC reduzieren die Inkontinenz bei multipler Sklerose
Daten aus einer klinischen Studie, die im März 2006 veröffentlicht wurden,
zeigen, dass verglichen mit einem Placebo sowohl ein Cannabisextrakt als auch
isoliertes THC eine signifikante Verringerung der Inkontinenz verursachten.
Diese Studie war Bestandteil einer großen multizentrischen Studie zu
Cannabinoiden bei 630 Multiple-Sklerose-Patienten in Großbritannien (CAMS-
Studie), deren wichtigste Ergebnisse bereits im Jahre 2004 veröffentlicht worden
waren. Die Teilnehmer hatten 15 Wochen lang entweder den kapsulierten
Cannabisextrakt Cannador, die THC-Zubereitung Marinol oder ein Placebo erhalten,
gewichtsabhängig mit einer maximalen täglichen Dosis von 10 bis 25 mg THC. Sie
führten ein Inkontinenz-Tagebuch. Der Cannabisextrakt resultierte in einer
Reduzierung der Inkontinenz um 38 Prozent, THC um 33 Prozent und das Placebo um
18 Prozent. Die Forscher schlossen daraus, dass diese "Befunde eine klinische
Wirkung von Cannabis auf Inkontinenz-Episoden bei Patienten mit MS nahe legen".
USA: Razzien bei Herstellern von Cannabisprodukten in Kalifornien
Hunderte von Schachteln mit Cannabis-haltigen Süßigkeiten und tausende
Cannabispflanzen wurden am 16. März bei fünf zeitgleichen Razzien der
Drogenbehörde (Drug Enforcement Administration, DEA) in drei kalifornischen
Städten (Oakland, Emeryville, Lafayette) beschlagnahmt. Die Behörden sprachen
von dem größten Unternehmen dieser Art zur Herstellung und Verteilung von
Cannabis an der Westküste. 12 Personen wurden verhaftet, und ihnen droht eine
Anklage wegen Cannabishandel. Nach Angaben der DEA sollten die Schachteln an
Cannabisclubs und über das Internet vertrieben werden. Unterstützer von
medizinischem Cannabis wiesen darauf hin, dass es sich um durch das
kalifornische Gesetz legitimierte Hersteller handelt. Die Verpackung der
Süßigkeiten war mit Hinweisen zur Dosierung und Angabe der Inhaltstoffe sowie
dem Hinweis, dass sie nur zu medizinischen Zwecken verwendet werden sollen,
versehen. Die örtliche Polizei war an den Razzien beteiligt.Quelle: The Oakland
Das medizinische Cannabisgesetz von Rhode Island trat am 31. März inkraft. Im
Januar wurde der Staat der 11. Staat der USA, der die medizinische Verwendung
von Cannabis legalisiert hat. Das Medizinische Marihuana-Programm gibt an
Menschen mit schweren Erkrankungen wie multiple Sklerose und Glaukom
Ausweiskarten ab, mit denen sie bis zu 12 Cannabispflanzen anbauen oder 2,5
Unzen (70 Gramm) Cannabis kaufen dürfen. Quelle: Associated Press vom 31. März
Der ehemalige Gesundheitsminister Francesco Storace hatte einem Multiple-
Sklerose-Kranken aus Südtirol eine Ausnahmegenehmigung zur Verwendung des
Cannabisextraktes Sativex erteilt. Dies sorgte in Italien für Aufsehen, da es
einen Präzedenzfall schafft. Quelle: Die Neue Südtiroler Tageszeitung vom 23.
