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Besonderheiten im Entlassungsbrief eines Tuberkulosepatienten
(mit freundlicher Unterstützung von Dr. Klaus-Detlef Schneider, Klinikum Hannover Heidehaus, Klinik für Pneumologie)
Briefkopf:
Bei nachgewiesener Tuberkulose wird der Entlassungsbrief nachrichtlich an das
zuständige Gesundheitsamt (GA) geschickt.
Erfolgte die Einweisung als Tuberkuloseverdacht durch ein GA und hat sich der
Verdacht nicht bestätigt, erhält das GA trotzdem einen Brief, weil es in diesem Fall die
einweisende Instanz ist.
Diagnosebeschreibung:
In den Diagnosekopf gehören das betroffene Organ, die Seite, die Form des
Erregernachweises, das Material, aus dem die Diagnose gestellt wurde, und die
entsprechende ICD Nummer.
Beispiele:
Kavernöse Lungentuberkulose des rechten Oberlappens mit
direktmikroskopischem Erregernachweis im Sputum (ICD A 15.0)
oder
Lymphknotentuberkulose rechts zervikal - histologisch gesichert, direktmikroskopisch
und kulturell kein Erregernachweis (ICD A 18.2 )
Die Art des Erregernachweises ist deshalb wichtig, weil zumindest mit der Erkrankung
vertraute Ärzte aus dieser Angabe die Ansteckungsfähigkeit des Patienten entnehmen
können.

ICD-Verschlüsselung:
Wurden Patienten mit Verdacht auf Tuberkulose oder Verdacht auf eine reaktivierte
Tuberkulose eingewiesen und hat sich der Verdacht nicht bestätigt, dürfen bei der
Verschlüsselung keine A Ziffern benutzt werden. In diesen Fällen müssen die ICD Ziffern
Z 03.0 (Beobachtung bei Verdacht auf Tuberkulose ) und Z 11 ( spezielles Screening
auf infektiöse und parasitäre Krankheiten ) verwendet werden.
In diesen Fällen heißt die Diagnose beispielsweise „

Zur Zeit kein Anhalt für eine
Lungentuberkulose"
Mycobakteriediagnostik:
In den Abschnitt Mykobakteriendiagnostik gehören die untersuchten Materialien, die
Form des Erregernachweises, die Konversion und sofern schon vorhanden, die
Typendifferenzierung und die Resistenztestung.
Der häufig benutzte Satz „

kulturell wurde M. tuberculosis nachgewiesen" ist falsch, da
kulturell nur Mykobakterien nachgewiesen werden und die Typendifferenzieung eine
zusätzliche Untersuchung von „

positivem" Kulturmaterial erfordert.

Beispiel: Bei Aufnahme direktmikroskopisch Nachweis säurefester Stäbchen im Sputum,
kulturell Nachweis von Mykobakterien, in der Typendifferenzierung M. tuberculosis,
empfindlich für die Standardantituberkulotika. Seit dem . . . kein direktmikroskopischer
Nachweis mehr im Sputum, die erste negative Kultur liegt mit Datum vom . . . vor.
Das Ergebnis des Tuberkulintestes gehört mit in diesen Abschnitt.

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Therapie:
Die verwendeten Medikamente heißen weder Tuberkulostatika (eine -statische
Wirkung haben EMB und PAS ) noch Tuberkulosemedikamente oder Antibiotika,
sondern Antituberkulotika.
Da die meisten weiterbehandelnden Ärzte mit der antituberkulotischen Therapie wenig
vertraut sind, ist auf die Therapieempfehlung besonderer Wert zu legen. Hier sollten
die Medikamente mit dem generic name und ein entsprechendes Handelspräparat genannt
werden, ferner die Dosierung, die Art der Einnahme (morgendliche Einmalgabe aller
Antituberkulotika ) und die Dauer der Medikation.

EMB 1,6 g" zu schreiben, ist für die Hausärzte wenig hilfreich, da die meisten
vermutlich gar nicht wissen, was sich hinter EMB verbirgt und sie eine Tablettenform mit
1,6 g in der Roten Liste nicht finden werden. Wenn sie dann Myambutol° in einer
Darreichungsform von 400 mg ausfindig gemacht haben, könnte die Angabe

EMB 1,6 g" zu der irrigen Annahme verleiten, täglich 4 mal l Tablette des Präparates
zu verordnen.
Beispiel:

EMB 1,6 g/d
(z. B. Myambutol° 400 1x4 )
INH + Vit. B6 0,4 g/d
(z. B. Tebesium° 400 1x1 )

Da die meisten weiterbehandelnden Ärzte lediglich die Diagnosen und die
Therapieempfehlung lesen, gehören in den Abschnitt Therapieempfehlung die Angabe
über die Dauer der Einnahme sowie der Hinweis, dass alle Antituberkulotika morgens
auf einmal einzunehmen sind.
Therapiedauer:
Bezüglich der Therapiedauer ist die Angabe „

noch für drei
Monate" unsinnig, da der Entlassungsbrief den weiterbehandelnden Arzt meist erst
Wochen oder sogar Monate nach der Entlassung des Patienten erreicht. Besser ist eine
eindeutige Formulierung wie „

INH und RMP müssen in der angegebenen Dosierung bis
Ende November 2002 eingenommen werden".
Kontrolluntersuchungen:
Auch Hinweise auf Kontrolluntersuchungen (z. B. Leberwerte, augenärztliche
Untersuchung ) gehören in diesen Absatz.
Arbeitsfähigkeit:
Abschließend muss bei erwerbstätigen Patienten zur Arbeitsfähigkeit Stellung genommen
werden, da aus irrationalen Gründen oder Unkenntnis der Hausärzte an Tuberkulose
erkrankte Patienten Wochen oder Monate krank geschrieben werden, obwohl sie längst
wieder arbeiten könnten.

Source: http://www.der-kleine-pneumologe.de/BRIEF_TBC.PDF

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