Nach Informationen der Hanfapotheke (www.hanfapotheke.org) haben bisher 29
Patienten durch Empfehlung eines Arztes, der mit der Apotheke zusammenarbeitet,
Zugang zur Hanfapotheke erhalten. Davon konnten 22 mindestens einmal über einen
Spender, der Cannabis kostenlos und anonym an Patienten verschickt, mit Cannabis
versorgt werden. Es gibt zurzeit 12 Patenschaften, in denen ein Spender die
Versorgung eines Patienten verlässlich übernimmt. 11 Patienten stehen zurzeit
unversorgt auf der Warteliste. Quelle: IACM
Niederlande: Isolierung von Cannabinoiden
Farmalyse BV kündigte an, dass die Firma in Zusammenarbeit mit der Universität
Leiden eine neue Methode zur Isolierung von Cannabinoiden aus der
Cannabispflanze entwickelt habe. Viele der Cannabinoide, die die Firma anbietet,
seien bei keinem anderen Anbieter erhältlich. In einer E-Mail schrieb Farmalyse,
dass die Reinheit des so erhaltenen THC (Dronabinol) 99 Prozent überschreiten
würde. "Zusammen mit Feyecon BV wurde eine neue Zubereitung entwickelt. Diese
neue Zubereitung, in die die aktive Substanz eingeschlossen ist, erlaubt eine
sublinguale Verabreichung. THC ist eingeschlossen, so dass es ein trockenes
Pulver ergibt, das die Produktion von Tabletten erlaubt." Quelle: IACM
Nach einer Umfrage durch das Pew-Research-Center zum gegenwärtigen moralischen
Empfinden der Bürger der USA wird das Rauchen von Cannabis nicht als so schlecht
betrachtet wie übermäßiges Trinken von Alkohol. 1502 Personen wurden im Februar
befragt, und die Ergebnisse wurden am 28. März veröffentlicht. 10 Themen wurden
auf der Basis ihrer moralischen Bewertung eingeordnet. Auf Platz eins der Liste
erklärten 88 Prozent der Teilnehmer, dass es falsch sei, wenn Verheiratete eine
Affäre hätten. Den dritten Platz auf der Moral-Skala nahm das Trinken von zu
viel Alkohol ein (61 Prozent), das Rauchen von Cannabis lag auf Platz fünf (50
Ein Fallbericht eines Patienten mit Spastik des Bauches und der Beine aufgrund
einer traumatischen Verletzung der Wirbelsäule in Höhe des Halses wurde
vorgestellt. Er hatte Atemprobleme, war jedoch in der Lage, tagsüber ohne
apparative Unterstützung zu atmen. Da alle Standardmedikamente gegen Spastik
wirkungslos waren, wurde ihm THC in einer Dosis von zweimal täglich 2,5 mg
verabreicht, was zu einer Verbesserung der Symptome führte. Allerdings nahmen
nach einer Behandlungsdauer von drei Tagen die Atemprobleme zu, und die
Behandlung mit THC musste abgebrochen werden. Quelle: IACM
Forscher des Schweizer Bundesinstituts für Technologie in Zürich wiesen nach,
dass Bestandteile von Echinacin, so genannte Alkylamide, ihre
immunmodulatorischen Wirkungen über verschiedene Mechanismen, die zum Teil
abhängig und zum Teil unabhängig von der Aktivierung von CB2-Rezeptoren sind,
vermittelt werden. Sie zeigten, dass verschiedene Alkylamide von Echinacin
stärker an den CB2-Rezeptor binden als Endocannabinoide. Sie reduzieren
Entzündungen durch Wirkungen auf Zytokine, beispielsweise durch die Hemmung von
TNF-Alpha (Tumor-Nekrose-Faktor-alpha). Quelle: IACM
Wissenschaftler der Universität von Arizona in Tucson wiesen durch verschiedene
Verfahren nach, dass die Aktivierung des CB2-Rezeptors tatsächlich zu einer
Reduzierung von Schmerzen führte. Sie verwendeten spezifische
Cannabinoidrezeptor-Antagonisten und genetisch veränderte Mäuse. Quelle: IACM
Wissenschaftler von Schering-Plough in Italien stellten tierexperimentelle
Forschung vor, nach der CB2-Rezeptoren im Rückenmark an den analgetischen
Wirkungen, die durch diesen Rezeptor vermittelt werden, beteiligt sein könnten.
Bisher war bekannt, dass die Aktivierung peripherer CB2-Rezeptoren eine
Schmerzreduzierung bewirkt. Diese Forschung bestätigt, dass CB2-Rezeptoren im
zentralen Nervensystem vorkommen, die zu den Wirkungen von CB2-Agonisten
Wissenschaft: Cannabis und THC wirksam bei der Behandlung der idiopathischen
Wissenschaftler des Psychiatrischen Institutes des Staates New York in New York
City stellten eine Fallstudie vor, in der eine Frau,die seit Jahren unter einer
idiopathischen intrakraniellen Hypertension litt, nach dem Rauchen von Cannabis
von einer Abnahme ihrer Kopfschmerzen, Lichtempfindlichkeit, vorübergehenden
Blindheit, eines vergrößerten blinden Fleckes und ihres Tinnitus berichtete.
Diese Symptome und Krankheitszeichen, darunter auch das Papillenödem (Schwellung
der Eintrittstellen des Sehnervs), sind mit einem erhöhten Schädelinnendruck
assoziiert. Das bedeutet, dass Cannabis den Schädelinnendruck wirksam senkte.
Eine effektive Behandlung wurde auch mit einer zweimal täglich verabreichten
THC-Dosis von 10 mg, später mit einer geringeren Dosis von zweimal täglich 5 mg
THC erzielt. Bei der idiopathischen intrakraniellen Hypertension handelt es sich
um eine neurologische Störung, die durch einen hohen Druck der das Gehirn
umgebenden Flüssigkeit charakterisiert ist. Sie ist auch bekannt unter dem Namen
Pseudotumor cerebri, da sie einige Anzeichen und Symptome aufweist, die durch
Hirntumore hervorgerufen werden können, ohne dass in diesem Fall ein Tumor
vorhanden ist. Das Gehirn ist von einer Wasser-ähnlichen Flüssigkeit umgeben,
die Cerebrospinalflüssigkeit (CSF). Ist die Menge an CSF erhöht, so erhöht sich
der Druck auf das Gehirn. Die Ursachen dieser Erkrankung sind unbekannt. Sie
tritt meistens bei übergewichtigen Frauen im gebärfähigen Alter und nur selten
bei schlanken Männern auf. Quelle: IACM
Wissenschaft: Regelmäßiger Cannabiskonsum ist im Urin kürzer nachweisbar als
Nach einer Übersicht in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Drug Court Review
"ist der Nachweis von Cannabinoiden im Urin von Gelegenheitskonsumenten bei
Verwendung der üblichen Nachweisgrenzen (Cutoff) nach mehr als sieben Tagen eher
ungewöhnlich. Bei chronischen Rauchern wird selbst bei Verwendung einer
Cannabinoidnachweisgrenze von 20 ng/ml nach Beendigung des Rauchens ein
positives Testergebnis nicht länger als 21 Tage erwartet“. In Drogenscreenings
mit einer Nachweisgrenze von 50 ng/ml wird der Nachweisweiszeitraum bei
regelmäßigen Konsumenten typischerweise nicht mehr als 10 Tage und bei
Gelegenheitskonsumenten zwischen 3 und 4 Tage betragen. Der Autor, Dr. Paul Cary
von der Universität von Missouri, merkte an, dass Wissenschaftler, Vertreter der
Justiz und Cannabiskonsumenten allgemein davon ausgehen, dass die Verwendung von
Cannabis 30 Tage oder länger nach dem letzten Konsum durch Drogenscreenings im
Urin nachgewiesen werden könne. Er stellte jedoch fest, dass einige der Studien,
bei denen eine lange Nachweisbarkeitsdauer ermittelt wurde, grundlegende
methodische Schwächen aufwiesen. Der wichtigste einschränkende Faktor sei "die
unzureichende Möglichkeit, die Abstinenz von Marihuana durch die Teilnehmer
während der Studie sicherzustellen". Trotz der Einschränkungen der vorhandenen
Studien wies seine Analyse nach, dass eine sehr lange Nachweisbarkeitsdauer für
Cannabinoide (30 oder mehr Tage) selten ist. In den durch Dr.Cary untersuchten
Studien betrug die durchschnittliche Nachweisbarkeitsdauer für das THC-
Abbauprodukt THC-COOH im Urin gewohnheitsmäßiger Cannabiskonsumenten bei einer
Nachweisgrenze von 20 ng/ml 14 Tage. In vielen Studien "bestand die Quelle der
maximalen Cannabinoidnachweisbarkeitsdauer aus nur einem einzigen Teilnehmer".
Er folgerte daraus, dass "diese seltenen Beobachtungen einen unverhältnismäßig
großen Einfluss" auf die Wahrnehmung über die Länge der Nachweismöglichkeit von
Cannabiskonsum im Urin nach dem letzten Konsum gehabt haben.
Eine große Fall-Kontroll-Studie fand bei Kindern, deren Mütter während der
Schwangerschaft Cannabis konsumiert hatten, kein erhöhtes Risiko für die
Entwicklung einer Kinderleukämie. Dieser Bericht der Kinderkrebsforschungsgruppe
(Children's Cancer Group) der Vereinigten Staaten und Kanada umfasste 517 Fälle
mit kindlicher akuter myeloischer Leukämie (AML), die in den Jahren 1989 bis
1993 diagnostiziert worden waren, und 610 Kontrollen. Weder ein Lebenszeitkonsum
von Cannabis durch die Mütter noch ein Cannabiskonsum während der
Schwangerschaft war mit einem erhöhten Risiko für eine Kinderleukämie
assoziiert. Die Forscher schlossen daraus, dass die "früher berichtete positive
Assoziation zwischen mütterlichem Marihuanakonsum vor und während der
Schwangerschaft und AML in der Kindheit nicht bestätigt wurde". Quelle: IACM
Wissenschaft: Niedriger Blutdruck und Rimonabant
In dieser Studie hatte das Rauchen einer Cannabiszigarette keine einheitliche
Wirkung auf den Blutdruck, verursachte jedoch bei 7 von 40 gesunden
Studienteilnehmern einen niedrigen Blutdruck mit entsprechenden Symptomen
(Schwindel, Benommenheit). Der CB1-Rezeptor-Antagonist Rimonabant verminderte
die blutdrucksenkende Wirkung. Dies legt nahe, dass der CB1- Rezeptor eine
wichtige Rolle bei der Vermittlung dieser Wirkung spielt. Quelle: IACM
Landtagswahlen: Die Cannabispolitik der Parteien in Baden-Württemberg,
Am 26. März 2006 werden in den drei Bundesländern neue Landtage gewählt. Viele
"betroffene" Wähler haben sich wahrscheinlich noch nicht entschieden, ob und wen
sie wählen wollen. Für die Hanffreunde unter den ihnen haben wir die
drogenpolitischen Teile der Wahlprogramme der Parteien zusammengetragen und
bewertet. Dabei haben wir natürlich mal wieder insbesondere auf Cannabis
geachtet und auf die Position der Parteien zu einer möglichen Liberalisierung
Wissenschaft/Großbritannien: Gemischte Ergebnisse in einer Studie mit Sativex
Am 17. März gab GW Pharmaceuticals enttäuschende Ergebnisse einer Phase-III-
Studie mit dem Cannabisextrakt Sativex bei 335 Personen mit Spastik wegen MS
bekannt. Das Unternehmen erklärte, dass Multiple-Sklerose-Patienten, die sich an
das Studienprotokoll gehalten hätten, einen Nutzen gehabt hätten. Eine Analyse
aller Studienteilnehmer – ob sie sich an das Protokoll gehalten hätten oder
nicht – habe jedoch keinen signifikanten Vorteil gegenüber dem Placebo ergeben.
Diese Ergebnisse bedeuten, dass GW möglicherweise den Antrag auf Zulassung von
Sativex in Großbritannien verschieben wird. "Wir brauchen hinsichtlich der
Zulassung eine Atempause und müssen entscheiden, ob wir mit dem Antrag für diese
Indikation mit Volldampf vorwärts gehen, oder ob es für uns strategisch mehr
Sinn macht, auf die Ergebnisse der Studien zu neuropathischen Schmerzen zu
warten, bevor wir den Antrag stellen", erklärte Geschäftsführer Justin Gover
gegenüber Reuters. Alle Patienten, die an der am 17. März vorgestellten Studie
teilnahmen, nahmen die besten verfügbaren Medikamente gegen Spastik und nahmen
sie auch während der Studie ein. Daher waren alle Verbesserungen, die in der
Studie beobachtet wurden, über die gegenwärtig verfügbare Medikation hinaus
erzielt worden. Der primäre Zielparameter war die Verbesserung der Spastik,
gemessen auf einer numerischen Skala zwischen 0 und 10. Die Dauer Behandlung
während der Studie betrug 14 Wochen. Quelle: IACM
Wissenschaft: THC vermindert nächtliche Unruhe bei Patienten mit Alzheimer-
Wissenschaftler der Charité in Berlin stellten in einer kleinen Studie eine
positive Wirkung von THC auf die nächtliche Unruhe bei sechs Patienten mit
fortgeschrittener Demenz, darunter fünf Alzheimer-Patienten, fest. Sie erhielten
zwei Wochen lang abends 2,5 mg THC. Das Medikament führte bei allen Teilnehmern
zu einer objektiven Reduzierung der nächtlichen motorischen Aktivität, die mit
einem Bewegungsmesser an einem Arm bestimmt wurde. Im Mittel nahmen die
nächtlichen Bewegungen auf 59 Prozent des Ausgangswertes ab. In einer
begleitenden Beurteilung neuropsychologischer Symptome durch die Untersucher
mittels eines standardisierten Fragebogens (Neuropsychiatric Inventory) ergab
sich ein günstiger Einfluss von THC auf das motorische Verhalten, Agitiertheit,
Reizbarkeit und Störungen des Appetits. Nebenwirkungen traten nicht auf. Die
aktuelle Studie bestätigt Untersuchungen aus den Jahren 1997 und 2003, nach
denen THC die Unruhe von Alzheimer-Patienten reduzieren kann. Agitiertheit ist
mit den bisher zur Verfügung stehenden Medikamenten, wie beispielsweise
Neuroleptika, oft nicht befriedigend behandelbar. Die Autoren der aktuellen
Studie weisen darauf hin, dass THC eine neue Behandlungsoption für diese
Patientengruppe darstellen und dabei helfen könnte, kostenintensive und
langzeitige stationäre Aufenthalte zu vermeiden. Eine etwas höhere Dosierung
könne möglicherweise noch stärkere therapeutische Wirkungen zeigen. Quelle: IACM
Wissenschaft: Gedächtnis und Aufmerksamkeit werden durch moderaten regelmäßigen
Wissenschaftler der Universität von Utrecht in den Niederlanden fanden zwischen
moderaten gewohnheitsmäßigen Konsumenten von Cannabis, die die Droge eine Woche
lang nicht verwendet hatten, und Nicht-Konsumenten keine Unterschiede bei der
Bewältigung von Tests, die das Arbeitsgedächtnis und die selektive
Aufmerksamkeit untersuchten. Zudem fanden sie keine Unterschiede in den mithilfe
der funktionellen Kernspintomographie (fMRI) erhaltenen allgemeinen Mustern der
Hirnaktivität. Eine nähere Betrachtung der Hirnaktivität ergab jedoch eine
signifikante Veränderung in einem kleinen Bereich in der linken Hirnrinde. Die
gewohnheitsmäßigen Cannabiskonsumenten hatten in ihrem Leben bisher zwischen 675
und 5400 Cannabiszigaretten und im vergangenen Jahr zwischen 75 und 900 (Median:
350) Cannabiszigaretten geraucht. Nicht-Konsumenten hatten insgesamt bisher
zwischen 0 und 15 Cannabiszigaretten geraucht. Beim Arbeitsgedächtnistest
mussten sich die Teilnehmer fünf Konsonanten einprägen. Später wurden ihnen dann
Konsonanten gezeigt, und die Teilnehmer mussten einen Knopf drücken, wenn ein
Konsonant aus der eingeprägten Liste vorkam. Der Test zur selektiven
Aufmerksamkeit verlangte von den Teilnehmern, dass sie Töne, die eine höhere
oder tiefere Tonlage als der Ausgangston hatten, und Punkte, die größer oder
kleiner als der Ausgangspunkt waren, erkennen. Die Forscher schlussfolgerten,
dass sie "bei gewohnheitsmäßigen, jedoch relativ moderaten Cannabiskonsumenten
nach einwöchiger Abstinenz keine Hinweise auf grobe langzeitige Defizite beim
Arbeitsgedächtnis und bei der selektiven Aufmerksamkeit fanden". Allerdings
merkten sie an, dass sie wegen des Unterschiedes bei der Aktivität in einer
Hirnregion, die am Arbeitsgedächtnis beteiligt ist, "Wirkungen von Cannabis auf
die Gehirnfunktion nicht vollständig ausschließen können". Frühere Studien
hätten sich auf extrem starke Konsumenten konzentriert, die nicht repräsentativ
für die Mehrzahl der Freizeitkonsumenten von Cannabis seien. Quelle: IACM
Zum ersten Mal hat die argentinische Justiz in Erwägung gezogen, dass der Besitz
von Cannabis zum Eigenbedarf gerechtfertigt sein könnte, wenn dies zu
medizinischen Zwecken geschieht. Ein Berufungsgericht hat die Verurteilung einer
Frau durch eine niedrigere Instanz, die wegen Cannabisbesitz angeklagt war,
aufgehoben, weil das Gericht den Grund für den Besitz der Droge nicht
berücksichtigt habe. María Romilda Servini de Cubría gab an, dass sie den
Cannabis zur Linderung ihrer durch eine Wirbelsäulenerkrankung hervorgerufenen
Schmerzen und zur Förderung ihres Schlafes konsumierte. Quelle: IACM
Nach einer Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales
Strafrecht weist die Strafverfolgung von Verstößen gegen das
Betäubungsmittelgesetz erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen
Bundesländern auf. Nach der vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag
gegebenen Untersuchung "werden bei konsumbezogenen Cannabisdelikten in Bayern
bis zu 60%, in Schleswig-Holsteinund in Berlin aber bis zu 90% der Verfahren
ohne Auflagen eingestellt". Diese Unterschiede erschienen "im Lichte der
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nicht unproblematisch". Das
Bundesverfassungsgericht hatte im Jahre 1994 die Politik angemahnt, für eine
weitgehend einheitliche Rechtspraxis zu sorgen. Quelle: Pressemitteilung des
Wissenschaft: Autofahrer mit THC im Blut haben nur ein geringfügig erhöhtes
Wissenschaftler des französischen Nationalinstitutes für Transport- und
Sicherheitsforschung (INRETS) sowie anderer französischer
Forschungseinrichtungen stellten in der Fachzeitschrift "British Medical
Journal" die Ergebnisse der bisher größten Untersuchung zu Cannabis im
Straßenverkehr vor. Diese von der Regierung finanzierte Studie bestätigt
Ergebnisse früherer Untersuchungen, nach denen Cannabiskonsum keine oder nur
eine geringe Zunahme des Unfallrisikos verursacht. Wie bereits in einer im Jahre
2004 veröffentlichten australischen Untersuchung beobachtet wurde, stieg das
Risiko mit zunehmender THC-Blutkonzentration an. Die Fall-Kontroll-Studie
umfasste 10.748 Fahrer von Kraftfahrzeugen (überwiegend Pkws), die zwischen
Oktober 2001 und September 2003 in Frankreich in Unfälle mit Todesfolge
verwickelt waren. Die Forscher verglichen die 6766 Fahrer, die als
Unfallverursacher betrachtet wurden (Fälle), mit 3006 Fahrern, die aus den 3982
übrigen Fahrern ausgewählt worden waren (Kontrollen). 681 Fahrer wiesen eine
THC-Blut- Konzentration von über 1 ng/ml auf, von denen 42 Prozent zusätzlich
eine Blutalkoholkonzentration von über 0,5 Promille aufwiesen. 60,5 Prozent der
THC-positiven Fahrer waren jünger als 25 Jahre alt, verglichen mit 24,5 Prozent
in der gesamten Gruppe der 9772 analysierten Fahrer. Der Nachweis von THC war
mit einem erhöhten Risiko für die Unfallverursachung von 3,3 assoziiert. Es
bestand eine Dosis-Wirkungsbeziehung. Eine THC-Blutkonzentration von weniger als
1 ng/ml war mit einer Verursachungsrate von 2,2 assoziiert, die bei einer THC-
Blutkonzentration von über 5 ng/ml auf 4,7 anstieg. Wenn das zusätzliche
Vorkommen von Alkohol über 0,5 Promille berücksichtigt wurde, nahm das Risiko
für THC- positive Fahrer von 3,3 auf 2,4 ab, und wenn das Alter der Fahrer und
weitere Einflussfaktoren berücksichtigt wurden, sank das Risiko für die THC-
positive Gruppe weiter auf 1,8 ab. Nach Berücksichtigung aller Einflussfaktoren
war eine THC-Blutkonzentration unter 1 ng/ml mit einem erhöhten Risiko von 1,6
assoziiert, das bei einer THC-Blutkonzentration über 5 ng/ml auf 2,1 anstieg.
Ein Alter unter 25 Jahre war mit einem erhöhten Risiko von 1,9 assoziiert. Das
angepasste Risiko für Alkohol über 0,5 Promille Blutkonzentration betrug 8,5.
Aus ihren Daten schrieben die Forscher 2,5 Prozent aller tödlichen Unfälle dem
Cannabis und 29 Prozent dem Alkohol zu. In einem Leserbrief an das British
Medical Journal schrieb Dr. Franjo Grotenhermen vom deutschen nova-Institut:
"Die Darstellung der Ergebnisse in der Zusammenfassung ist ein wenig
irreführend. Die Zahlen für die unangepassten Odds Ratios legen eine
Risikoerhöhung um mehr als das Dreifache für alle THC-positiven Fahrer und eine
mehr als zweifache Erhöhung selbst für Fahrer mit einer THC-Blutkonzentrationen
von weniger als 1 ng/ml nahe. Allerdings zeigt eine genauere Betrachtung der
Ergebnisse, dass zwei Faktoren zu dem erhöhten Unfallrisiko beitrugen, nämlich
Alkoholkonsum und das niedrigere Alter der THC-positiven Fahrer verglichen mit
dem Gesamtkollektiv. Etwa 42 Prozent der THC-positiven Fahrer wiesen zudem eine
Blutalkoholkonzentration (BAK) von mehr als 0,5 Promille auf. Selbst eine BAK
unter 0,5 Promille war in der Studie mit einem erhöhten Risiko um den Faktor 2,7
verbunden, es wurden jedoch keine Daten zum Anteil der THC-positiven Fahrer mit
einer zusätzlichen BAK von weniger als 0,5 Promille angegeben. Daher sind keine
Informationen über die Fahrer verfügbar, die nur THC in ihrem Blut aufwiesen,
sowie über ihr Unfallverursachungsrisiko, was bisher die übliche Art und Weise
der Ergebnisdarstellung in früheren Studien war." Quelle: IACM
Italien: Klinische Studie mit Sativex bei MS
Eine klinische Studie mit dem Cannabisextrakt Sativex bei Patienten mit
multipler Sklerose hat an der Universität von Rom begonnen. In einer 10-wöchigen
Plazebo-kontrollierten Studie wird die Gehirnaktivität im Zusammenhang mit
Bewegungen bei 20 MS-Patienten, die an einer Spastik der unteren Gliedmaßen
leiden, untersucht. Die Studie wird zudem den Umfang der Spastik und
Veränderungen der Erregbarkeit in bestimmten Hirnregionen, inklusive von
Regionen, die verantwortlich für Bewegungen sind, untersuchen. Die
Untersuchungen der Gehirnaktivität werden mit der funktionellen
Magnetresonanztomographie durchgeführt. Dieses bildgebende Verfahren ist eine
Technik zur Bestimmung der Frage, welche Teile des Gehirns durch verschiedene
Arten körperlicher Wahrnehmungen oder Aktivitäten, wie Sehen, Geräusche oder die
Bewegung eines Fingers aktiviert werden Quelle:
http://www.clinicaltrials.gov/ct/show/nct00202423 )
Italien: Klinische Studie mit THC bei Schmerzen
80 Patienten mit Krebs werden an einer klinischen Studie mit THC (Marinol) für
die Behandlung von Schmerzen teilnehmen. Dies wurde von Dr. Rosanna Cerbo,
Professorin für Neurologie an der Universität von Rom angekündigt. Sie stellte
das Studienprotokoll bei der Tagung "Cannabinoide und Schmerz" am 28. Oktober in
Mailand vor. Die Hälfte der Patienten soll THC erhalten und die andere Hälfte
THC und Morphium. Das Studienprotokoll ist verfügbar in dem Bericht über die
Tagung "Cannabinoidi e dolore: attualita e prospettive" unter
http://medicalcannabis.it . (Quelle: Pressemitteilung von ACT vom 9. November
Die spanische Gesellschaft zur Erforschung der Cannabinoide (SEIC, Sociedad
Espanola de Investigacion Sobre Cannabinoides) hielt vom 25. bis 27. November in
Barcelona ihre sechste jährliche Tagung ab. Neben der Vorstellung von
Grundlagenforschung gab es einen runden Tisch zur therapeutischen Verwendung von
Cannabinoiden, inklusive einer Vorstellung von Sativex, einem Cannabisextrakt,
der von dem britischen Unternehmen GW Pharmaceuticals hergestellt wird, und der
an eine begrenzte Zahl von Patienten in Spanien abgegeben werden soll. Der
Tagungsband ist verfügbar auf der Webseite unter http://www.ucm.es/info/seic-
web/libro2005.pdf . Quelle: persönliche Mitteilung von Ricardo Navarrete-Varo
Eine breite Mehrheit im niederländischen Parlament hat einen Plan zur
Legalisierung des Cannabis-Anbaus vorgelegt. Die Kriminalität im Umfeld der
Cannabis-Produktion soll so eingedämmt werden. Zudem könnten Steuern eingenommen
werden. In einem Testprogramm sollen die Pflanzen dem Vorschlag zufolge zunächst
in der Nähe von Maastricht unter öffentlicher Kontrolle angebaut werden. Coffe-
Shops, in denen die Droge legal gekauft und konsumiert werden kann, müssten ihre
Kunden über Herkunft der Droge, über seine chemische Zusammensetzung und über
die Gefahren des Cannabiskonsums informieren. Quelle: Der Spiegel vom 2.
In einem Artikel mit dem Titel "Das Jahr in der Medizin von A bis Z" stellte das
KC Health Coordinator for the UK Beagle Clubs The condition is seen in other breeds of dog too but Beagles along with Bernese Mountain Dogs, Duck Tolling Retrievers and Springer Spaniels seem to be over-represented in the canine population. It is primarily a disease of the younger dog, most often being seen around 6-8months of age for the first time although it has been seen as young as 10 weeks